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Guten Tag,
ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns, in dem wir gemeinsam vielen Herausforderungen erfolgreich begegnen konnten, mit denen die Kinder- und Jugendhilfe derzeit konfrontiert ist.
In dieser Ausgabe rücken wir einige dieser Themen in den Fokus, von denen ich an dieser Stelle zwei herausgreifen will.
In den vergangenen Monaten ist die Zahl junger Geflüchteter weiter angestiegen. Seit September 2023 können die in Baden-Württemberg einreisenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) bundesweit verteilt werden, nachdem die Jugendämter im Land – insbesondere die Hauptzugangsjugendämter – an ihrer Belastungsgrenze angelangt sind. Um die Jugendämter zusätzlich zu entlasten, wird die Übergabe der UMA seit Januar dieses Jahres durch einen gemeinsamen Dienst der Stadt- und Landkreise organisiert. Dessen Geschäftsstelle und damit verbunden die Durchführung des Verteilmanagements (Terminkoordination) ist beim KVJS angesiedelt.
Die Beförderung erfolgt durch verschiedene Kreisverbände bzw. Ortsvereine des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Baden-Württemberg. Allen dort haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden gilt mein herzlicher Dank für Ihre Unterstützung!
Mit der Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) ist im Dezember 2023 der sogenannte „Erprobungsparagraf“ in Kraft getreten.
Dieser ermöglicht den Trägern von Kindertageseinrichtungen, bis zu drei Jahren von den Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO abzuweichen. Mit dieser Regelung wird für die KiTa-Träger vor Ort mehr Spielraum und Flexibilität für passgenaue Lösungsmodelle geschaffen. Unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort können neue Konzepte erprobt werden.
2024 warten erneut viele Aufgaben auf uns. Nie war die Kinder- und Jugendhilfe wertvoller als heute, denn sie leistet einen entscheidenden Beitrag für das Heranwachsen der jungen Menschen und damit insgesamt für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und unseres Landes.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gerne auf unsere umfassenden Fortbildungs-Angebote und Fachtagungen hinweisen. Mit 195 Veranstaltungen, darunter über 35 im Online-Format, bieten wir ein breites Spektrum für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg. Die Programme sind online buchbar.
Für Ihr kompetentes Engagement danke ich Ihnen, zugleich im Namen des KVJS- Landesjugendamts, sehr und wünsche Ihnen für das Jahr 2024 ebenfalls gutes Gelingen.
Darüber hinaus für Sie alle persönliches Glück, Gesundheit und Zufriedenheit!
Ihr Gerald Häcker Dezernatsleiter KVJS-Landesjugendamt
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Neues aus dem Landesjugendhilfeausschuss» Informationen aus der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA)
am 18. Oktober 2023 Informationen aus der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 18.10.2023Den zentralen Tagesordnungspunkt der Sitzung bildete der sogenannte „Erprobungsparagraf“ für Kindertageseinrichtungen. Die entsprechende Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) sieht vor, dass Träger auf Antrag bis zu drei Jahre von den im KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung landesrechtlich vorgesehenen fachlichen und personellen Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis abweichen können. Die Regelungen des SGB VIII bleiben dabei unberührt. Staatssekretär Volker Schebesta vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, stand dem Gremium als Gast für einen Austausch zur Verfügung. Er ordnete den „Erprobungsparagraf“ als ein Instrument ein, das vor dem Hintergrund anhaltender Platz- und Personalknappheit mehr Spielraum für passgenaue Lösungen vor Ort ermöglicht. Im Stellenplan 2024 sind für die Verwaltung des KVJS-Landesjugendamts zwei zusätzliche Planstellen im Referat „Kindertageseinrichtungen“ ausgewiesen. Kristin Hermann, Leiterin des Referats „Kindertageseinrichtungen“, informierte den Ausschuss detailliert über Meldungen zu Ereignissen oder Entwicklungen, die das Kindeswohl in Einrichtungen beeinträchtigen können (§ 47 SGB VIII), welche 2022 im Bereich der Kindertageinrichtungen und im Bereich der (teil-)stationären Hilfen eingegangen sind. Im Bereich der (teil-)stationären Hilfen (2.751 Angebote) erfolgten insgesamt 957 Meldungen (Vorjahr: 647). Davon hatten sich 15 Meldungen bei der anschließenden Prüfung nicht bestätigt. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen (9.646 Einrichtungen) gingen im Berichtsjahr insgesamt 674 Meldungen (ohne coronabedingte Meldungen) ein (Vorjahr: 330). 18 Meldungen hatten sich anschließend nicht bestätigt. Seit Beginn der Erhebungen ist dies im Berichtsjahr in beiden Bereichen der Höchstwert. Dabei ist zu beachten, dass neben der Zahl der Meldungen auch die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Anzahl der Kindertageseinrichtungen und Gruppen gestiegen sind. Ebenso liegt seitens der Träger ein intensiveres Meldeverhalten vor, was in Bezug auf die Sensibilisierung für den Kinderschutz zu begrüßen ist. Die Entwicklung wird weiterhin sorgfältig beobachtet und im LJHA darüber berichtet. WeiterlesenArtikel schließen
Koordinierung der Beförderung Unbegleiteter Minderjähriger Ausländer (UMA)» KVJS errichtet Geschäftsstelle zur Koordinierung der Beförderung Unbegleiteter Minderjähriger Ausländer (UMA) Die Zugangszahlen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in Baden-Württemberg haben sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr nahezu verdreifacht. Die Fluchtdynamik ist seit Sommer 2023 nochmals stark angestiegen und stellt die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe vor erhebliche Herausforderungen. Aufgrund fehlender Ressourcen, insbesondere Mangel an Personal und Räumlichkeiten, konnten die einreisenden UMA nicht durchgehend in den Regelstrukturen der Inobhutnahme-Einrichtungen und stationären Hilfen versorgt werden. In einem ersten Schritt wurde daher versucht, diesen Engpässen durch angepasste Regelungen des Eckpunktepapiers zu Unterbringungsformen für minderjährige Geflüchtete und unbegleitete minderjährige Ausländer unter besonderer Berücksichtigung junger Menschen aus der Ukraine entgegenzuwirken. Die Bedingungen des Eckpunktepapiers reichten aber vieler Orts nicht aus, um kurzfristig genügend Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Damit in dieser Situation eine ausreichende Anzahl von Betreuungsplätzen zur Verfügung stand, ist es mit Zustimmung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ermöglicht worden, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Notfallunterbringungen zur Verfügung zu stellen. Ziel solcher Unterbringungsformen war und ist es, bei akuten Versorgungsengpässen die Obdachlosigkeit zu vermeiden und damit ein Mindestmaß an Kinderschutz zu gewährleisten. Die Platzkapazität im Bereich der Notfallunterbringung in Baden-Württemberg beläuft sich aktuell auf ca. 1300 Plätze. Das Eckpunktepapier und das Papier für die Notfallunterbringungen sind derzeit bis 30. Juni 2024 befristet, Verlängerungen werden angestrebt. Zur (zumindest temporären) Entlastung des Systems der Kinder- und Jugendhilfe im Land hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden- Württemberg (SM) die Weisung erteilt, ab September 2023 die bundesweite Verteilung von UMA durchzuführen. Die Weisung ist aktuell bis Kalenderwoche 13/2024 (31.03.2024) verlängert worden. „Diese neue Struktur und der engagierte Einsatz aller Akteure tragen dazu bei, die bundesweite Verteilung sowie Begleitung und Übergabe der Jugendlichen bestmöglich umzusetzen“, betont Kristin Schwarz, Verbandsdirektorin des KVJS. Die aktuelle Situation: - Alle ersteingereisten, verteilfähigen UMA-Neuzugänge, die vorläufig in Obhut genommen wurden, können unabhängig von der jeweiligen Bestandsquote des Kreises zur bundesweiten Verteilung angemeldet werden. Eine Verpflichtung der Stadt- und Landkreise, UMA für die bundesweite Verteilung anzumelden, besteht nicht.
