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Themen der Ausgabe September 2020Neues aus dem LandesjugendhilfeausschussPandemiebedingt konnte die Frühjahrssitzung des Landesjugendhilfeausschusses nicht stattfinden. Am 08.07.2020 wurde im Rahmen der Sommersitzung die Konstituierung des neuen Landesjugendhilfeausschusses nachgeholt. Die anwesenden Mitglieder wurden für die Amtszeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2025 verpflichtet. Herr Spielmann, Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e. V., wurde erneut als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Bei der Sitzung wurden die Arbeitsschwerpunkte und Ziele des KVJS-Landesjugendamtes für das Jahr 2020 vorgestellt. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes und des Paktes für gute Bildung. Eine bürokratische Erleichterung für Träger entsteht durch das geplante digitale Betriebserlaubnisverfahren. In der zweiten Jahreshälfte soll hier mit einigen Pilotanwendern begonnen werden. Kinderschutz ist auch 2020 wieder ein besonderer Schwerpunkt. Unter anderem soll hier das Beratungs- und Fortbildungsangebot des KVJS-Landesjugendamts an den Abschlussbericht der Landeskinderschutzkommission und an den noch erwarteten Abschlussbericht des DJI zur Weiterentwicklung der Kinderschutzkonzepte der Jugendämter in Baden-Württemberg angepasst werden. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird dieses Jahr ebenfalls weiterverfolgt, ein Baustein ist die vorliegende „Empfehlung zur Teilhabeplanung und ihrem Verhältnis zur Hilfeplanung“. Ergänzend hierzu sollen Fortbildungsangebote und Austauschforen für die in diesem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter angeboten werden. Aufgrund der Corona-Pandemie gab es hier leider bereits Veranstaltungsausfälle. Die Corona-Pandemie hat die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg in allen Feldern vor große Herausforderungen gestellt. Informationen zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kinder- und Jugendhilfe – mit dem Schwerpunkt Kindertagesbetreuung – wurden während der Sitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt aufbereitet und erörtert. Seit Beginn der Pandemie arbeitet das KVJS-Landesjugendamt in diversen Arbeitsgruppen und Krisenstäben mit den Ministerien, den Kommunalen Landesverbänden und seinen Partnern der öffentlichen und freien Jugendhilfe eng zusammen, um trotz der Einschränkungen vertretbare Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien aufrecht zu erhalten. Dem Kinderschutz, der Situation der Familien und dem Schutz der Mitarbeitenden kommt dabei eine ganz besondere Bedeutung zu. Dr. Joachim Fiebig, KVJS-Landesjugendamt, berichtete über den Fachkräftebedarf in der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg. Hierzu hatte der KVJS – initiiert durch den Landesjugendhilfeausschuss – am 31. Januar 2020 zu einem Expertenhearing im Rahmen eines Fachtags eingeladen. Dort erhielten alle Akteurinnen und Akteure der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Politik Gelegenheit, sich mit ihren Einschätzungen an der Fachdiskussion zu beteiligen. Die Ergebnisse des Fachtages haben die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses zu einem Folgeauftrag veranlasst: Die Verwaltung wurde beauftragt – in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden und der Liga der freien Wohlfahrtspflege – das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg über die zentralen Ergebnisse des Fachtages zu informieren und zu bitten, gemeinsam die Koordination einer konzertierten Aktion zur Fachkräftesicherung in der Kinder- und Jugendhilfe in einem Bündnis aller Akteure zu übernehmen. Das Land Baden-Württemberg hatte im vergangenen Jahr angekündigt, ab 2020 ein flächendeckendes Ombudssystem in der Kinder- und Jugendhilfe einzurichten. Nach fachlicher Abwägung des Sozialministeriums wurde diese Aufgabe dem KVJS übertragen, die Verbandsversammlung hat der Übernahme der Aufgabe zugestimmt. Die Unabhängigkeit dieser Stelle von den übrigen Aufgaben des KVJS wurde im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vertraglich