Fixierung eines Kindes
Die nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung ist keine genehmigungsbedürftige Unterbringungsmaßnahme im Sinne des § 1631 b BGB. Die Vorschrift des § 1906 IV BGB gilt nur für volljährige Betreute und kann im Kindschaftsrecht nicht analog angewendet werden.
BGH, Beschluss vom 07.08.2013 – XII ZB 559/11.
Begutachtung einer Minderjährigen im Kindesschutzverfahren
Eltern kann im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge für eine 15-Jährige entzogen werden, damit die verhaltensauffällige Jugendliche im Kindesschutzverfahren ordnungsgemäß begutachtet werden kann. Nach Auffassung des OLG Hamm ist das Kindeswohl des Mädchens gefährdet. Das ergebe sich aus dem Umstand, dass die Jugendliche in erheblichem Umfang in der Schule gefehlt habe, die Eltern dem nicht abgeholfen hätten und gewichtige Anhaltspunkte für massive psychosoziale Schwierigkeiten der Jugendlichen und innerfamiliäre Konflikte vorlägen. Die vom Familiengericht im Kindesschutzverfahren für erforderlich erachtete Begutachtung der Jugendlichen sei dringend geboten.
OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2013, 8 UF 17/13
Beteiligung der Pflegeeltern im familiengerichtlichen Verfahren
Die Pflegeeltern sind im Verfahren der leiblichen Mutter zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Vermögenssorge im Interesse des Kindes zu beteiligen, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege lebt. Die Beteiligung der Pflegeperson steht zwar grundsätzlich im Ermessen des Gerichts. Allerdings darf das Gericht hiervon nicht absehen, wenn eine Hinzuziehung dem Kindeswohl dienen kann.
OLG Bremen, Beschluss vom 23.07.2013, 4 WF 98/13
Kein Kita-Platz im Umfang von acht Stunden täglich für 2-jähriges Kind
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss den Eilantrag der Eltern eines 2-jährigen Kindes gegen die Landeshauptstadt Stuttgart abgelehnt, mit dem es einen Kita-Platz für acht Stunden täglich begehrte. Das Gericht begründete seine ablehnende Haltung im Wesentlichen damit, dass kein Anordnungsgrund, mithin keine Dringlichkeit der Sache, glaubhaft gemacht worden sei. Die Eltern hätten vorgetragen, dass die Antragstellerin an fünf Tagen in der Woche eine private Kindertagesstätte besucht. Damit dürfte der notwendige Betreuungsbedarf der Antragstellerin vorläufig gedeckt sein. Irgendwelche Gründe, die den Wechsel in eine städtische Tageseinrichtung oder die eines freien Trägers bzw. in die Tagespflege erfordern würden, seien von den Eltern der Antragstellerin nicht geltend gemacht worden. Im Übrigen äußerte das Gericht Zweifel daran, ob die Antragstellerin überhaupt eine frühkindliche Förderung im Umfang von acht Stunden täglich beanspruchen könne. Der Umfang der täglichen Förderung richte sich gemäß der Regelung in § 24 SGB VIII nach dem individuellen Bedarf.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.08.2013 – 7 K 2688/13
Anspruch auf Kita-Platz in Nachbargemeinde
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Gerlingen einem 4-jährigen Kind, das in einer Nachbargemeinde wohnt, weiterhin einen Kita-Platz zur Verfügung stellen muss. Maßgeblich ist aus Sicht der Richter das Kindeswohl. Gestützt wird die Entscheidung auf das Wunsch- und Wahlrecht. Räumlich sei dieses nicht auf den Zuständigkeitsbereich des für das Kind örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers begrenzt.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2013 - 12 K 3195/13.
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