- Die gesetzliche Zuständigkeit auch für die bundesweite UMA-Übergabe liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 42a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII).
- Das Verteilmanagement (Terminkoordination) und die Übergabe (Transport durch externe Dienstleister) werden ab Januar 2024 sowohl im bundesweiten Verteilverfahren als auch bei einer etwaigen Rückkehr zum landesweiten Verteilverfahren durch einen gemeinsamen Dienst der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe organisiert, um die Jugendämter zu entlasten. Dessen Geschäftsstelle und damit verbunden das Verteilmanagement werden beim KVJS angesiedelt.
- Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Baden-Württemberg übernimmt die Durchführung der Beförderung.
Hier geht es zur Presseinformation vom 22. Dezember 2023: Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA): KVJS entlastet Jugendämter WeiterlesenArtikel schließen
Rundschreiben» Die aktuellen Rundschreiben haben folgende Themen... WeiterlesenArtikel schließen
Fortbildung» Aktuelle Fortbildungsangebote des KVJS-Landesjugendamtes In der Jugendhilfe kommt es mehr denn je auf Sie als starke, qualifizierte Fachkräfte an. Unsere Fortbildungen und Tagungen sind darauf ausgerichtet, Sie im anspruchsvollen Arbeitsalltag zu stärken. Die Fortbildungsangebote und Fachtagungen 2024 für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg sind auf unserer Homepage unter www.kvjs-fortbildung.de einzusehen und online buchbar. Insgesamt haben wir für 2024 aktuell 195 Veranstaltungen im Angebot, davon mehr als 35 im Online-Format. Unser Programm-Angebot ist aufgeteilt in: “Fortbildungen und Tagungen Kinder- und Jugendhilfe“ sowie “Fortbildungen und Tagungen Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesbetreuung“. Die beiden Programme stehen für Sie auf unserer Homepage zum Download bereit. Die Programme enthalten wieder bewährte Inhalte für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, jedoch auch viele neue Angebote, die in Präsenz und online angeboten werden, beispielsweise für die Frühen Hilfen, die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit. Für die Fachkräfte der Sozialen Dienste der Jugendämter und der freien Jugendhilfe wird unter anderem Know-how für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermittelt. Das Fortbildungsangebot für die Kindertagesbetreuung bietet zielgruppenspezifisch auch neue Inhalte und nimmt speziell Angebote für die Träger und den Schutz der Kinder in der Kita in den Blick. Wir freuen uns, wenn wir Sie auf einer oder mehrerer unserer Veranstaltungen – ob in Präsenz oder online – begrüßen dürfen und wünschen Ihnen, dass Sie durch Ihre Teilnahme gestärkt werden und viele Erkenntnisse und Impulse für Ihre Arbeit mitnehmen können. Auf folgende Angebote von Februar bis April 2024 möchten wir Sie besonders hinweisen:Neu in der Stationären Jugendhilfe Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte und bereits zugelassene Betreuungskräfte gem. § 21 LKJHG, die neu im Handlungsfeld der stationären Hilfen sind. Modul 1 und Modul 2 Rechtliche Grundlagen für die stationären Hilfen zur Erziehung (Modul 1) Grundlagen sozialpädagogischen Handelns in Einrichtungen (Modul 2) Termin Modul 1: 05.02.2024 - 06.02.2024 Termin Modul 2: 18.04.2024 - 19.04.2024 Ort: Sophienpflege Tübingen - Fachschule Zur Anmeldung: KVJS: Neu in der Stationären Jugendhilfe – Modul 1 und Modul 2 - 24-4-NSJH1-1Ak Modul 3 Kinderrechte, Schutz, Beteiligung, Partizipation, Beschwerde Termin: 27.02.2024 - 28.02.2024 Ort: Bildungszentrum Schloss Flehingen Zur Anmeldung: KVJS: Neu in der Stationären Jugendhilfe - Modul 3 - 23-4-NSJH3-1 Modul 4 Deeskalation und Konfliktmanagement Termin: 09.04.2024 - 10.04.2024 Ort: Bildungszentrum Schloss Flehingen Zur Anmeldung: KVJS: Neu in der Stationären Jugendhilfe - Modul 4 - 23-4-NSJH4-1 Übergänge von der Schule in das Berufsleben gemeinsam gestalten: Eine Zusammenarbeit von Schule und Jugendsozialarbeit Die mehrtägige Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule - Beruf gemeinsam mit Lehrkräften an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in berufsvorbereitenden Bildungsgängen. Gemeinsam sollen der Stand der Zusammenarbeit der Jugendsozialarbeit und der Lehrkräfte in der Praxis erhoben sowie Herausforderungen aber auch Chancen analysiert werden. Termin: 07.02.2024 - 09.02.2024 Ort: ZSL Außenstelle Bad Wildbad Zur Anmeldung: KVJS: Übergänge von der Schule in das Berufsleben gemeinsam gestalten: Eine Zusammenarbeit von Schule und Jugendsozialarbeit - 24-4-JSA9-1kw Praxisworkshop: Leitungen leiten Zielgruppe dieser Veranstaltung sind Träger und Trägervertretungen von Kindertageseinrichtungen mit Leitungsaufgaben gegenüber Leitungskräften von