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  KVJS Newsletter Jugendhilfe
 
Guten Tag,

die Ergebnisse des KVJS-Forschungsvorhabens zu den Auswirkungen des Ausbaus der Ganztagsschulen auf die Strukturen und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg werden am 19. Juni 2013 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Sie bieten für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe und für die kommunalen Schulträger eine gute Grundlage, gemeinsam den Ausbau der Ganztagsschulen kompetent voranzubringen.
Der Landesjugendhilfeausschuss hat sich im März 2013 mit den Ergebnissen des Forschungsvorhabens befasst. Er empfiehlt den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Schulträgern und der Kultusverwaltung, die Erkenntnisse und Impulse des Forschungsvorhabens bei ihrer Planung, Steuerung und konzeptionellen Ausgestaltung der Ganztagsschulentwicklung und der regionalen Schulentwicklungsplanung sowie der Ausgestaltung der Bildungsregionen zu berücksichtigen. Das Praxishandbuch "Kinder- und Jugendhilfe gestalten - Ganztagsschule als Impuls für kommunale Praxisentwicklungen", welches die Ergebnisse und Anregungen des Forschungsvorhabens wiedergibt, finden Sie hier: <link forschung ganztagesschule.html>forschung/ganztagesschule.html
 

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kaiser

Die Onlineversion des Juni-Newsletters finden Sie <link>hier.
Sie können den Newsletter auch als <media 5103>PDF</media> herunterladen.

Landtag verabschiedet Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes

Staatssekretärin v. Wartenberg: "Mit der Gesetzesänderung ist es uns gelungen, dem steigenden Fachkräftebedarf und den Anforderungen einer guten Kindertagesbetreuung Rechnung zu tragen."

Der Landtag hat heute (8. Mai 2013) einem Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) einstimmig zugestimmt. Die Änderungen dienen der Modernisierung und Erweiterung des im KiTaG enthaltenen Fachkräftekatalogs (§ 7), der die Qualifikationen für eine Tätigkeit in ...mehr...

Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs am 13.03.2013 zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen die Rechte der Opfer sexualisierter Gewalt deutlich gestärkt und den Belangen minderjähriger Opfer noch besser Rechnung getragen werden. Dies umfasst die Vermeidung von Mehrfachvernehmungen der Opfer sowie die Möglichkeit der kostenlosen Beratung und Vertretung durch einen Anwalt. Die strafrechtliche Verjährungsfrist bei Missbrauchsvergehen soll künftig erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen. Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche sollen künftig erst nach 30 Jahren statt bisher schon nach drei Jahren verjähren.

Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz)

Der Bundestag hat am 16. Mai 2013 den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Kinder- und Jugendhilfe in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (Drucksache 17/13531) angenommen. Auf Vorschlag des Familienausschusses wurde die Zuständigkeitsregelung des § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII dahingehend geändert, dass nunmehr die Anwendung auf die Fälle beschränkt ist, in denen nach Beginn der Leistung zum Zeitpunkt der Begründung verschiedener gewöhnlicher Aufenthalte die Personensorge beiden oder keinem Elternteil zugestanden hat.

Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist am 19.04.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 19. Mai 2013 in Kraft.

Deutschland ratifiziert Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention

Deutschland hat am 28.02.2013 das Zusatzprotoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Mit diesem Protokoll wird Kindern oder Jugendlichen ein Individualbeschwerderecht eingeräumt. Sie können sich bei Verletzung eines Rechtes nach der Kinderrechtskonvention direkt an den UN-Ausschuss für Kinderrechte wenden. Voraussetzung dafür ist, dass der nationale Rechtsweg erfolglos durchschritten wurde.

