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Themen der Ausgabe September 2021Neues aus dem LandesjugendhilfeausschussAm 7. Juli 2021 trafen sich die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses online zu ihrer Sommersitzung unter Vorsitz des KVJS- Verbandsvorsitzenden, Landrat Gerhard Bauer. Den Schwerpunkt der Sitzung bildete ein intensiver Austausch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche. Grundlage hierfür war eine Vorlage des Landesjugendamts, in der das Thema fachlich umfassend aufbereitet und bewertet wurde. Um die Auswirkungen der Pandemie mittel- und langfristig bewältigen zu können, ist aus Sicht des Landesjugendhilfeausschusses eine (bundesweite) Gesamtstrategie erforderlich, die kurz- und langfristige Maßnahmen sowie eine verlässliche Zusammenarbeit nicht nur innerhalb der Jugendhilfe, sondern auch systemübergreifend beinhaltet. Bei der Gesamtstrategie ist es unabdingbar notwendig, Kinder und Jugendliche nicht ausschließlich aus der Betreuungs- und Bildungsperspektive zu betrachten, sondern umfassend alle Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung, der Selbstverwirklichung, der Selbstverantwortung und der Partizipation in den Blick zu nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, sich weiterhin eingehend mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit deren Kooperationspartnern auseinanderzusetzen sowie in einem ersten Schritt mit einem landesweiten gemeinsamen Fachtag der Systeme Jugendhilfe und Schule dazu beizutragen, den Herausforderungen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in einer gemeinsamen Strategie zu begegnen. Darüber hinaus forderten die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Systeme Kinder- und Jugendhilfe und Psychiatrie (Gesundheit). In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch der Aspekt der Resilienz-Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien zu berücksichtigen. Die Sitzungsvorlage wurde den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den zuständigen Ministerien und der Öffentlichkeit landesweit für den weiteren Diskurs zur Verfügung gestellt (Rundschreiben RS 86/2021 mit Anlage, Pressemitteilung). Regelmäßig erfassen die Fachreferate die Meldungen „Ereignisse oder Entwicklungen“ nach § 47 S. 1 Nr. 2 SGB VIII für Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung und Kindertageseinrichtungen, werten sie aus und berichten im Landesjugendhilfeausschuss darüber. Im Jahr 2020 wurde im Bereich der stationären Hilfen ein intensiveres Meldeverhalten als in den Vorjahren verzeichnet. Es lagen insgesamt 348 Meldungen vor, davon bestätigten sich 24 Meldungen nicht. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wurden 1.344 Meldungen erfasst, davon befanden sich 83 Meldungen zum Zeitpunkt der Auswertung noch in Bearbeitung. Ohne die coronabedingten Meldungen sind die Meldungen von 332 im Jahr 2019 auf 275 zurückgegangen. Aufgrund der Pandemielage sind die Daten jedoch nur mit Vorbehalt zu beurteilen. In den letzten Sitzungen informierte die Verwaltung über den jeweiligen Sachstand des Gesetzgebungsverfahrens zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Mittlerweile wurde das Gesetz verabschiedet, der überwiegende Teil der Regelungen ist am 10. Juni 2021 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. In der Sitzung am 7. Juli 2021 hat die Verwaltung die neuen Regelungen für die Kinder- und Jugendhilfe zusammenfassend dargestellt. Der KVJS wird die Umsetzung des KJSG in der Folge intensiv begleiten und unterstützen. Dazu werden unter anderem ab September 2021 in den Regierungsbezirken jeweils zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Die erfolgten Gesetzesänderungen und die einzelnen Landesrechtsvorbehalte sind auch auf Länderebene rechtlich umzusetzen. Der Landesjugendhilfeausschuss wurde informiert, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW hierfür beabsichtigt, eine begleitende Arbeitsgruppe auf Landesebene einzusetzen, unter Beteiligung der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, der Kommunalen Landesverbände sowie des KVJS. Zur Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2021 waren 13 Anträge eingegangen. Der Landesjugendhilfeausschuss beschloss die Förderung von sieben Vorhaben. Informationen zu den neuen Vorhaben werden zeitnah auf den Internetseiten des KVJS, in den Bereich der Modellvorhaben, eingestellt. Der Begleitkreis empfahl außerdem die Erweiterung der Zielgruppe des Förderschwerpunkts 5 von bisher „Fachkräftesicherung“ auf „Fach- und Führungskräftesicherung“. Weiter berichtete die Verwaltung in der Sitzung über die Verwendung der Mittel zur Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit und der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit sowie der Förderung der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe. Im Jahr 2020 standen Fördermittel in Höhe von 324.000 Euro zu Verfügung. Infolge der Corona-Pandemie mussten Veranstaltungen teilweise abgesagt werden oder verursachten weniger Ausgaben. Daher wurden Fördermittel in Höhe von 128.463 Euro nicht eingesetzt, sie werden nach den Grundsätzen von der Verwaltung zurückgefordert. Mit den im Rahmen der Jugendarbeit geförderten Aktionen und Maßnahmen wurden ca. 4.149 Teilnehmende erreicht. Im Feld der Jugendarbeit erleichterte die Fortbildungsförderung die Durchführung von 35 Veranstaltungen mit 101 Fortbildungstagen und 730 Teilnehmern. Im Bereich der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe wurden insgesamt 351 Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen mit 967 Fortbildungstagen für 5.447 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Baden-Württemberg unterstützt. Die nächste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses findet am 27. Oktober 2021 statt. Folgende Sitzungstermine des Landesjugendhilfeausschusses sind für das Jahr 2022 festgelegt worden:
RundschreibenRS 99/2021
RS 98/2021
RS 95/2021Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen nach dem SGB VIII in Jugendhilfeeinrichtungen Anlagen: Empfehlungen Sonderaufwendungen
RS 94/2021Anlage:
RS 93/2021
RS 92/2021Anlagen:
RS 91/2021„Programme, Angebote und Hilfen der Jugendberufshilfe – eine Übersicht (Stand 2021)“ Anlage:
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