Kindertageseinrichtungen. Im Mittelpunkt des Praxisworkshops steht ein fokussierter Erfahrungsaustausch. Termin: 08.02.2024 Ort: Tagungszentrum Gültstein Zur Anmeldung: KVJS: Praxisworkshop Leitungen leiten - 24-4-TK6-1 Rechtliche Themen im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit – Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht, Garantenstellung (Modul 1) Das Online-Seminar beleuchtet haftungsrelevante Aspekte der Aufsichts- und Verkehrssicherungsplicht im Rahmen der Schulsozialarbeit. Zielgruppe der Veranstaltung: Fach-/Trägerverantwortliche sowie Fachkräfte der Schulsozialarbeit aller Schularten. Termin: 12.02.2024 als Online-Seminar Zur Anmeldung: KVJS: Online-Seminar: Rechtliche Themen im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit – Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht, Garantenstellung (Modul 1) - 24-4-SSA17-1x Das Schutzkonzept in der Kita Diese Fortbildung vermittelt Ihnen Know-how, um mit Ihrem Team ein gutes Schutzkonzept zu erarbeiten, das in der Praxis Handlungssicherheit bietet. Die Veranstaltung richtet sich an Leitungskräfte und Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie eignet sich ebenso für Fachkräfte, die sich nach § 7 Abs. 2 Ziffer 10 Kindertagesbetreuungsgesetz nachqualifizieren. Termin: 27.02.2024 Ort: Tagungszentrum Gültstein Zur Anmeldung: KVJS: Das Schutzkonzept in der Kita - 24-4-SP3-1 Essen – Schlafen – Wickeln – An- und Ausziehen Das praxisorientierte Online-Seminar befasst sich mit zentralen Alltagsthemen und ist für Fachkräfte in Krippen und Kitas mit altersgemischten Gruppen mit Kindern unter drei Jahren konzipiert. Die Fortbildung eignet sich zudem für Fachkräfte, die sich nach § 7 Abs. 2 Ziffer 10 Kindertagesbetreuungsgesetz nachqualifizieren. Termin: 04.03.2024 - 05.03.2024 als Online-Seminar Zur Anmeldung: KVJS: Online-Seminar: Essen – Schlafen – Wickeln – An- und Ausziehen - 24-4-K8-1x Personal finden, entwickeln und nachhaltig binden In Zeiten des Fachkräftemangels gehören Rekrutierung, Entwicklung und Bindung von Personal zur Aufgabe von Führungskräften. Zur Zielgruppe der Veranstaltung zählen: Leitungskräfte der verschiedenen Ebenen öffentlicher und freier Träger der Jugend- und Sozialhilfe wie Jugendamt und Sozialamt, Beratungsstellen, Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und Leitungen von Kindertageseinrichtungen sowie der Eingliederungshilfe. Termin: 14.03.2024 - 15.03.2024 Ort: Tagungszentrum Gültstein Zur Anmeldung: KVJS: Personal finden, entwickeln und nachhaltig binden - 24-4-LSJ3-1w Stärkenarbeit und Ressourcenorientierung als Grundelemente der individuellen Begleitung junger Menschen in der beruflichen Orientierung Pädagogische Fachkräfte spielen für Jugendliche eine wichtige Rolle im Prozess der beruflichen Orientierung. Das Seminar zeigt, wie Fachkräfte diesen Prozess gezielt unterstützen können. Zielgruppe der zweitägigen Veranstaltung sind Fachkräfte im Feld des Übergangs von der Schule in den Beruf. Termin: 08.04.2024 - 09.04.2024 Ort: Tagungszentrum Gültstein Zur Anmeldung: KVJS: Stärkenarbeit und Ressourcenorientierung als Grundelemente der individuellen Begleitung junger Menschen in der beruflichen Orientierung - 24-4-JSA4-1 Trennbar? – wohl kaum. Frühe Hilfen und Kinderschutz Die Fortbildung beleuchtet wichtige Grundlagen zur Klärung von Zuständigkeiten, Verantwortungen und Vorgehensweisen bei Abzeichnung von Kindeswohlgefährdung. Zielgruppe sind Fachkräfte und Netzwerkkoordinierende der Frühen Hilfen sowie interessierte Fachkräfte angrenzender Bereiche. Termin: 18.04.2024 Ort: KVJS Stuttgart Zur Anmeldung: KVJS: Trennbar? – wohl kaum. Frühe Hilfen und Kinderschutz - 24-4-FH3-1 Neu in der Jugendhilfeplanung – Einführung Neue Kolleginnen und Kollegen in der Jugendhilfeplanung und weitere Interessierte sind Zielgruppe dieses Online-Seminars. Im Rahmen der Veranstaltung werden unter anderem die gesetzlichen und fachlichen Grundlagen zur Jugendhilfeplanung näher vorgestellt. Termin: 29.04.2024 als Online-Seminar Zur Anmeldung: KVJS: Online-Seminar: Neu in der Jugendhilfeplanung - Einführung - 24-4-JPL2-1x WeiterlesenArtikel schließen
Förderprogramm "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg" 2024-2027» Entwickeln Sie die Kinder- und Jugendhilfe von morgen mit! Das KVJS-Landesjugendamt fördert im Jahr 2024 neue Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg. Die Fördergrundsätze und alle Details finden Sie im Rundschreiben 138/2023.
1. Ziel der Modellvorhaben: Das Programm ermöglicht das Erproben neuer Methoden und Handlungsansätze, um auf die Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe innovative Antworten zu finden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen allen Jugendhilfeträgern zur Verfügung gestellt werden.
