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Guten Tag,

 

beim Bildungstag des KVJS und dem didacta-Verband am 29. März auf dem Messegelände in Stuttgart standen Fragestellungen zum Personal und seinen Arbeitsbedingungen in Kindertageseinrichtungen im Mittelpunkt. Nachdem der Landtag den neuen Fachkräftekatalog durch eine Gesetzesänderung im KiTaG einstimmig verabschiedet hatte, gibt es seit Juni 2013 erste Erfahrungen in der praktischen Umsetzung. Seither werden neben Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen u.a. auch Personen mit Hochschulabschlüssen in Kindheitspädagogik, Grund-, Haupt- und Sonderschullehrer und weitere pädagogische und psychologische Hochschulabschlüsse und nach einer Zusatzqualifizierung Kinderkrankenpflegerinnen, Hebammen, Familienpflegerinnen, Dorfhelferinnen sowie Ergotherapeuten und Logopäden als Fachkräfte zugelassen. Die Einbindung der anderen Professionen führt zu multiprofessionellen Teams mit zusätzlichen Qualifikationen. Der Austausch mit der Praxis hat gezeigt, dass hierin durchaus Potential liegt, die Träger und die Fachkräfte für diese Teamentwicklung jedoch ausreichend Zeit brauchen.

Beim Klick auf das Bild erhalten Sie weitere Informationen:

 

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Mit freundlichen Grüßen

Roland Kaiser

Der April-Newsletter als Onlineversion.
Sie können den Newsletter auch als <media 6673 _blank - "TEXT, kvjs-nl-jugendhilfe-apr2014, kvjs-nl-jugendhilfe-apr2014.pdf, 103 KB">PDF</media> herunterladen.

Themen der Ausgabe April 2014
  • Aus der Sitzung des LJHA am 11.03.2014
  • KVJS-Schlaglicht: Jugendhilfe und Schule in gemeinsamer Verantwortung
  • Aktuelle Trends in der Kindertagesbetreuung
  • Unterstützung auf dem Weg zu einer integrierten Bildungsplanung
  • Jahrestagung der Träger, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen der Hilfen zur Erziehung
  • Rundschreiben
  • Rechtsprechung / Gesetzesvorhaben 
  • Fortbildungsveranstaltungen
  • Gegendarstellung zum Buch: "Deutschland misshandelt seine Kinder"
  • Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis
Aus der Sitzung des LJHA am 11.03.2014

Minderjährige Flüchtlinge, ehemalige Heimkinder sowie Landes- und Bundesprogramme für die Jugendhilfe standen im Mittelpunkt des Besuches von Sozialministerin Katrin Altpeter beim Landesjungendhilfeausschuss. In der Frühjahrssitzung wurden außerdem die Arbeitsschwerpunkte und Ziele des KVJS-Landesjugendamtes für das Jahr 2014 vorgestellt.  

Der Bericht zur Sitzung wurde unter diesem PDF zusammengefasst.

Neue Ausgabe: KVJS-Schlaglicht "Jugendhilfe und Schule in gemeinsamer Verantwortung"

Das Land bereitet derzeit die gesetzliche Regelung der Ganztagsschule vor. Welche Herausforderungen sich durch den Ausbau der Ganztagsschulen für die verschiedenen Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe ergeben, ist Thema des neuen KVJS-Schlaglichts "Jugendhilfe und Schule in gemeinsamer Verantwortung".

                    Klick auf das Bild!

 

Aktuelle Trends in der Kindertagesbetreuung

Der Bericht des KVJS-Landesjugendamtes zu „Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg – Ergebnisse der Erhebung zum Stichtag 01.03.2013“ zeigt die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich auf. Die vorliegende Veröffentlichung ist bereits die achte Fortschreibung der vom KVJS-Landesjugendamt mit den Daten aus dem Jahr 2005 begonnenen Berichterstattung. Somit konnten in diesem Bericht Zeitreihen für einige interessante Merkmale gebildet und Vergleiche zu den Vorjahren vorgenommen werden. In dieser Veröffentlichung werden – wie bereits in den letzten Jahren – auch kreisvergleichende Darstellungen aufgenommen, um eine Standortbestimmung der einzelnen Stadt- und Landkreise zu ermöglichen.

