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Guten Tag,

 

"25 Jahre SGB VIII - Großwerden mit dem Jugendamt" ist das Motto der gemeinsamen Aktionswochen 2015 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der Jugendämter. Den Auftakt bildet eine zentrale Veranstaltung am 29. September 2015 in Münster. Hier wird die 25-jährige Geschichte des SGB VIII mit den zentralen Weiterentwicklungen der vergangenen Jahre, wie z.B. dem Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Konkretisierung beim Kinderschutz, thematisiert. Ebenso werden Erkenntnisse der Praxis und die aktuellen Herausforderungen und Lösungsansätze (u.a. Inklusion, Konkretisierung der Kinderrechte) diskutiert.

Im Rahmen der Aktionswochen 2015 werden die Leistungen und Angebote der Jugendämter für eine breite Öffentlichkeit und die Medien anschaulich und nachvollziehbar dargestellt. Es wird aufgezeigt, welche wichtige Funktion die Jugendämter für das Aufwachsen von Kinder und Jugendlichen haben und wie umfassend sie sich für das Wohlergehen der jungen Menschen und ihrer Familien einsetzen. Weitere Informationen zu den Aktionswochen finden Sie hier:
http://www.bagljae.de/ueber-uns/aktionswochen-2015/index.php
 

 Mit freundlichen Grüßen

Roland Kaiser


Der Mai-Newsletter als <link>Onlineversion / <link file:12652>PDF-Version 

„Familienbildung. Alle gewinnen“ am 09.07.2015 im Ev. Bildungszentrum Hospitalhof in Stuttgart

<link file:12615>Anmeldung und Informationen mit Klick auf nebenstehendes Logo des Landesfamilienrats Baden-Württemberg.

Aus den KVJS-LJA-Modellvorhaben: „Papa – komm ins Boot. Angebote für Väter, deren Kinder stationäre Jugendhilfeangebote besuchen"

Angebote für Eltern, insbesondere für Väter, sind in den stationären Angeboten der Erziehungshilfe nach wie vor wenig ausgebaut. Das Kinder- und Familienzentrum St. Augustinus in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Frauen in Freiburg hat im Rahmen einer Modellförderung des KVJS-LJA von 2012-2014 Gruppensettings erprobt, Väter zu ihren Interessen interviewt und daraus Handlungsempfehlungen entwickelt. Den Abschlussbericht finden Sie unter http://www.kvjs.de/jugend/forschung-und-projekte/modellprojekte-2012.html. Weitere Informationen erhalten Sie direkt über den Ansprechpartner des Trägers.  

Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz)

Der Bundestag hat am 20. März 2015 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (BT-Drs. 18/4282) in erster Lesung beraten. Ziel des Gesetzes sind die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wie Kindertagesstätten, Schulen und anderen Einrichtungen sowie die präventionsorientierte Fortentwicklung der Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und Förderung des Impfwesens.

Die Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII sollen erweitert werden und zukünftig auch eine Stärkung der Familien in ihrer Gesundheitskompetenz umfassen. Das Gesetz sieht daneben eine Änderung des § 45 SGB VIII vor. Die Betriebserlaubnis soll nur noch erteilt werden, wenn die Einrichtung auch ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld unterstützt.

§ 26 SGB V soll dahingehend geändert werden, dass Kindern und Jugendlichen Gesundheitsuntersuchungen nun bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zustehen. Zugleich sollen Eltern ausführlicher als bisher und vorausschauender zur körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung des Kindes sowie zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Belastungen und Risiken beraten werden. Familien und Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen auch auf regionale Unterstützungs- und Beratungsangebote für Eltern und Kind wie auf Angebote der Frühen Hilfen hingewiesen werden.

Weiterhin ist eine Erweiterung des § 34 Infektionsschutzgesetz um einen Absatz 10a vorgesehen. Die Personensorgeberechtigten sollen verpflichtet werden, bei Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung gegenüber dieser einen Nachweis darüber zu erbringen, dass vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf den Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Nähere Ausführungen soll das Landesrecht regeln.