2. Förderschwerpunkte 2024: - Inklusive Ansätze im Gemeinwesen / im Sozialraum - Armuts- und Risikolagen im jungen Erwachsenenalter - Demokratiebildung und Digitalisierung - Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe - Fachkräfte- und Führungskräftesicherung
3. Verfahren: Anträge für das Förderprogramm können bis spätestens 29. Februar 2024 eingereicht werden. Alle erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage. Die Entscheidung über die Förderung trifft der KVJS- Landesjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 10. Juli 2024
Wir freuen uns auf Ihre innovativen Vorhaben zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe. WeiterlesenArtikel schließen
Neueste Veröffentlichungen des KVJS» Kinder- und Jugendhilfe im gesellschaftlichen Wandel
» Kurzfassung - Forschungsbericht Frühe Hilfen und Psychiatrie Hand in Hand
» Handlungsfeld Erziehungs- und Familienberatung in Baden-Württemberg
» Jugendberufshilfe 2023 Kinder- und Jugendhilfe im gesellschaftlichen WandelDer Bericht berücksichtigt sowohl die Auswirkungen des demografischen Wandels als auch aktuelle Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien in Baden-Württemberg. Hierfür wurden vielfältige Daten auf Bundes- und Kreisebene aufbereitet sowie Studien, Berichte und Positionspapiere einbezogen. Darüber hinaus finden sich im Bericht Leitfragen für die Weiterarbeit auf der örtlichen Ebene für alle relevanten Arbeitsfelder. Download PDF-Datei Anhang Download PDF-Datei Kurzfassung - Forschungsbericht Frühe Hilfen und Psychiatrie Hand in HandZiel der Forschungsprojektes war es, zur praxisrelevanten Weiterentwicklung der Strukturen und interdisziplinären Zusammenarbeit in Baden-Württemberg beizutragen. Untersucht wurden Gelingensfaktoren ebenso wie Reibungsverluste in der Zusammenarbeit zwischen den Frühen Hilfen bzw. anderen niederschwelligen Hilfesystemen – wie zum Beispiel den Erziehungsberatungsstellen, der Schwangerenberatung oder der Frühförderung – und dem psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Versorgungsbereich für Erwachsene. Darüber hinaus wurden Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege untersucht. Download PDF-Datei Handlungsfeld Erziehungs- und Familienberatung in Baden-Württemberg (Juli 2023)Die vorliegende Publikation behandelt die Erziehungs- und Familienberatung, strukturiert in verschiedene Abschnitte. Dabei werden Rahmenbedingungen, Leistungsspektrum, Ziele, Arbeitsweisen, Angebotsvielfalt und Qualitätsstandards beleuchtet. Praxisbeispiele aus Baden-Württemberg verdeutlichen regionale Entwicklungen, darunter Integration der Frühen Hilfen, Präventionsstrategien, Zusammenarbeit mit Sozialen Diensten, Unterstützung bei Trennung, Mitarbeit im Kinderschutz und mehr. Aktuelle Herausforderungen, wie das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, Digitalisierung der Beratungsarbeit und Blended Counseling werden ebenfalls diskutiert, bevor das Werk mit einem Fazit abschließt. Download PDF-Datei Jugendberufshilfe 2023 – Übersicht zu Programmen, Angeboten, Hilfen (Dezember 2023)Der Arbeitskreis Jugendberufshilfe erstellt regelmäßig einen Überblick über die Programme, Hilfen und Angebote in der Jugendberufshilfe. In der Übersicht werden die Ziele und Inhalte der Leistungen beschrieben, die jeweiligen Zielgruppen vorgestellt, die individuelle und strukturbezogene Förderung angegeben und die Finanzierungsquellen benannt. Diese Übersicht bringt Transparenz in die Vielfalt der Angebote und trägt sowohl bei der individuellen Hilfe als auch bei der Projektgestaltung zu passgenauen Lösungen vor Ort bei. Download PDF-Datei WeiterlesenArtikel schließen
Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben » Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen
» Abgrenzung von Großtagespflegestellen zu Einrichtungen
» Vorbeugende Fremdunterbringung eines schwer behinderten Kindes nicht gerechtfertigt
» Zur Haftung des Jugendamts als Amtspfleger bei unangemessener Fremdunterbringung eines Kindes Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und Prüfung der Verhältnismäßigkeit von MaßnahmenEine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr in einem solchen Maße festgestellt wird, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeitvoraussehen lässt; dabei sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer gerichtlichen Maßnahme nach § 1666 BGB ist auch das Verhältnis zwischen der Schwere des Eingriffs in die elterliche Sorge und dem Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für das Kind zu berücksichtigen. Während die vollständige oder teilweise Entziehung der elterlichen Sorge erst bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, verhältnismäßig ist, können weniger einschneidende Eingriffe, zu denen die im Katalog des § 1666 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BGB exemplarisch aufgeführten Maßnahmen zählen, bereits bei einer nicht überwiegend wahrscheinlichen Gefahr angemessen sein, soweit es um die Abwehr einer massiven Rechtsgutbeeinträchtigung geht. Wird durch eine auf § 1666 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BGB gestützte Schutzanordnung der persönliche Umgang des Elternteils mit dem Kind eingeschränkt oder ausgeschlossen, so ist diese Anordnung auch an den Voraussetzungen des § 1684 Abs. 4 BGB zu messen. BGH, Beschluss vom 21.09.2022 – XII ZB 150/19 Abgrenzung von Großtagespflegestellen zu EinrichtungenWird Kindertagespflege in formal als Großtagespflegestellen bezeichneten Räumlichkeiten überwiegend von angestellten Betreuungskräften durchgeführt und wird aufgrund der Ausgestaltung der Betreuungs- und Arbeitsverträge systematisch in Teilen des Tages eine Betreuung von Kindern durch eine ihnen vertraglich und persönlich nicht zugeordnete Betreuungskraft geleistet, so handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Tageseinrichtung im Sinne von §§ 22 Abs 1 S 1, 45, 45a SGB VIII. Das verantwortliche und bewusste Betreiben einer nicht erlaubten und auch nicht erlaubnisfähigen Tageseinrichtung anstelle der formal erlaubten Durchführung von Kindertagespflege in Großtagespflegestellen begründet einen durchgreifenden Mangel an der nach §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 43 Abs. 2 SGB VIII erforderlichen persönlichen Eignung. Ein solches Verhalten rechtfertigt gegenüber der verantwortlichen Person den Entzug einer bereits erteilten Tagespflegeerlaubnis und das weitergehende Verbot der Fortführung der Kindertagespflege