Keine Leumdungsauskunft für Bewerber um Kindertagespflege

Neben dem Abruf eines erweiterten Führungszeugnisses über strafrechtliche Verurteilungen kann von Bewerbern für die Kindertagespflege nicht auch noch eine erweiterte Auskunft (sogenannte Leumdungsauskunft) gefordert werden. Es fehlt dafür an einer gesetzlichen Grundlage.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2012 – 12 BV 12.526

Dauer der Inobhutnahme und familiengerichtliches Verfahren

Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit dürfte ein Jugendhilfeträger nach Ablauf von ca. 3 Monaten seit Inobhutnahme verpflichtet sein, nunmehr eine alsbaldige vorläufige Entscheidung des Familiengerichts nach § 42 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII durch förmliche Beantragung zu erzwingen.
OVG Münster, Beschluss vom 11.09.2012, 12 B 1020/12

Entgeltvereinbarung über die Erbringung ambulanter Hilfe zur Erziehung

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. kommt in einem Rechtsgutachten zum Schluss, dass für die Erbringung ambulanter Leistungen nur die Möglichkeit des Abschlusses von Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII besteht. Es ist den Trägern jedoch unbenommen, sich einvernehmlich an den Inhalten der §§ 78b ff SGB VIII zu orientieren.
DIJuF-Rechtsgutachten vom 07.12.2012, J 1.430 Sch

Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings

Die Eltern eines minderjährigen Flüchtlings, der sich ohne Begleitung in Deutschland aufhält, haben grundsätzlich beide einen Anspruch auf Nachzug zu ihrem Kind. Dieser Anspruch besteht jedoch nur bis zur Volljährigkeit des Kindes.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.04.2013, BVerwG 10 C 9.12

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz@kvjs.de

Neu: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze

Am 1. Juli 2013 tritt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) in Kraft. Für die UVG-Stellen in den Jugendämtern birgt das Gesetz mit seinen erweiterten Auskunftsmöglichkeiten die Chance, Unterhaltsverpflichtete schneller und damit effektiver zur Aufnahme von Unterhaltszahlungen zu bewegen. Allerdings werden mit dem Gesetz sowohl auf die Mitarbeiter/-innen der UVG-Stellen als auch auf die Urkundspersonen in den Jugendämtern zusätzliche Arbeitsanforderungen zukommen.

Das DIJuF hat in einer Synopse die Neuerungen dargestellt, die das Unterhaltsvorschussgesetz, das Bundeskindergeldgesetz sowie das Achte Buch Sozialgesetzbuch betreffen.

Abrufbar auf der Internetseite des Bundestags sind der der Verabschiedung des Gesetzes vorausgehende Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung (BT-Drucks. 17/8802) sowie die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BT-Drucks 17/12488). In der April-Ausgabe "DAS JUGENDAMT" wird ein Aufsatz zum Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz erscheinen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Petra Birnstengel, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Postfach 10 20 20,
69010 Heidelberg, Telefon 0 62 21/98 18-24, E-Mail: birnstengel@dijuf.de.

KVJS-Fortbildung Jugendhilfe

 

Auf folgende Fortbildungsveranstaltungen möchten wir Sie aufmerksam machen:

Enge Maschen, starke Knoten – strukturelle Netzwerkarbeit im Kinderschutz
10.07. – 11.07.2013 im Bildungszentrum Schloss Flehingen.
Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Beistandschaft / Amtsvormundschaft: Aktuelle Fragen
15.07. – 16.07.2013 im Bildungszentrum Schloss Flehingen.
Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Tabletten, Kügelchen & Co. – Medikamente in Kindertageseinrichtung
11.09.2013 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Unterstützung, die ankommt: Ein Projektbericht der Schulsozialarbeit

Interessante Unterlagen zu den Aktionswochen im Juni 2013 und für die Arbeit an Schulen finden Sie hier und hier.

Aktueller Stand der Umsetzung der Bundesinitiative "Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen"

Am 30.10.2012 wurde das KVJS-Landesjugendamt durch das Land Baden-Württemberg mit der Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 - 2015 beauftragt. Diese Länderkoordinierung beinhaltet unter anderem die Mittelverteilung und Beratung der Zuwendungsempfänger.

Die Bundesinitiative enthält vier Förderschwerpunkte: Aus- und Aufbau von Netzwerken, Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen, Schaffung und Ausbau von Ehrenamtsstrukturen und sonstige Maßnahmen im Kontext "Frühe Hilfen".