Gebot zur Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen der außerfamilialen Erziehung

Das Gebot, eine Jugendhilfeleistung außerhalb der Familie anzunehmen und nicht zu beeinträchtigen solange vom Jugendamt keine andere Leistung angeboten wird, stellt im Vergleich zu dem Entzug wesentlicher Teilbereiche der elterlichen Sorge den geringeren Eingriff in das Elternrecht vor.
Dieses Gebot kommt insbesondere in Betracht, wenn die Inhaber der elterlichen Sorge mit der Trennung des Kindes von der Familie grundsätzlich einverstanden sind, aber die angebotene Leistung des Jugendamts ablehnen. Mit dem Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge würden die Inhaber der elterlichen Sorge nämlich zugleich ihr Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII sowie ihre Beteiligungsrechte an der Hilfeplanung nach § 36 Abs. 2 S. 2 SGB VIII verlieren.
Die Familiengerichte sind nicht zur Entscheidung über die Auswahl einer geeigneten Leistung der Jugendhilfe berufen. Vielmehr unterliegt das Handeln des Jugendamts der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.
Beschluss OLG Nürnberg vom 17.11.2014 – 11 UF 1097/14

Betreiberin einer Kindertagesstätte ist freiberuflich tätig

Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil die für die Frage der Freiberuflichkeit geltenden Grundsätze der Eigenverantwortlichkeit für den Bereich einer erzieherischen Tätigkeit konkretisiert. Das Gericht hebt hervor, dass die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist. Weitere Leistungen wie die Beaufsichtigung und Verköstigung der Kinder seien lediglich notwendige Hilfstätigkeiten; die Erziehung gebe der Gesamtheit der Leistungen das Gepräge. Da die Betreiberin freiberuflich tätig ist, sei keine Gewerbesteuer zu entrichten.
Urteil Finanzgericht Hamburg vom 20.01.2015 – 3 K 157/14

Schadensersatzpflicht der Eltern wegen Abhebungen vom Sparbuch des Kindes

Die den Eltern zustehende Vermögenssorge ist fremdnützige Verwaltung und berechtigt diese nicht, das auf dem Sparbuch für das Kind angelegte Geld für den Eltern obliegende Aufgaben zu verwenden.
Demnach handeln die Eltern pflichtwidrig, wenn sie vom Sparguthaben des Kindes Abhebungen tätigen, für die sie vom Kind keine Erstattung gemäß § 1648 BGB verlangen können.
Beschluss OLG Bremen vom 03.12.2014 – 4 UF 112/14

Mindestlohn bei der Festanstellung von Kindertagespflegepersonen durch die Erzie-hungsberechtigten

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. hat in einem Rechtsgutachten die verschiedenen Rechtsverhältnisse zwischen Eltern, Tagespflegeperson und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe aufgeschlüsselt. Es zeigt Lösungen für die Praxis im Umgang mit dem neuen Mindestlohn-Gesetz auf.
DIJuF-Rechtsgutachten vom 08.01.2015 – J 5.320-1 Bm DRG - 1153
     

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz(at)kvjs.de

Rundschreiben

Nr. 11/2015 Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen

Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen

Anlage 1 Kostenbeitragsrechnung - Junger Mensch im Betreuten Jugendwohnen

Anlage 2 Kostenbeitragsrechnung - Junger Mensch im Heim

Nr. 10/2015 Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt - Aktionswochen 2015: Fortbildungen für Fachkräfte der Jugendämter und Öffentlichkeitsarbeit

Anlage 1 Workshop Öffentlichkeitsarbeit 23.07.2015

Anlage 2 Workshop Krisenmanagement 01.12.2015

Nr. 09/2015 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) - Verteilverfahren in Baden-Württemberg

Anlage Schreiben von Herrn Ministerialdirektor Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann

Nr. 08/2015 Orientierungshilfen: Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Schulen, Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII und § 35a SGB VIII

Anlage 1 Inklusion in Kindertageseinrichtungen - Leistungen der Eingliederungshilfe

Anlage 2  Inklusion in Schulen - Leistungen der Eingliederungshilfe

Nr. 07/2015 FAQ-Liste als Ergänzung der Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII

Anlage FAQ-Liste zum § 72a Abs. 3 und 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Nr. 06/2015 Berichterstattung Kindertageseinrichtungen - Kita-Bericht 2014

Nr. 05/2015 Programme, Angebote und Hilfen der Jugendberufshilfe - eine Übersicht (2015)

Anlage 1 Zusammensetzung Arbeitskreis Jugendberufshilfe in Baden-Württemberg

Anlage 2 Übersicht Programme, Angebote und Hilfen der Jugendberufshilfe

Nr. 04/2015 Erhebung zur Entwicklung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg 2015

Anlage Jährliche Erhebung Fragebogen

KVJS-Fortbildung Jugendhilfe

Jugendhilfe ist häufig Teamarbeit und bezieht viele Partner ein. Fachberatungen und Koordinatoren in der Jugendhilfe gestalten die Entwicklungen in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern mit, indem sie Einzelne, Teams und Institutionen beraten und begleiten und die Beteiligten zusammenführen.