sichergestellt. Vorrangige Ziele des Ombudssytems sind die Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, ihrer Familien und sonstigen Sorgeberechtigten durch Information und Beratung und die Förderung des Dialogs zwischen den Leistungsberechtigten sowie den öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern. Zur Unterstützung und Beratung der Landesregierung bei der Einrichtung des Ombudssystems wurde unter Vorsitz des Sozialministeriums ein „Beirat Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet“. Die konstituierende Sitzung war am 30. Juli 2020 terminiert. Das Verfahren für die Besetzung der Stelle der/des Landesombudsbeauftragten ist im Gange und soll noch vor Beginn der Sommerferien abgeschlossen werden. Die regionalen hauptamtlichen Ombudspersonen nehmen ihre Tätigkeit im Juli beziehungsweise August auf. In den kommenden Wochen und Monaten steht eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit sowie die fachlich-inhaltliche und administrative Umsetzung des Konzepts an. Der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich anschließend mit der Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2020 und beschloss die Förderung von vier Vorhaben. Insgesamt waren zehn Anträge eingegangen. Ebenfalls beschlossen wurde, den bisherigen Förderschwerpunkt „Demokratiebildung und Aktivierung im Sozialraum“ in „Demokratiebildung und Digitalisierung“ zu ändern. Außerdem wurde ein neuer Schwerpunkt „Fachkräftesicherung“ eingerichtet. Zum 1. Januar 2019 wurde das Landesprogramm STÄRKE ein weiteres Mal neu ausgerichtet. Die neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums ist rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Sie gilt bis 31. Dezember 2023. Für das Haushaltsjahr 2020 stehen dem Landesprogramm STÄRKE 3,1 Millionen Euro zur Verfügung (Stand 26.05.2020). Davon wurden nach dem vereinbarten Sockelbetrag 90 Prozent (ca. 2,8 Millionen Euro) in einer ersten Verteilung an die Jugendämter ausbezahlt. Im Rahmen der zweiten Verteilung werden die Rückflüsse sowie die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel (ca. 700.000 Euro) verteilt. Weiter wurde in der Sitzung über die Verwendung der Mittel zur Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit und der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit sowie der Förderung der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe berichtet. Im Jahr 2019 standen Fördermittel in Höhe von 324.000 Euro zu Verfügung. Mit den im Rahmen der Jugendarbeit geförderten Aktionen und Maßnahmen wurden circa 11.709 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht. Im Feld der Jugendarbeit erleichterte die Fortbildungsförderung die Durchführung von 102 Veranstaltungen mit 2.547 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Im Bereich der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe wurden insgesamt 369 Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen mit 1.008 Fortbildungstagen für 5.447 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Baden-Württemberg gefördert. Der Landesjugendhilfeausschuss hat den Träger „International Protactics Federation e. V.“ (I.P.F.), Bopfingen, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. I.P.F. besteht aus zwei sportlichen Bereichen: Protactics M.S.E. und Protactics Boxing - Kickboxing. Neben dem speziellen sportlichen Aspekt ist die Förderung von Integration und Inklusion ein wichtiger Bestandteil des Trainings. Ein weiteres Ziel ist es, persönliche und emotionale Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Friedlicher und freundschaftlicher Umgang miteinander ist der Anspruch des Vereins bei seinen Aktivitäten. Die nächste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses findet am 20. Oktober 2020 statt. Folgende Sitzungstermine des Landesjugendhilfeausschusses sind für das Jahr 2021 festgelegt worden:
Zeit und Ort werden noch bekanntgegeben. RundschreibenRS 27/2020 COVID-19 – Empfehlungen zur laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII Anlage:Kindertagespflege Fallkonstellationen
RS 26/2020 Anlage:
RS 25/2020
RS 24/2020
RS 23/2020 Anlage:Fallzahlen UMA 2019