in den bisher dafür genutzten Räumlichkeiten mit angestellten Betreuungskräften. VG Hannover, Urteil vom 14. März 2023 – 3 A 1393/23 Vorbeugende Fremdunterbringung eines schwer behinderten Kindes nicht gerechtfertigtDie Möglichkeit eines zukünftigen Ausfalls eines allein betreuenden Elternteils eines Kindes mit Schwerbehinderung stellt keine gegenwärtige Kindeswohlgefährdung dar. Die präventive Fremdunterbringung zum Zwecke einer für das Kind vorteilhaften frühzeitigen Eingewöhnung in eine Einrichtung ohne konkreten Anlass rechtfertigt nicht den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Gesundheitsfürsorge. Das Ausbleiben der bestmöglichen Förderung eines Kindes durch den sorgeberechtigten Elternteil stellt keine Kindeswohlgefährdung dar. Soweit die grundlegenden, unverzichtbaren Lebensbedürfnisse des betreffenden Kindes sichergestellt sind, liegt es allein in der Verantwortung der sorgeberechtigten Eltern, inwieweit sie ihr Kind fördern. Die Belastung des Umfelds eines umfänglich pflegebedürftigen Kindes mit Behinderung, insbesondere durch Störungen der Mitschüler, durch Beanspruchung der Pflege- und Betreuungspersonen und auch die praktische Schwierigkeit, dass mit dem alleinerziehenden Elternteil nur mit Hilfe eines Dolmetschers kommuniziert werden kann, stellen keine Kindeswohlgefährdung dar und rechtfertigen auch in ihrer Gesamtheit nicht den Entzug von Teilen des Sorgerechts. OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.12.2022 – 2 UF 122/22 Zur Haftung des Jugendamts als Amtspfleger bei unangemessener Fremdunterbringung eines Kindes Der Kläger wurde im Rahmen eines Sorgerechtsstreits vom Jugendamt in Obhut genommen. Nach Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt entschied dieses im Rahmen seiner Amtspflegschaft, das Kind weiterhin in Obhut zu lassen. Nach Beendigung der Unterbringung verlangte der Kläger eine Entschädigung für die erlittene Trennung von seinen Eltern. Während das LG die Klage zunächst abwies, entschied das OLG, dass die Fremdunterbringung eines Kindes wegen seiner Belastung durch den zwischen seinen getrenntlebenden Eltern schwelenden Sorgerechtsstreit regelmäßig unverhältnismäßig sei. Eine schuldhafte Amtspflichtverletzung lag nicht bereits in der Inobhutnahme selbst. Pflichtwidrig war erst die Ausübung des dem Jugendamt übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechts zugunsten einer weiter anhaltenden Fremdunterbringung. Denn die Fremdunterbringung eines Kindes aus Anlass eines tiefgreifenden Elternkonflikts sei nur dann gerechtfertigt, "wenn der permanente Elternkonflikt das Kindeswohl in hohem Maße und mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet". Dabei sei stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. „Die Folgen der Fremdunterbringung dürfen für das Kind nicht gravierender sein als die Folgen des Verbleibs in der Herkunftsfamilie.“ Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sprach das Gericht dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 3.000 € zu. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.07.2023 – 1 U 6/21 WeiterlesenArtikel schließen
Neues aus dem Referat "Kindertageseinrichtungen"» Erprobungsparagraf
» Kindertagespflege: Anpassung der Empfehlung zur laufenden Geldleistung
» Kindertagespflege: Neuerungen beim Gütesiegel
» Anpassung der Fachlichen Hinweise zur Sanitärausstattung in Kindertageseinrichtungen des Landesgesundheitsamts
» Maßnahmen gem. § 1a KiTaVO (Selbstverpflichtungserklärungen, Kita-Einstiegsgruppe) und deren Verlängerung bis zum 31.8.25
» FAQ-Liste zum Betriebserlaubnisverfahren
» Direkteinstieg
» Umsetzung digitaler Versand von Betriebserlaubnissen
ErprobungsparagrafDas Kabinett hat im Oktober den Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und somit zur Einführung des so genannten Erprobungsparagrafen beschlossen. Dieser wurde am 29. November 2023 im Landtag verabschiedet und ist am 9. Dezember 2023 in Kraft getreten. Ziel der Regelung ist es, den Trägern von Kindertageseinrichtungen mehr Spielraum und Flexibilität für passgenaue Lösungsmodelle zu geben, so dass neue Konzepte unter Einbeziehung der Beteiligten vor Ort erprobt werden können. Hierzu soll den Trägern auf Antrag eine befristete Abweichung von den landesrechtlichen Regelungen ermöglicht werden. Der Prüfumfang des KVJS soll dabei in einem rechtssichereren Rahmen schlank ausgestaltet werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewahrt bleibt. Bei nachgewiesener Wirksamkeit soll die Erprobung verlängert werden können. Kindertagespflege: Anpassung der Empfehlung zur laufenden Geldleistung (RS 14/2023) Die Beträge der bisherigen Empfehlung wurden zum 01. Januar 2023 jeweils um einen Euro erhöht - bei Kindern unter 3 Jahren auf 7,50 €/Stunde und bei Kindern über 3 Jahren auf 6,50 €/Stunde. Die Festschreibung erfolgte für drei Jahre. Gleichzeitig wurde die Empfehlung aus 2019 bekräftigt, Kindertagespflegepersonen, die ein Kind ab 3 Jahren bis Schuleintritt mit besonderem Förderbedarf betreuen, eine erhöhte Geldleistung zu gewähren. Kindertagespflege: Neuerungen beim Gütesiegel (RS 45/2023)Bereits seit 2009 vergibt der KVJS im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg das Gütesiegel an Bildungsträger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Kindertagespflegepersonen anbieten. In diesem Jahr wurden neben der Grundqualifizierung auch die jährliche Fortbildung und die Qualifizierung für bereits tätige Kindertagespflegepersonen („Anschlussqualifizierung 140+“) neu in die Prüfung aufgenommen. Das Gütesiegel kann seitdem sowohl für alle drei Bereiche als auch nur für eine der Qualifizierungsmaßnahmen vergeben werden. Darüber hinaus hat der KVJS die Option geschaffen, die Anträge und Unterlagen hierzu digital einzureichen. Den Link zur Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kvjs.de/jugend/kindertageseinrichtungen/kindertagespflege#c26663 Anpassung der Fachlichen Hinweise zur Sanitärausstattung in Kindertageseinrichtungen des Landesgesundheitsamts (RS 21/2023)Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (Landesgesundheitsamt) hat im Februar 2023 flexible Ausnahmeregelungen bekannt gegeben, um insbesondere in KiTa-Bestandsbauten eine größere Flexibilität bei der Umsetzung der Regelungen zum Infektions- und Hygieneschutz (Sanitäreinrichtungen: WCs, Handwaschbecken, Wickeltische) zu erreichen und dadurch die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze zu erleichtern. Für die Dauer