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Themen der Ausgabe August 2020Neue PublikationenDie Broschüren bestellen Sie mit E-Mail an integrationsamt@kvjs.de Das komplette Publikationsverzeichnis zum Themenbereich "Behinderung und Arbeit" finden Sie hier auf den Internetseiten des KVJS. Der Geschäftsbericht 2019/2020 des KVJS-Integrationsamtes enthält relevante Daten zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Baden-Württemberg und zur Arbeit des Integrationsamtes. Download: Geschäftsbericht 2019/2020 des KVJS-Integrationsamtes Schwerpunktthemen:
Download: ZB - Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf, Ausgabe 2/2020 SBV aktiv - Professionell und erfolgreich im Amt"SBV aktiv" - die digitale Version des „ABC Fachlexikon. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ ist online! Die neue Web-App bietet neben allen 350 Stichworten aus dem ABC Fachlexikon viele zusätzliche Funktionen, eine Feedback-Möglichkeit sowie Erklärvideos zu wichtigen Inhalten. Auf der Startseite kommt man direkt zum Lexikon und zu weiteren Anwendungen wie dem „Leistungs-NAVI“ und dem „Wahl-NAVI“. Grundsätzlich ist die App ohne Registrierung zugänglich. Mit der Registrierung kann die App auf die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden mit eigenen Listen und Notizfunktion. Die Web-App kann mit allen modernen Browsern genutzt werden: am PC auf dem Tablet oder mit dem Smartphone. Bei älteren Browsern können Darstellung und Funktionsumfang eingeschränkt sein. Die Web-App ist barrierefrei und kostenlos. Informationen über die App gibt es auch in Deutscher Gebärdensprache. Videos geben einen Einblick in Inhalt und Funktionen der App „SBV aktiv“ und führen durch die Navigation. Hier geht es zur App: https://sbvaktiv.integrationsaemter.de Hier geht es zum Erklärfilm: https://youtu.be/Iusmk-6EL-g RechtBundesarbeitsgericht,Urteil vom 22.01.2020, 7 ABR 18/18 Leitsätze: Hat ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 30 anerkannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist der Arbeitgeber nicht nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers (vorsorglich) zu unterrichten und sie hierzu anzuhören, wenn über den Gleichstellungsantrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden ist. Siehe auch Pressemitteilung Nr. 4/20 vom 22.01.2020 Bundesarbeitsgericht,Urteil vom 23.01.2020, 8 AZR 484/18 Leitsätze:
Siehe auch: Pressemitteilung Nr. 5/20 vom 23.01.2020 Inklusion im BlumengeschäftFür den neuen Teil der KVJS-Serie „Beschäftigung mit Handikap“ haben wir das Blumengeschäft Haimerl in Allmendingen besucht. Der Film zeigt die Geschichte einer jungen Frau, die über berufsvorbereitende Maßnahmen einen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden hat. Erfahren Sie auch, wie der Integrationsfachdienst (IFD) und die Agentur für Arbeit Menschen mit Handikap beruflich vorbereiten und begleiten. Eröffnung CAP-LebensmittelmarktAm 28. Mai 2020 eröffnete das Inklusionsunternehmen NintegrA GmbH einen CAP-Lebensmittelmarkt in Denkendorf (Landkreis Esslingen). Es ist bereits der 14. CAP-Markt der NintegrA im Großraum Stuttgart. Elf Mitarbeiter sollen im neuen Markt beschäftigt werden, sechs davon aus der Zielgruppe der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen. Sie arbeiten in Teil- und Vollzeit. Bundesweit gibt es inzwischen 104 CAP-Märkte, in denen rund 1555 Mitarbeiter, davon rund 850 Mitarbeiter mit Behinderung, einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben. Das CAP-Konzept hat sich bereits an vielen Standorten bewährt. Menschen mit einer Behinderung und andere benachteiligte Menschen erhalten eine Chance im Arbeitsleben, oft schließen sie im CAP-Lebensmittelmarkt eine Berufsausbildung ab. Gleichzeitig wird eine optimale Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Lebensmitteln im Vollsortiment sichergestellt. CAP-Lebensmittelmärkte schließen ganz bewusst die Versorgungslücken, die durch das Abwandern von Lebensmittelmärkten in die städtischen Randbezirke entstanden sind. Foto: NintegrA GmbH Weitere Infos unter: https://www.cap-markt.de/ Sie wollen nichts verpassen?Seit Anfang des Jahres können Sie auf „Mein KVJS“ Ihre persönliche KVJS-Website mit wenigen Klicks selbst zusammenstellen. Neu: Benachrichtigungs-Service Profitieren Sie ab sofort auch vom Benachrichtigungs-Service. BildnachweisAngaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. |
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