Für Kita Fachberatungen, die multiprofessionelle Teams bei ihrer Zusammenarbeit beraten und in ihrer Entwicklung begleiten, ist die zentrale Frage, ob und wie es gelingen kann, die unterschiedlichen Qualifikationen und Kompetenzen bestmöglich zusammenzuführen und die speziellen Wissens- und Erfahrungsstände zu nutzen. Die Fortbildung „Beratung und Begleitung von multiprofessionellen Teams – Herausforderung und Chance“ am 18. – 19.06.2015 im KVJS Tagungszentrum Gültstein will mit den Teilnehmenden die Fragestellung erörtern und Handlungskonzepte erarbeiten.
Weitere Informationen und Anmeldung   
 
Koordinatorinnen und Koordinatoren des Ganztagsbetriebs an Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien stehen vor der komplexen Aufgabe, einzelne Personen sowie Vereine und Institutionen in die Entwicklungsprozesse einzubinden, zu beraten und zu begleiten. Vielfältige Aushandlungsprozesse zwischen Schule/Schulleitung und weiteren Akteuren müssen erfolgreich bewältigt werden. Die 2-teilige Veranstaltung „Koordination des Ganztags“ am 22.06. und am 05.10.2015 im KVJS Tagungszentrum Gültstein bietet Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch, zur kollegialen Beratung und kreativen Entwicklung von Ideen im Rahmen einer Open-Space-Konferenz.
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Weitere Programm-Angebote mit freien Plätzen:

Sprachauffälligkeiten im Kindesalter
Für Fachkräfte der Kindertagesbetreuung
15.-16.06.2015 im Tagungszentrum Gültstein
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Gemeinsam auf dem Weg als Team
Für Leitungs- und weitere Fachkräfte der Kindertagesbetreuung
11.-12.06.2015 im Bildungszentrum Schloss Flehingen
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Wie krass ist das denn?
Methoden und Tools für Beratung und Gruppenarbeit in der Schulsozialarbeit
02.-03.07.2015 im Tagungszentrum Gültstein
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Durch Tiefen und Höhen – gute Pflegeeltern werden, bleiben und begleiten
Gemeinsamer Fachtag mit der Pflegeelternschule B-W e.V.
Für sozialpädagogische Fachkräfte der Sozialen Dienste der Jugendämter, Fachkräfte von Pflegeelternvereinen, Pflegeeltern
23.06.2015 im Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung   

Wo gehöre ich hin? Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen
Für Fachkräfte der Erziehungshilfen und der Sozialen Dienste der Jugendämter
27.-29.07.2015 im Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung

Einsatz von Schulbegleitern im Rahmen des § 35a SGB VIII
Für sozialpädagogische Fachkräfte in den Sozialen Diensten der Jugendämter
30.07.2015 im Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung  

Professioneller Umgang mit Widerstand
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im psychosozialen Bereich
20.07.2015 im Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Jahrestagung für Leiterinnen und Leiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe
21.-22.07.2015 im Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

In der Sitzung des Präsidiums des Deutschen Vereins am 11. März 2015 wurden <link file:12529>Empfehlungen des Deutschen Vereins zur öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beschlossen.

In den letzten Jahren stand vor allem der Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren im Vordergrund. Im Vergleich zu den Angeboten für Kinder unter 6 Jahren, die in der Mehrheit ganztägig ausgestaltet sind, kann derzeit nicht von einem verlässlichen und flächendeckenden Angebot für jüngere Schulkinder gesprochen werden. Deshalb sieht es der Deutsche Verein für dringend erforderlich an, das Thema Schulkinderbetreuung auf die Agenda zu setzen. Nach Auffassung des Deutschen Vereins sind die Angebote und Einrichtungsformen für Kinder im Schulalter – unabhängig davon, in welchem Verantwortungsbereich sie existieren – am Wohlergehen der Kinder auszurichten. Eine zentrale Herausforderung besteht hierbei in der Balance zwischen Erziehung, Bildung und Fürsorge einerseits und dem Bedürfnis nach Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit andererseits. Kindern muss mit zunehmendem Alter die eigenständige Gestaltung von (Zeit-)Räumen ohne Erwachsene ermöglicht werden.

Zur Sicherstellung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, den vielfältigen Kooperationen mit den Eltern und der Implementierung eines Qualitätssicherungssystems und -entwicklungssystems braucht es nach Auffassung des Deutschen Vereins ausreichendes und gut qualifiziertes, pädagogisches Personal. Zudem spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, dass die Gruppengrößen und Räumlichkeiten den Bedürfnissen der Kinder nach Überschaubarkeit und Beziehungsgestaltung angepasst werden. Das „Zusammenwirken“ von Schule und Kinder- und Jugendhilfe muss verstärkt werden. Der Deutsche Verein spricht sich deshalb für die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Erziehung, Bildung und Betreuung sowie vom Kind und von Familie aus, welches sich in einem verbindlichen Rahmen für die Schule und die Kindertagesbetreuung auf Landesebene niederschlagen sollte.