von maximal drei Jahren können die Gesundheitsämter von den Mindeststandards für die sanitäre Ausstattung abweichen, wenn bis zu 2 Kinder pro Gruppe mehr aufgenommen oder zusätzliche Gruppen (z. B. KiTa-Einstiegsgruppen) eingerichtet werden und sich dadurch die Gesamtzahl der betreuten Kinder in der Einrichtung um höchstens ein Drittel erhöht. Maßnahmen gem. § 1a KiTaVO (Selbstverpflichtungserklärungen, Kita-Einstiegsgruppe) und deren Verlängerung bis zum 31.8.25Mit Schreiben vom 25. Juli 2023 hat das Kultusministerium Baden-Württemberg mitgeteilt, dass die befristeten Maßnahmen nach § 1 a KiTaVO bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025 verlängert werden. Bei den genannten Maßnahmen nach § 1 a KiTaVO handelt es sich um den Ersatz einer Fachkraft durch zwei Ergänzungskräfte bis zu 20% des Mindestpersonalschlüssels, den Ersatz einer Fachkraft durch eine Ergänzungskraft bis zu 8 Wochen und die Abweichung von der Höchstgruppenstärke um bis zu zwei Kinder. Hinzu kam die Möglichkeit - anstelle des Ersatzes einer Fachkraft durch zwei Ergänzungskräfte bis zu 20% des Mindestpersonalschlüssels - eine Ergänzungskraft mit doppeltem Stellenumfang einzusetzen. Parallel zu den Maßnahmen nach § 1a KiTaVO wurde die Angebotsform Kita-Einstiegsgruppe durch den KVJS bis zum 31. August 2025 verlängert. FAQ-Liste zum Betriebserlaubnisverfahren (Entbürokratisierung, RS 96/2023) Vor dem Hintergrund der weitreichenden Herausforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung hat der KVJS-Landesjugendhilfeausschuss im vergangenen Jahr einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der auch die Entbürokratisierung des Betriebserlaubnisverfahrens für Kindertageseinrichtungen beinhaltet. Um den Trägern mehr Flexibilität im Betrieb zu ermöglichen, wurden zudem Gespräche mit Trägervertretern aus der Praxis geführt, um neue Möglichkeiten der Entbürokratisierung zu entwickeln. Diese wurden zusammen mit den bereits bestehenden Möglichkeiten in der neuen Liste „FAQ zum Betriebserlaubnisverfahren“ zusammengefasst. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur Anrechenbarkeit von Mehrzweckräumen, ein vereinfachtes Verfahren beim Trägerwechsel sowie viele weitere Flexibilisierungs- und Antragsoptionen. DirekteinstiegPersonen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die bereits in einer Kindertagesstätte tätig sind, können künftig im Rahmen des neuen Bildungsgangs „Direkteinstieg Kita“ in Baden-Württemberg eine verkürzte Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/in beginnen. Die Ausbildung ist modular aufgebaut. Personen, die neben einer Berufsausbildung über einen mittleren Bildungsabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur verfügen, haben zudem die Möglichkeit einer parallelen Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung (schulischer Teil der Erzieher/innenausbildung). Der Bildungsgang wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert und ist im Schuljahr 2023/2024 gestartet. Umsetzung digitaler Versand von Betriebserlaubnissen (RS 53/2023) Seit 2021 wird in Baden-Württemberg flächendeckend das digitale Betriebserlaubnisverfahren (DiBev) umgesetzt. Bereits jetzt kann der Bescheid im Rahmen des DiBev über das KitaDataWebhouse (KDW) abgerufen werden. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird ab Juli 2023 der Versand der noch analog beantragten Betriebserlaubnisse sowie aller Mehrfertigungen (unabhängig von der Antragsform) ausschließlich per E-Mail umgesetzt. WeiterlesenArtikel schließen
Berichte zu den Jahrestagungen im Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit» Jahrestagungen Schulsozialarbeit 2023
» Jahrestagung der Frühen Hilfen 2023
» Jahrestagung der Kommunalen Jugendreferate 2023
Jahrestagungen Schulsozialarbeit 2023Im Jahr 2023 wurden zwei Jahrestagungen Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg mit gleicher fachlicher und inhaltlicher Rahmensetzung angeboten. Die Jahrestagungen Schulsozialarbeit 2023 dienen der fachlichen Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes Schulsozialarbeit und dem landesweiten Erfahrungsaustausch. Durch Vorträge, Workshops und im Rahmen eines “Marktes der Möglichkeiten” werden aktuelle Themen aufgegriffen. Die Jahrestagungen fördern den Fachdiskurs sowie die Vernetzung der kollegialen Unterstützungsstrukturen der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg. Den Bericht finden Sie hier Jahrestagung aller Netzwerkkoordinierenden der Frühen Hilfen 2023Am 21. und 22. November 2023 fand die Jahrestagung der Frühen Hilfen zum Thema „Kultursensibles Arbeiten in den Frühen Hilfen - selbstkritisch, offen und ressourcenorientiert“ statt. Mit Fachvorträgen und Workshops trägt die Tagung zur fachlichen Weiterentwicklung der Arbeit der Netzwerkkoordinatoren der Frühen Hilfen bei und gibt Impulse für die praktische Arbeit. Zudem besteht die Möglichkeit zum landesweiten kollegialen Austausch. Den Bericht finden Sie hier Jahrestagung der Kommunalen Jugendreferate 2023Für die Jahrestagung der Kommunalen Jugendreferate 2023 wurde als Schwerpunktthema "Kinder- und Jugendarbeit KANN Krise!" festgelegt. Die Veranstaltung gewährte einen eingehenden Einblick in die gegenwärtigen Entwicklungen, denen Fachkräfte in diesen herausfordernden Zeiten gegenüberstehen. Den Bericht finden Sie hier WeiterlesenArtikel schließen
Aufarbeitungskommission veröffentlicht Studie zur Arbeit der Jugendämter bei sexuellem Kindesmissbrauch» Planspiel sexueller Missbrauch – ein Angebot des Landesjugendamtes In Anbetracht der jüngst veröffentlichten Studie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zur Arbeit der Jugendämter, möchten wir auf die Bedeutung kontinuierlicher Schulungen für Fachkräfte hinweisen. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen die Notwendigkeit eines sensiblen Umgangs mit betroffenen Kindern und Jugendlichen. Zentrale Erkenntnisse der Studie:- Einige Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch hätten verhindert werden können, wenn Jugendämter rechtzeitig und adäquat gehandelt hätten.
- Vertrauensaufbau mit den Betroffenen war oft schwierig, erforderte geschützte Einzelgespräche und mehr Zeit für Gespräche ohne Eltern.
- Ängste der Betroffenen vor dem Jugendamt, geprägt durch Medienberichte und das soziale Umfeld, erschwerten die Hilfe.
- Mangelnde fachliche Kenntnisse in Jugendämtern führten dazu, dass Fälle nicht erkannt wurden – eine Problematik, die möglicherweise weiterhin besteht.