Für den ersten Förderzeitraum (01.07.2012 - 30.06.2014) stellten alle stadt- und kreisangehörigen Jugendämter in Baden-Württemberg ihre Förderanträge. Diese wurden nach erfolgreicher Prüfung mit mehr als 2,9 Millionen Euro Fördermittel für das Haushaltsjahr 2012 bedacht. Derzeit erfolgt die jährliche Prüfung der eingegangenen Verwendungsnachweise für 2012.

Für das Haushaltsjahr 2013 wurden bereits die ersten von zwei möglichen Zuwendungsbescheiden versandt. Voraussichtlich werden in diesem Haushaltsjahr mehr als 4,1 Millionen Euro für Projekte und Maßnahmen im Kontext "Frühe Hilfen" eingesetzt.

Neben der finanziellen Unterstützung ist das KVJS-Landesjugendamt auch dabei, Unterstützung bei den Formalitäten anzubieten und Informationen zeitnah und transparent weiterzugeben. Durch regelmäßige (über-)regionale Treffen der Netzwerkkoordinatoren, eine monatliche BI-Info-Mail und eine „FAQ“ (meist gestellte Fragen und Antworten), wird die Beratungsfunktion des KVJS-Landesjugendamtes wahrgenommen.

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) übernimmt die wissenschaftliche Begleitung der Bundesinitiative. Geplant sind neben quantitativen Erhebungen von Kommunen und Familienhebammen auch qualitative Auswertungen der Strukturen und Netzwerke der Frühen Hilfen in Deutschland.
Erste Einblicke in die geplanten Erhebungen konnte das Landesjugendamt beim ersten Länderkoordinierungstreffen (Köln, 21./22.03.2013) gewinnen. Die länderübergreifenden Treffen sollen neben der Ressourcennutzung auch dem Austausch dienen und dadurch den Ausbau von Netzwerken befördern.

Mehr Informationen und die zuständigen Ansprechpartner der Bundesinitiative in Baden-Württemberg finden sie hier (http://www.kvjs.de/jugend/kinderschutz/bundesinitiative-netzwerke-fruehe-hilfen-und-familienhebammen.html)

IGfH-Bundestagung Inobhutnahme als Chance und Herausforderung am 25. und 26. September 2013 in Berlin

Die Zahl der sogenannten Inobhutnahmen ist in den letzten fünf Jahren deutlich gestiegen. Die IGfH-Bundestagung Inobhutnahme nimmt erstmals bundesweit die pädagogischen Aspekte und Alltagsfragen der Arbeit in Einrichtungen, die in Obhut nehmen, in den Blick.

Notlagen von Minderjährigen sowie der Kinderschutz sind Ausgangspunkte, die häufig besondere Herausforderungen für die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen, die betroffenen Familien und das Amt für soziale Dienste / Jugendamt darstellen.

Neben rechtlichen Rahmenbedingungen und Organisationsformen der Leistungen nach § 42 SGB VIII stehen der fachliche Austausch und die gemeinsame Entwicklung neuer Perspektiven im Vordergrund. Die Tagung richtet sich an Fachleute der Praxis und der Wissenschaft ebenso wie an die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe.

Die Tagung findet im Holiday Inn Hotel Berlin City East statt und kostet 135,00 Euro (IGfH-Mitglieder, ohne Übernachtung) bzw. 155,00 Euro (Nicht-Mitglieder, ohne Übernachtung). Das vollständige Programm mit der Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie hier auf der Homepage zur Tagung.

Einen Flyer zur Tagung können Sie hier einsehen.

Zwangsverheiratung geht uns alle an! Grundlagen und Möglichkeiten der Prävention und Intervention

In Konfliktfällen mit ihren Familien und insbesondere im Fall von möglicher Zwangsverheiratung sind Jugendliche mit Migrationshintergrund besonders auf die niederschwellige Unterstützung und den angemessenen Schutz unserer Gesellschaft angewiesen.