„Sozialräumlich ausgerichtete und integrierte Erziehungshilfen als Regelangebot“ in 26.06.2015 in Hamburg

Eine Veranstaltung von der IGfH Fachgruppe Integrierte Erziehungshilfen und dem Haus der Familie St. Pauli. Wie entwickelt sich aktuell die konkrete Praxis integrierter, flexibler und sozialräumlich ausgerichteter Hilfen zur Erziehung? Wie sehen deren Möglichkeiten und Grenzen sowie Beispiele gelingender Praxis aus? Wie funktionieren die Kooperation und Verzahnung von einzelfallbezogenen Hilfen zur Erziehung und Regelangeboten (wie z.B. Schule, Kita etc.)? Durch die bundesweite Debatte um Steuerung und Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung, die sich 2008 in Hamburg „entzündet“ hat, haben diese Fragestellungen eine neue Stoßrichtung erhalten. Auf dem Fachtag werden zum einen die aktuelle bundesweite Entwicklung und die „Hamburger Verhältnisse“ aus verschiedenen Perspektiven diskutiert. Zum anderen werden verschiedene Handlungsfelder konkreter Praxis, wie z.B. Tagesgruppen an Schulen, das Kinderwohnhaus im Milieu oder die Zusammenarbeit von Beschäftigungsprojekt und HzE in Workshops bzw. Exkursionen, vorgestellt. Weiterhin sind ein Improvisationstheater und ein Experten-Gespräch vorgesehen.

Das ausführliche Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen online auf der IGfH-Homepage.

Für Sie gelesen: Kompendium „Sexueller Missbrauch in Institutionen"

Neuerscheinung im Beltz-Juventa-Verlag: Kompendium „Sexueller Missbrauch in Institutionen"
Das Kompendium enthält Beiträge zum Thema „Sexueller Missbrauch in Institutionen" aus interdisziplinärer Perspektive. Systematisch werden Aspekte aufbereitet zu Tatorten, zur Täter-Opfer-Institutionen-Dynamik, zu Recht, zu Intervention, zur Vermeidung von Fehlhalten, zu Genderperspektiven und europäischen Entwicklungen. Das Buch bietet eine Übersicht zu berufsethischen Standards sowie zum Fachdiskurs.

Publikation: „Vielfalt fördern von klein auf - Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik"

Es handelt sich um eine <link file:12614>Dokumentation einer Fachtagung. Inhaltlich bringt sie die Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt mit dem Thema Inklusion im Kita-Bereich zusammen.

Lexikon der Schulsozialarbeit - Autoren gesucht

Der Nomos Verlag in Baden-Baden bereitet die Publikation des „Lexikon der Schulsozialarbeit" vor. Das Lexikon wird herausgegeben von Prof. Dr. Herbert Bassarak. Der Nomos-Verlag unterstützt Prof. Bassarak bei der Suche nach Autorinnen und Autoren, die ein oder mehrere Schlagwörter für das „Lexikon der Schulsozialarbeit" verfassen wollen.
Im Vorfeld der Erstellung eines „Lexikon der Schulsozialarbeit“ bittet Prof. Bassarak (Vorsitzender der LAG Schulsozialarbeit Bayern e.V. und Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit) Fachkräfte und Organisationen wie Ministerien, Behörden, Träger usw. um Unterstützung. Mit dem „Lexikon der Schulsozialarbeit" sollen Bereiche und Elemente der Schulsozialarbeit insbesondere bildungs-, sozial- und gesellschaftspolitisch unter dem Blickwinkel von Jugendhilfe und Schule präsentiert werden.
Rückgemeldet werden können zum einen bearbeitungswürdige Schlagwörter für das „Lexikon der Schulsozialarbeit"; zum anderen können Sie sich auch als Autorin bzw. Autor für Beiträge melden. Vorschläge und Anregungen für entsprechende Beiträge werden erbeten an Herbert(at)bassarak.de
Jeder Beitrag soll ca. 4000 bis 4500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Bei Interesse, als Autorin bzw. Autor zu fungieren, werden die NOMOS-Manuskriptrichtlinien zur Erstellung des „Lexikon der Schulsozialarbeit" zugeleitet.

Elterngeldrechner

Was ändert sich mit dem ElterngeldPlus? Elterngeldrechner jetzt mit neuem Planer online unter: www.familien-wegweiser.de

Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis

Alle Ansprechpartner/innen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen <link file:12335>Organigramm.

<link file:12648>Bildnachweis Ausgabe Mai 2015.

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