Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz
Das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder und Jugendhilfe (KJVVG) wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 53 vom 03.09.2013 verkündet. Die Änderungen der Vorschriften zur Kostenbeteiligung (Artikel 1 Nr. 8 bis 10) und Artikel 2 treten am 03.12.2013 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2014 in Kraft.
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl113s3464.pdf'%5D__1378362746413
Die ursprünglich vorgesehene Neuregelung der Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise junger Menschen aus dem Ausland ist im Gesetz nicht enthalten. Für die Kinder- und Jugendarbeit beinhaltet das Gesetz eine neue Regelung der Statistik der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die die seitherige Statistik "Maßnahmen der Jugendarbeit" ablöst.
Die geänderte Kostenbeitragsverordnung (erste Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung) tritt ebenfalls am 03.12.2013 in Kraft (siehe dortiger Artikel 2).
Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ist verabschiedet und tritt am 1. Mai 2014 in Kraft.
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters ist verabschiedet und seit 13.07.2013 in Kraft.
Anspruch auf U3-Betreuungsplatz
Am 18.07.2013 hatte das VG Köln in einer Eilentscheidung festgestellt, dass Eltern grund-sätzlich zwischen einer Kindertagesstätte und einer Tagesmutter wählen dürfen.
Das OVG Münster hat diesen Beschluss nun in einer Eilentscheidung geändert und der Stadt Köln Recht gegeben. Eltern haben zwar die Möglichkeit zwischen den beiden Angeboten zu wählen. Dies gilt aber nicht, wenn kein Kita-Platz zur Verfügung steht. Das OVG weist darauf hin, dass die frühkindliche Förderung in einer Kindertagesstätte und bei einer Tagesmutter als gleichwertig und gleich geeignet anzusehen sind. Das OVG stellt weiter fest, dass bei der abschließenden Prüfung, ob die U3-Betreuung in zumutbarer Entfernung zur Wohnung des Kindes liegt, eine pauschalierende Regelbeurteilung allein nicht ausreicht, sondern die konkreten Umstände des Einzelfalles in den Blick genommen werden müssen.
OVG Münster, Eilentscheidung vom 14.08.2013, Az. 12 B 793/13.
Schadensersatzpflicht wegen unzulässiger Erhebung von Sozialdaten
Bei der Mitwirkung des Jugendamts in familiengerichtlichen Verfahren, bei denen es nicht um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung geht, ist die Erhebung von Sozialdaten bei Dritten grundsätzlich unzulässig; ein Verstoß kann zur Schadensersatzpflicht führen. Das OLG Zweibrücken hat ein Jugendamt in einem Zivilprozess verurteilt, dem Kläger wegen der unrechtmäßigen Datenerhebung bei Dritten die aufgewendeten Rechtsanwaltskosten, die zur Verfolgung seines Datenlöschungsanspruchs notwendig waren, zu erstatten. Der Anspruch ergibt sich aus § 82 SGB X in Verbindung mit § 7 BDSG.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.02.2013 – 6 U 21/12
Rechte des Jugendhilfeausschusses bei Entscheidungen zur Organisation des Jugendamts
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. hat in einem Rechtsgutachten festgestellt, dass geplante Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Auslagerung von bestimmten Aufgabenbereichen aus dem Jugendamt und ggf. die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben durch externe Träger auch Einfluss auf die Fachlichkeit der Jugendhilfe haben und daher begrifflich unter die Angelegenheiten der Jugendhilfe fallen. Die Beschlusskompetenz des Jugendhilfeausschusses kann durch die Satzung der Vertretungskörperschaft und durch Beschlüsse des Gemeinderats bzw. des Kreistags beschränkt sein.
DIJuF-Rechtsgutachten 13.02.2013, J 1.120 Bm
Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz@kvjs.de