Einige wesentliche Aussagen des Berichts sind:

  • Der Ausbau der Kleinkindgruppen (+633 Gruppen gegenüber dem Vorjahr) führt inzwischen dazu, dass über zwei Drittel der Kleinkinder (= 68,5 Prozent) in solchen Gruppen betreut werden.
  • Nach wie vor gilt: Wenn Kinder unter 1 Jahr in Tageseinrichtungen betreut werden, wird für sie überwiegend eine Ganztagsbetreuung benötigt (59,9 Prozent). 
  • In den Städten mit 25.000 bis 50.000 Einwohnern liegt die durchschnittliche Betreuungsquote der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder am niedrigsten (= 18,9 Prozent).
  • Die Ausbaudynamik war im letzten Jahr in den kleinsten Gemeinden (Größenklasse bis zu 5.000 E) mit 2,7 Prozentpunkten am höchsten!
  • Während in den Großstädten die Kinder fast ausschließlich in Angeboten
    mit verlängerter Öffnungszeit oder in Ganztagsbetreuung betreut werden, ist in kleineren Kommunen hier noch mit einem steigenden Bedarf und entsprechendem Umbau des Angebots zu rechnen.
  • Die Zahl der in Tageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreuten Schulkinder nimmt nach wie vor leicht zu. Allerdings ist hier in den nächsten Jahren auf Grund des Ausbaus der Ganztagsschulen mit einem Rückgang zu rechnen.
  • Der Zuwachs insgesamt ist allein auf eine Steigerung bei der Betreuung in Horten an Schulen zurückzuführen.

Die Daten zur Kindertagesbetreuung gibt es auch als Download.

Unterstützung auf dem Weg zu einer integrierten Bildungsplanung

Die durch das KVJS-Landesjugendamt angebotene Begleitung umfasst Beratung und Moderation von Prozessen bzw. Veranstaltungen, ggf. auch Durchführung kleinerer Erhebungen. Begleitet werden können vier Stadt- oder Landkreise über einen Zeitraum von Oktober 2014 bis Dezember 2015. Jedem Kreis steht ein Tandem von zwei Fachpersonen zur Verfügung, die in der Begleitung von Planungsprozessen und Konzeptentwicklungen sowie in der inhaltlichen Materie erfahren sind. Dafür ist ein Stundenpool von insgesamt 200 Stunden pro Kreis vorgesehen. Das Angebot des KVJS ist kostenfrei. Weitere Informationen über das Rundschreiben Nr. 6/2014 und/oder über claudia.daigler(at)kvjs.de, Tel. 0711/ 6375-443.

Eine Interessensbekundung ist bis Ende Juni 2014 möglich.

Jahrestagung der Träger, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen der Hilfen zur Erziehung

Am 20. und 21.03.2014 fand die Jahrestagung der Träger, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen der Hilfen zur Erziehung im KVJS-Tagungszentrum Gültstein zum Thema: "Wie schwierig ist der Umgang in den erzieherischen Hilfen mit pädagogisch besonders forderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen?" statt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Tagungsbericht.

Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Referentenentwurf zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner

Das Bundeskabinett hat am 12.03.2014 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen. Durch Änderungen der entsprechenden Vorschriften des materiellen Adoptionsrechts und des Verfahrensrechts soll – infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2013 – ein Kind vom Lebenspartner des zunächst Annehmenden adoptiert werden können.

Begrenzung des Wunsch- und Wahlrechts auf vorhandenes Angebot der frühkindlichen Förderung

Steht für ein Kind unter drei Jahren ein freier, bedarfsgerechter und wohnortnaher Betreuungsplatz nur noch bei einer Tagespflegeperson und nicht in einer von den Eltern gewünschten Kindertagesstätte zur Verfügung, erfüllt der Jugendhilfeträger den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung mit dem Angebot dieses freien Platzes. Ein Anspruch auf Kapazitätserweiterung besteht nicht.
Entscheidung des VGH BW vom 29.11.2013, 12 S 2175/13

Aufwendungsersatz für selbstbeschafften KiTa-Platz

Ein Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen für einen selbst beschafften Kinderbetreuungsplatz ergibt sich entsprechend § 36a Abs. 3 SGB VIII, wenn der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung rechtzeitig über den Bedarf in Kenntnis gesetzt hat, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung vorgelegen haben und die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat.
Entscheidung des BVerwG vom 12.09.2013, 5 C 35.12