RS 22/2020 Kindertageseinrichtungen – Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, FAQ-Liste (Stand 10. Juli 2020)
RS 21/2020
RS 20/2020 COVID-19 – Empfehlungen zur laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII Anlage:RS vom 27.04.2020
RS 19/2020 Kindertageseinrichtungen – Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen Anlage: Orientierungshinweise Anlage:Ausführungsbestimmungen
RS 18/2020 Anlage:Auswertungstabelle
RS 17/2020 Anlage:SM Schreiben Regelungen Öffnung KJA-JSA Anlage:AGJF Regelungen zum Hochfahren der OKJA Anlage:Gemeinsame Empfehlungen und Hygienehinweise KJA_JSA - Stand 29.05.2020 Anlage:SM Schreiben Corona VO-Jugendhäuser Anlage:Pressemitteilung Kinder- und Jugendhilfe
RS 16 / 2020
RS 15/2020 Anlagen: Schutzhinweise für die Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege während der Coronapandemie Rechtsprechung/GesetzesvorhabenFeststellung von Hämatomen eines Kleinkindes nach Besuch der Kindertagespflegestelle – Begründeter Verdacht einer Kindeswohlgefährdung – Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist gerechtfertigt Weist ein Kleinkind nach dem Besuch der Kindertagespflegestelle Hämatome auf, so begründet dies den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Erlaubnis zur Kindertagespflege hält das VG Potsdam im vorliegenden Fall für gerechtfertigt. Das öffentliche Interesse – hier in Form des Interesses der Tageskinder, von Kindeswohlgefährdungen verschont zu bleiben – ist besonders hoch zu gewichten. Dass deren körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird, gelte es unter allen Umständen zu verhindern. Das Interesse der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs wiederherzustellen, sei, auch wenn sie ihren Lebensunterhalt mit der Tagespflege von Kindern bestreitet und ihr durch die sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der Erlaubnis die Grundlage für die Ausübung ihres Berufs entzogen wird, demgegenüber als geringwertiger zu beurteilen. Es bestanden gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die Hämatome des Kleinkindes in der Tagespflegestelle, jedenfalls teilweise, durch die Antragstellerin zugefügt worden seien. Es bestehe die Gefahr, dass die Antragstellerin in der täglichen Betreuung potentiell wiederkehrend in Situationen des Kontrollverlustes gerate, bei denen eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden könne. VG Potsdam Beschluss vom 19.06.2020 – 7 L-295/20
Elterliche Sorge und begleiteter Umgang in der Corona-Pandemie – Kein Ordnungsgeld gegen Jugendamt wegen Aussetzung des gerichtlich geregelten begleiteten Umgangs während der Corona-Pandemie – Jugendamt kann die Mitwirkungsbereitschaft jederzeit widerrufen Hat das Jugendamt seine Bereitschaft zur Begleitung des Umgangs erklärt und das Familiengericht daraufhin, vom Jugendamt zu begleitende Elternumgänge geregelt, kann gegen das Jugendamt als umgangsbegleitende Institution kein Ordnungsgeld nach § 89 FamFG verhängt werden, wenn es die Umgangsbegleitung im Hinblick auf die Corona-Pandemie ausgesetzt hat, weil es seine Mitwirkungsbereitschaft jederzeit widerrufen kann. Die Gründe des Widerrufs unterliegen keiner Nachprüfung durch das Familiengericht, so dass die umgangsbegleitende Person oder Institution – jedenfalls bei fehlender formeller Beteiligung am Verfahren – nicht Adressat einer vollstreckbaren Pflicht aus einem Umgangstitel sein kann. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 23.06.2020 – 5 WF 107/20
Grenzüberschreitende Unterbringung Jugendlicher im EU-Ausland Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat über den Sachstand zur Neufassung der Brüssel IIa-Verordnung informiert. Ab dem 1. August 2022 wird die Neufassung der Brüssel II a-Verordnung gelten (VO (EU) 2019/1111 vom 25. Juni 2019). Nach dem dortigen Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 wird zwingend die Zustimmung der zuständigen Behörden des aufnehmenden Mitgliedstaats vor der grenzüberschreitenden Unterbringung eines Minderjährigen einzuholen sein. Die neue Verordnung überlässt die Entscheidung über die Notwendigkeit des Konsultationsverfahrens somit nicht mehr