Neue Betriebliche Eingliederungsberater zertifiziert
Die Lizenz zum Beraten haben diese Damen
und Herren, die am 31.10.2018 ihr Zertifikat als Betrieblicher Eingliederungsberater des
KVJS-Integrationsamtes entgegennahmen.
Das Programm innerhalb des Fortbildungsangebotes zum Schwerbehindertenrecht qualifiziert gezielt Schwerbehindertenvertreter und Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers.
Lesen Sie hierzu den Bericht in der ZB-BW 4/2018.
Foto: KVJS
Zertifizierte Betriebliche Eingliederungsberater/innen 2018
Studie zur Schwerbehindertenvertretung
Erste Ergebnisse der Online-Umfrage
In unserem Newsletter 3/2017 haben wir Sie über ein Forschungsprojekt zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen informiert, das vom Lehrstuhl für Arbeit und berufliche Rehabilitation der Universität zu Köln in Kooperation mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie durchgeführt wird.
Im Rahmen dieser Studie wurde eine deutschlandweite Online-Befragung zu den Tätigkeitsfeldern und den Ressourcen von Schwerbehindertenvertretungen durchgeführt.
Erste Ergebnisse liegen nun vor und können auf den Internetseiten der BIH eingesehen werden.
Software für die Schwerbehindertenanzeige aktualisiert:
IW-Elan 2018 steht zum Download bereit
Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten müssen ihrer Agentur für Arbeit bis zum 31.03.2019 anzeigen, wie viele schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen sie 2018 in ihrem Unternehmen beschäftigt haben. Diese Anzeige können Betriebe am einfachsten mit der kostenlosen Software IW-Elan erstellen, die ab sofort unter www.iw-elan.de zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.
Sobald die Unternehmensdaten eingepflegt sind (per Import aus Personalsoftware, Datenübernahme aus dem Vorjahr oder Eingabe per Hand) findet das Programm heraus, ob genügend Pflichtarbeitsplätze besetzt waren und – falls nicht – in welcher Höhe eine Ausgleichsabgabe zu zahlen ist. Die Anzeige kann dann ganz einfach elektronisch über eine Internetverbindung an die Bundesagentur für Arbeit geschickt werden. Einzig der von IW-Elan automatisch erzeugte Versandbeleg muss unterschrieben versandt werden.
Das Programm unterstützt die Anwenderinnen und Anwender mit vielen praktischen Funktionen wie einer begleitenden Hilfe, Plausibilitätsprüfungen, einer korrekten Berechnung und einer Vorschau auf das Folgejahr.
Um Ressourcen zu schonen, wird die Bundesagentur für Arbeit erstmalig keine CD-ROM mit der Software mehr standardmäßig an alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber versenden. Wer keine Download-Möglichkeit hat, kann jedoch ab dem 7. Januar 2019 eine CD-ROM mit „IW-Elan 2018“ bei der Bundesagentur für Arbeit über das Internetformular bestellen: www.iw-elan.de/bestellservice.
Bei Fragen und Problemen bietet IW-Elan eine Hotline an, die telefonisch unter
0221 4981-804 bzw. per Mail unter iw-elan@iwkoeln.de erreichbar ist (Mo. bis Fr. von 8:00 bis 16:30 Uhr). Ein FAQ-Bereich und Lexikon „Von A bis Z“ unterstützen die Nutzerinnen und Nutzer hier: www.iw-elan.de.
Kontakt: Anja Brockhagen, Tel. 0221 4981-845, E-Mail: brockhagen@iwkoeln.de
Über IW-Elan:
Die Entwicklung der Software IW-Elan erfolgt in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern. So ist sichergestellt, dass die Berechnungen korrekt durchgeführt werden und die Anzeige dem aktuellen Stand der Vorschriften entspricht.
IW-Elan wird entwickelt vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln und wird finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit.
Quelle: Pressemitteilung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
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