Aufgaben der überörtlichen Betreuungsbehörde
- Empfehlungen zur Anerkennung von Betreuungsvereinen, erstellt vom Deutschen Landkreistag, Deutschen Städtetag und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe
- Merkblatt für die Anerkennung von Betreuungsvereinen (wird aktuell überarbeitet)
- Antrag auf Gewährung einer Förderung des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Förderung von Betreuungsvereinen (VwV BtV)
- Verwendungsnachweis für das Jahr 2023
- Stellungnahme der örtlichen Betreuungsbehörde zum Förderantrag
- Merkblatt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Gewinnungsprämie für neue familiäre ehrenamtliche Betreuungen
- Merkblatt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Förderung von Informationsveranstaltungen
- Verwaltungsvorschrift des baden-württembergischen Sozialministeriums über die Förderung von Betreuungsvereinen (VwV BtV) vom 03.07.2023
Seit dem 01.01.2023 ist der KVJS zuständig für die Anerkennung von betreuungsspezifischen Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen sowie von Sachkundelehrgängen für Berufsbetreuer nach der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Die Anbieter können die Anerkennung beim KVJS beantragen, sofern der Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgang in Baden-Württemberg angeboten wird bzw. der Anbieter eines Sachkundelehrgangs den Hauptsitz in Baden-Württemberg hat. Für die Anerkennung fallen Gebühren an.
Das Antragsformular für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs bzw. einzelner Module finden Sie hier.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (BAGüS) bietet auf ihrer Webseite einen Überblick zu einzelnen Aspekten der Betreuungsrechts. Dort finden Sie auch eine Übersicht der bundesweit anerkannten Studien-, Aus- und Weiterbildungsgänge sowie Sachkundelehrgänge. Zur Seite der BAGüS gelangen Sie hier: BAGüS
Die Anerkennungen gelten bundesweit, d. h. eine erfolgreich absolvierte Teilnahme an einem anerkannten Angebot gilt in allen Bundesländern als Sachkundenachweis.
Anerkannte Angebote in Baden-Württemberg sind:
- Sachkundelehrgang „Beruflicher Betreuer“ nach § 8 Abs. 1 BtRegV des Weinsberger Forums (www.weinsberger-forum.de)
Sachkundelehrgang „Beruflicher Betreuer für Hochschulabsolventen“ nach § 8 Abs. 1 BtRegV des Weinsberger Forums (www.weinsberger-forum.de)
- Sachkundelehrgang nach § 8 Abs. 1 BtRegV der SRH Hochschule Heidelberg (www.srh-hochschule-heidelberg.de/zertifikate/betreuungsrecht)
Diese Stellungnahme kann die Stammbehörde in Zweifelsfällen zu Inhalt und Umfang der nachgewiesenen Kenntnissen einholen.
- BAGüS Fachausschuss IV (www.bagues.de)
- Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg (www.bgt-ev.de)
- Veröffentlichung regelmäßiger Rundschreiben bzgl. aller relevanten Themen der rechtlichen Betreuung
- Koordinierungs- und Moderationsfunktion auf überörtlicher Ebene
- Bündelung von Rückmeldungen der Praxis an den Gesetzgeber und verantwortliche Institutionen auf Bundes- und Landesebene
- Schaffung / Förderung von Austauschmöglichkeiten
Kontakt
Annette Kurowski
Stv. Referatsleiterin "Betreuungsrecht und Stiftungen"
Telefon: 0711 6375-279
Carmen Kreß
Stv. Referatsleiterin "Betreuungsrecht und Stiftungen"
Telefon: 0711 6375-325
Publikationen
Suche der Ansprechpersonen vor Ort
Die Ansprechpersonen der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden in Baden-Württemberg können Sie über die Landkarte auf der Website des Wissensportals der Ehrenamtlichen Betreuer finden. Übersichten aller örtlichen Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine in Baden-Württemberg können gerne bei uns angefordert werden.