Die Veröffentlichung der Studienergebnisse wird als Chance gesehen, notwendige Verbesserungen einzuleiten und gemeinsam mit Fachkräften die Schutzbemühungen für diejenigen zu intensivieren, die unsere Unterstützung benötigen. Maßnahmen des Jugendamtes:1. Vertrauensaufbau: Das Jugendamt erkennt die Herausforderungen beim Vertrauensaufbau an und strebt an, durch geschützte Einzelgespräche und Zeit für Betroffene diesen Prozess zu verbessern.
2. Ängste entgegenwirken: Um den Ängsten entgegenzuwirken, plant das Jugendamt, vermehrt aufklärende Maßnahmen zu setzen und aktiv gegen mögliche Vorurteile vorzugehen.
3. Fachliche Qualifizierung: Fortlaufende Schulungen für Fachkräfte werden verstärkt, um die fachlichen Kenntnisse im Umgang mit Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs zu vertiefen und zu aktualisieren. Angebot des Landesjugendamts finden Sie unter:Inhouse-Seminar: Gut gerüstet für den Krisenfall KVJS: Inhouse-Seminar: Gut gerüstet für den Krisenfall - 24-4-IN16
Das Landesjugendamt hat seine Sensibilisierungsbemühungen weiter intensiviert und bietet ein Krisenplanspiel zu sexuellem Missbrauch an. Dieses Planspiel ermöglicht Fachkräften, praxisnah und interaktiv ihre Handlungskompetenzen zu stärken und mögliche Szenarien im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu durchlaufen. WeiterlesenArtikel schließen
Newsletter BAG Landesjugendämter "Unterstützung, die ankommt" für Jugendämter November 2023 erschienen» Offensiv Erfolge aufzeigen! – AG Öffentlichkeitsarbeit gestaltet das positive Image der Jugendämter Lesen Sie in der neuesten Ausgabe des Newsletters für Jugendämter mehr über die aktiven Bemühungen der AG Öffentlichkeitsarbeit der BAG Landesjugendämter, ein positives Image für Jugendämter zu schaffen. Erfahren Sie, wie die AG Öffentlichkeitsarbeit Interviews mit engagierten Mitarbeitenden durchgeführt hat und diese in inspirierenden Reportagen präsentiert, um die Erfolge und positiven Ergebnisse herauszuheben. Das Ziel besteht darin, Ängste vor dem Jugendamt abzubauen und die transparente Darstellung der erfolgreichen Arbeit zu fördern. Lesen Sie mehr dazu in der aktuellen Ausgabe des Newsletters der BAG Landesjugendämter für die Jugendämter! Hier geht's zum Newsletter | Ausgabe 39 | Offensiv Erfolge aufzeigen Hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung für Jugendamtsbeschäftigte WeiterlesenArtikel schließen
Land stärkt Familien in Zeiten multipler Krisen » Ergebnisse von Prognos-Befragung zu Angeboten der Familienbildung und Familienberatung vorgestellt Baden-Württemberg investiert zwischen 2022 und 2024 insgesamt 4,7 Millionen Euro zur Bewältigung der Corona-Folgen für Familien. Das Land fördert ein Projekt des Landesfamilienrats, um Einrichtungen der Familienbildung und -beratung krisenfest zu machen. Die Befragung von 175 Einrichtungen und mehr als 3.200 Eltern zeigt, dass Familienbildung und -beratung wichtige Instrumente sind, aber noch nicht alle Familien gleich gut erreichen. Die laufende Familienförderstrategie des Landes zielt darauf ab, langfristig gute Bedingungen für Familien zu schaffen. Ein Projekt zur Familienbildung wird mit rund 735.000 Euro gefördert und umfasst den Ausbau digitaler Angebote und die Entwicklung krisenfester Strukturen. Die Gesamtstrategie zur Familienförderung soll bis 2024 erarbeitet werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Familien in Baden-Württemberg zu schaffen. Die vollständige Pressemitteilung mit Hintergrundinformationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration vom 9.11.2023 sowie die Ergebnisse der Prognos-Befragung BW finden Sie hier: Ergebnisse-Befragungen-Prognos.pdf (landesfamilienrat.de) PM118 Fachtag Familien stärken (landesfamilienrat.de) WeiterlesenArtikel schließen
MedienConcret 2023 – Glücklich im Onlife?!» Neue Ausgabe der MedienConcret legt Fokus auf das Wohlbefinden junger Menschen in der Mediengesellschaft - Zwischen Risiken und Resilienz Das pädagogische Fachmagazin MedienConcret wirft in der neuesten Ausgabe "GLÜCKLICH IM ONLIFE" einen Blick auf das Wohlbefinden junger Menschen in unserer modernen Mediengesellschaft. Dabei werden nicht nur die Risiken und negativen Auswirkungen der Mediennutzung betrachtet, sondern auch die positiven Effekte, die soziale und kreative Medien auf Kinder und Jugendliche haben können. Die Ausgabe erkundet die entstandenen Gefühlswelten in der digitalen Ära und beleuchtet Möglichkeiten, digitale Resilienz als Widerstandskraft und Selbstführung zu stärken. MedienConcret vertieft sich in die komplexe Beziehung zwischen Mental Health und Medien, von Sucht bis hin zu Empowerment, und bietet konkrete Praxisanregungen zur Förderung der mentalen Gesundheit junger Menschen durch aktive oder reflexive Medienarbeit. Über MedienConcret Das Fachmagazin MedienConcret verbindet Theorie und Praxis und bietet Pädagoginnen und Pädaogen, Eltern und Medieninteressierten ein lebendiges, praxisnahes und fachlich inspirierendes Forum der Medienpädagogik. MedienConcret wird vom Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrum (KJF) und dem jfc Medienzentrum herausgegeben und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die aktuelle Ausgabe der MedienConcret „Digitale Jugendkultur“ kann für 7 Euro zzgl. Porto bei den Herausgebern oder unter www.medienconcret.de bestellt werden. 2023 - Glücklich im Onlife?! - MedienConcret WeiterlesenArtikel schließen
Digitale Jugendarbeit in Baden-Württemberg» jugend@bw – Initiative zum Auf- und Ausbau digitaler Kinder- und Jugendarbeit
» JAdigital – Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten jugend@bw – Initiative zum Auf- und Ausbau digitaler Kinder- und JugendarbeitNutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie an der bevorstehenden Veranstaltung teil, um mehr über die Arbeit und Möglichkeiten zur digitalen Jugendarbeit zu erfahren: jugend@bw der Fachtag am 25. April 2024 im Geno-Haus Stuttgart „Die Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind ohne digitale Komponenten nicht mehr zeitgemäß. Es gibt viel zu beachten und zu bedenken - wie kann man also diese Berührungsängste im Digitalen als Akteur*in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit überwinden? Dieser Fachtag ermöglicht durch Wissensvermittlung, Praxisnähe und Austausch, wie man die Digitalisierung mit der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Einklang bringen kann und Heranwachsende in ihren Lebenswelten erreicht.“ Das erwartet Sie: - Umgang mit Desinformation und Medienmündigkeit