Um diese Unterstützung zu gewährleisten, wird das Ministerium für Integration kommunale Ansprechpersonen für die Bekämpfung von Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der sogenannten Ehre qualifizieren und stellt dafür die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Ziel ist es, dass künftig in allen Stadt- und Landkreisen entsprechend geschulte Fachkräfte zur Verfügung stehen, die von Zwangsverheiratung oder Gewalt im Namen der sogenannten Ehre bedrohte Menschen kompetent unterstützen können.

Ein zentraler Baustein für die Prävention und Intervention in diesem Bereich ist diese modulare Fortbildung der Aktion Jugendschutz (ajs), siehe Flyer.

Dokumentation RegioKonferenz "Familienbewusste TechnologieRegion Karlsruhe – Realität oder Wunschgedanke"

Die Dokumentation unserer RegioKonferenz "Familienbewusste TechnologieRegion Karlsruhe – Realität oder Wunschgedanke", die am 16. Juli 2012 in der IHK und HWK Karlsruhe stattgefunden hat, ist nun fertiggestellt und erscheint in neuem Design.

Die Dokumentation steht für Sie unter folgendem Link zum Download bereit.

Dokumentation der Fachtagung mit Wendy Lee in Reutlingen im September 2012

Die Dokumentation, das Programm und der Artikel über die Fachtagung für die Fachöffentlichkeit steht Ihnen auf folgender Homepage als Download zur Verfügung unter: www.reutlingen.de/orientierungsplan

Neue Daten zur Kindertagesbetreuung – Bericht 2012

Die Daten zur Kindertagesbetreuung sowie den Bericht 2012 finden Sie hier.

Bundesprogramm "Anschwung für frühe Chancen"

"Anschwung für frühe Chancen" ist ein bundesweites Serviceprogramm für den Aus- und Aufbau 600 lokaler Initiativen für frühkindliche Entwicklung bis Ende 2014.

Das gemeinsame Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) unterstützt lokale Initiativen dabei, Antworten auf individuellen Fragen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zu finden.

Das Programm startete mit 60 lokalen Zukunftskonferenzen. Aus ihnen gingen Initiativen hervor, die eine frühkindliche Entwicklung in ihrer Region noch besser fördern wollen:

Die verantwortlichen Akteure vor Ort planen, wie eine umfassende, individuelle Begleitung aller Kinder aussehen kann und wie man sie gestaltet. Dabei sollen bereits vorhandene Strukturen genutzt werden.

Jede Initiative wird über einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten von Prozess- und Fachexperten unterstützt.
 
Alle Kommunen sind eingeladen, eine Anschwung-Initiative zu gründen. Das Serviceprogramm unterstützt Ihre Arbeit mit folgenden Angeboten: 

  • Prozessbegleitung von Initiativen bis zu 18 Monate
  • Qualifizierung nach Maß, z.B. durch Fortbildungen
  • Lernen durch Austausch, z.B. durch Hospitationsreisen und Tagungen
  • Kommunikative Unterstützung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mehr Informationen zu den einzelnen Programm-Modulen finden Sie unter www.anschwung.de.

Basispressemappe

Die Basispressemappe (hier) für Aktionswochen der Jugendämter im Juni ist fertig. Sie bietet neben auf die Aktion bezogenen Artikeln eine Vielzahl von hilfreichen Instrumenten und Zitaten für die laufende Öffentlichkeitsarbeit.

Unser Tipp: abschreiben.

Sicherung der Rechte von Kindern in Kitas

"Sicherung der Rechte von Kindern als Qualitätsmerkmal von Kindertageseinrichtungen", so der Titel des aktuellen Arbeitspapiers (hier) der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Keine einfache Herausforderung, die Beteiligung der Kleinen und Kleinsten, der Eltern und natürlich das geordnete Beschwerdeverfahren. Wir empfehlen einen Blick ins Papier, es lohnt sich.

Tagungsdokumentationen 2013

Auf unserer Homepage sind die aktuellen Tagungsdokumentationen sowie Dokumentationen aus dem Jahr 2013 hier hinterlegt.

Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis

Alle Ansprechpartner/-innen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen Organigramm

Bildnachweis Ausgabe Juni 2013

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Lindenspürstraße 39
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Telefon: 0711 6375-212
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