Sorgerechtliche Befugnisse einer Bereitschaftspflegeperson

Da einer Bereitschaftspflegeperson keine Befugnisse nach § 1688 Abs. 1 BGB zustehen, sind gesonderte Absprachen zur Übertragung sorgerechtlicher Befugnisse erforderlich. In der Regel wird dies sowohl bei der Inobhutnahme als auch im Rahmen einer vorläufigen Hilfegewährung durch den (konkludenten) Abschluss eines Bereitschaftspflegevertrags erfolgen. Bei der Inobhutnahme wird der Vertrag zwischen der Bereitschaftspflegeperson und dem Jugendamt, bei der vorläufigen Hilfegewährung zwischen der Bereitschaftspflegeperson und dem Sorgeberechtigten, geschlossen.
DIJuF-Rechtsgutachten vom 28.10.2013, J 4.600 Lh auf Anfrage des KVJS-Landesjugendamtes

Einschränkende Vereinbarung in der Kindertagespflege nicht zulässig

Ist eine Person im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII für die Kindertagespflege geeignet, dann hat sie einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Betreuung von fünf Kindern. Dieser Anspruch darf nicht durch eine zusätzliche Tagespflegevereinbarung pauschal eingeschränkt werden. Eine Beschränkung müsste im Einzelfall durch einen sachlichen Grund geschuldet sowie verhältnismäßig sein.
Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 20. Septem-ber 2013 – G 13/11

Weitergewährung einer Hilfe für junge Volljährige mit seelischer Behinderung bis Vollendung des 27. Lebensjahres

Für die Weitergewährung einer Hilfe nach § 41 SGB VIII mit seelischer Behinderung, die vor dem 21. Lebensjahr begonnen hat, ist es ausreichend, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein erkennbarer Entwicklungsprozess in der Persönlichkeitsentwicklung und in der eigenverantwortlichen Lebensführung gegeben ist, der noch gefördert werden kann, die Eignung der Hilfemaßnahme also nicht völlig ausgeschlossen ist.
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NW vom 19.12.2013, 12 A 391/13.

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz(at)kvjs.de

KVJS-Fortbildung Jugendhilfe

Auf zwei Veranstaltungen möchten wir besonders aufmerksam machen:

Enge Maschen, starke Knoten – strukturelle Netzwerkarbeit
Das Bundeskinderschutzgesetz definiert die Vernetzung sowohl innerhalb der Jugendhilfe als auch mit Partnern außerhalb der Jugendhilfe als gemeinsame Aufgabe. Hierbei stellen sich Fragen: Wie werden Netzwerke aufgebaut? Wie können sie gesteuert und betreut werden?  Das Seminar vermittelt Grundlagen, Methoden und Instrumente. 09. – 10.07.2014 (Abschnittsveranstaltung 1.Teil) im Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-SA7-1A


Sich mit Kindern verständigen – Für eine Pädagogik des Innehaltens
In der Hektik des Kindergartenalltages lassen sich Beziehungen zu den Kindern oft nur eingeschränkt pflegen. Die Fortbildung will den Blick darauf richten, wie sich eine kindzentrierte Haltung entwickeln lässt und Wege aufzeigen, wie sich die Zusammenarbeit der Fachkräfte mit den Kindern für alle befriedigend gestalten ließe.
10. – 11.07.2014 im Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-MS11-1


Weitere aktuelle Fortbildungen und Tagungen:

Psychosexuelle Entwicklung und Erziehung für Kinder bis drei Jahre
27.05. – 28.05.2014 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-BB2-1

Neu in der Kita – rechtliche Grundlagen und Datenschutz
28.05.2014 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-KTFE9-1

Vormundschaftsrecht für Neueinsteiger
05. – 06.06.2014 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-BPV3-1

Gelingende Intensivkooperation Kindergarten / Schule
01.07.2014 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-BSE7-1    

Wo gehöre ich hin? Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen
08. – 10.07.2014 im Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-EHSD8-1

Von der Gewalt in der Familie zum respektvollen Umgang mit Grenzen
14. – 15.07.2014 (Abschnittsveranstaltung) im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-EHSD23-1A

„… damit das Essen nicht zur Qual wird!“
Zielgruppe: Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule, die mit jungen Mädchen arbeiten.
14. – 15.07.2014 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-JS7-1k

Gegendarstellung zum Buch: "Deutschland misshandelt seine Kinder"

Birgit Zeller (Leiterin des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz und
Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter) hat einen Beitrag zum Buch "Deutschland misshandelt seine Kinder" verfasst.

Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis

Alle Ansprechpartner/innen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen Organigramm.

Bildnachweis Ausgabe April 2014.

KVJS Impressum
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Baden-Württemberg (KVJS)
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart

Redaktion:
Andreas Reuter
Telefon: 0711 6375-212
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