- Gesundheit im Digitalen
- Digitale Teilhabe
- Entwicklung der Haltung zur digitalen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Medienpraxis und Qualitätskriterien
Wann? 25. April 2024 Wo? Geno-Haus Stuttgart, Heilbronner Str. 41 70191 Stuttgart Für wen? Der Fachtag richtet sich an alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Kosten: 45 Euro. Bitte schätzen Sie selbst ein, ob Sie die volle, eine ermäßigte, oder keine Gebühr zahlen können. Anmeldung:https://eveeno.com/jbw-fachtag Anmeldeschluss: 10. April 2024 Beratung & Prozessbegleitung Es sind noch Plätze für die Beratung frei! Jetzt unverbindlich bis zum 2. Februar 2024 die Interessensbekundung ausfüllen und eine kostenlose Beratung erhalten. jugend@bw - Projektbüro Digitale Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist ein Projekt der LKJ Baden-Württemberg e.V. und wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. JAdigital – Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestaltenAuf dieser Online-Plattform werden umfassende Informationen, Expertisen und Erfahrungen zu Digitalisierungsentwicklungen und deren fachlichen und rechtlichen Implikationen in unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt. Die Webseite richtet sich im Schwerpunkt an Leitungs- und Fachkräfte öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende und alle Interessierten angrenzender Handlungsfelder sowie die Politik adressiert. WeiterlesenArtikel schließen
Jetzt bewerben: Deutscher Kinder- und Jugendpreis» Würdigung von Projekten zur aktiven Mitgestaltung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft zur Bewerbung für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis auf. Der Preis würdigt Projekte, bei denen Kinder und Jugendliche aktiv ihre Lebenswelt mitgestalten. Mit einem Gesamtpreisgeld von 30.000 Euro ist dies der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024. Die Preisverleihung ist für den 7. Oktober 2024 im Europa-Park geplant. Es werden Projekte in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur ausgezeichnet. Die Bewerbung erfolgt online unter www.dkhw.de/dkjp. WeiterlesenArtikel schließen
Neue Bewerbungsrunde für das Schülerstipendium Talent im LandTalent im Land - Das Schülerstipendium für faire Bildungschancen Anfang Februar startet das Schülerstipendienprogramm Talent im Land in die nächste Runde. Das Programm, das aus finanzieller und ideeller Förderung besteht, richtet sich an begabte Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Bildungsweg zum Abitur bzw. zur Fachhochschulreife Hürden zu überwinden haben. Das Programm wird von der Baden-Württemberg Stiftung und der Josef Wund Stiftung getragen. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler aller Schularten ab Klasse 7, die das Abitur oder die FH-Reife anstreben, die Hochschulreife frühestens in zwei Jahren erreichen (Abschluss also frühestens 2026) und zum Bewerbungszeitpunkt maximal 21 Jahre alt sind. Förderbeginn ist der 1. September 2024. Auswahlkriterien sind Motivation, Leistungsbereitschaft & Zielstrebigkeit, soziales, gesellschaftliches oder politisches Engagement, außerschulische Ambitionen für Begabungsfelder wie Musik, Sport, Kunst oder Naturwissenschaften sowie gute schulische Leistungen. Zusätzlich spielen die Lebensverhältnisse der Schülerinnen und Schüler eine Rolle, wenn dadurch eine erfolgreiche Schulkarriere spürbar erschwert wird. Wie kann man sich bewerben? Schülerinnen und Schüler können sich ab dem 1. Februar bis zum 15. März 2024 online bewerben. Geeignete Bewerber und Bewerberinnen werden nach einer ersten Sichtung anschließend dazu aufgefordert, ein Motivationsschreiben und die Stellungnahme einer Lehrkraft sowie weitere Unterlagen einzureichen. Die vielversprechendsten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch mit einer unabhängigen Jury eingeladen, die bis zu 55 Stipendiatinnen und Stipendiaten auswählt. Weitere Informationen Das Wichtigste zum Bewerbungsprozess fasst dieses kurze Erklär-Video zusammen: www.talentimland.de/bewerbung2. Für Rückfragen steht das TiL-Büro gerne zur Verfügung. Kontakt: Talent im Land - Büro Universität Tübingen Münzgasse 28 72070 Tübingen Tel.: 07071/29-78322 info@talentimland.de WeiterlesenArtikel schließen
Immer auf dem Laufenden!» Alle aktuellen Infos bequem ins E-Mail-Postfach geliefert bekommen – kostenlos, kontinuierlich und kompakt! Passgenau und zielgruppengerecht informieren wir regelmäßig aus dem Dezernat Soziales sowie dem Integrationsamt und dem Landesjugendamt. Die Inhalte sind jeweils auf die speziellen Rahmenbedingungen der einzelnen Fachbereiche abgestimmt. Neben Hinweisen zu KVJS-Veranstaltungen, Rechtsprechung und Gesetzesänderungen fassen die Newsletter Publikationen, Arbeitshilfen und Rundschreiben übersichtlich zusammen. Darüber hinaus finden die Leser Infos zu spannenden Themen, Projekten und Veranstaltungen außerhalb des Verbandes. Der Newsletter des Dezernats Soziales steht exklusiv den Stadt- und Landkreisen zur Verfügung. Die Newsletter aus den Bereichen Jugend sowie Behinderung und Beruf können alle Interessierten abonnieren. - Newsletter Jugendhilfe abonnieren, klicken Sie hier
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Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis, Bildnachweis, Organigramm, nächster Erscheinungstermin, Newsletterdaten Redaktioneller Hinweis Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnung verzichtet wird. Selbstverständlich beziehen sich die Texte in gleicher Weise auf Frauen, Männer und Diverse. Bildnachweis Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken finden Sie hier. Organigramm Regionale Zuständigkeiten und Themenschwerpunkte der Mitarbeitenden im KVJS-Landesjugendamt finden Sie hier.
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