dem nationalen Recht, sondern regelt autonom das Erfordernis der vorherigen Zustimmung, ohne die eine Unterbringungsentscheidung nicht ergehen darf. Dies entspricht im Übrigen Artikel 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens von 1996 (KSÜ), welches beispielsweise für die Schweiz, Norwegen oder Dänemark Anwendung findet. Im Rahmen der Neufassung der Brüssel II a-VO können die Mitgliedstaaten nur noch für bestimmte Kategorien naher Verwandter Ausnahmen von dem Zustimmungserfordernis zulassen. Zusätzlich sieht Artikel 82 Abs. 1 Satz 2 der Neufassung zukünftig zwingend die Übermittlung der Ersuchen über die Zentralen Behörden vor. Eine unmittelbare Konsultation ohne Einbeziehung des Bundesamts für Justiz wird damit nicht mehr möglich sein. Weiter weist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend darauf hin, dass auch nach aktueller Rechtslage in den EU-Mitgliedstaaten weiterhin regelmäßig die vorherige Zustimmung für jegliche Form der Unterbringung im Rahmen einer Maßnahme nach dem SGB VIII zwingend notwendig ist. Seit einer Rechtsänderung in 2018 gilt dies auch für Polen. Es weist daher erneut ausdrücklich darauf hin, dass Unterbringungen in EU-Mitgliedstaaten im Wege einer Maßnahme nach dem SGB VIII ohne die Einholung der vorherigen Zustimmung der dort zuständigen Stellen zu unterlassen sind, da sie einen Verstoß gegen vorrangiges europäisches Recht darstellen – mit der Folge, dass die Unterbringungsentscheidung im Aufnahmestaat nicht anerkannt wird und die Maßnahme zu beenden ist. Eine Nachholung der einmal versäumten Zustimmung ist in den meisten Mitgliedstaaten nicht möglich. Für Rückfragen zur Brüssel II a-Verordnung und dem Konsultationsverfahren nach den aktuellen und zukünftigen Regelungen sowie auch zu Artikel 33 KSÜ steht das Bundesamt für Justiz, Referat II 3, jederzeit gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten lauten: Bundesamt für Justiz Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn Auf die im Internet unter www.bundesjustizamt.de/sorgerecht (Rubrik „grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern“) abrufbaren Informationen wird im Übrigen verwiesen. Die dort enthaltenen Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Außerdem wird auf den Beitrag in JAmt 2019, 10 ff. verwiesen. FortbildungMit Beginn der Corona-Pandemie war auch in der KVJS-Fortbildung plötzlich nichts mehr, wie gewohnt: Während des Corona-Shutdowns mussten sämtliche Veranstaltungen zum Schutz aller Beteiligten abgesagt werden. Einige zentrale Tagungen konnten wir online durchführen. Insbesondere in den Bereichen Kindertagesbetreuung und Schulsozialarbeit haben wir erfolgreich mehrere Online-Seminare angeboten. Die dabei gewonnenen Erfahrungen haben uns bestärkt, diese technischen Möglichkeiten auch künftig verstärkt zu nutzen. Seit 15. Juni 2020 können wir in unseren eigenen, aber auch in anderen Tagungshäusern wieder Präsenz-Fortbildungen anbieten und damit, wie gewohnt und geschätzt, die direkte und persönliche Begegnung ermöglichen – selbstverständlich unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften. Unsere aktuellen Angebote finden Sie über www.kvjs-fortbildung.de. Enthalten sind bereits auch die Angebote für die Fachkräfte der Kindertagesbetreuung 2021. Wir empfehlen Ihnen über die Funktion „Suche nach Themen“ die für Sie interessanten Bereiche aufzurufen. Auf folgende Angebote möchten wir Sie besonders hinweisen: Die Diversität der Kinder und Jugendlichen (Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sprache, Aufenthaltsstatus) ist an spezifische Lebenslagen und Erfahrungswelten gebunden. Alltagsrassismus, Diskriminierung und verallgemeinernde Zuschreibungen sind Themen, mit denen sich die betroffenen Kinder und Jugendlichen auseinandersetzen müssen. Dies muss in der Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien stärker Berücksichtigung finden. Die KVJS-Fortbildung Interkulturelle Diversitätssensibilisierung in der Jugendhilfe am 08.12. und 09.12.2020 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein richtet sich an Leitungskräfte und andere Multiplikatoren in allen Bereichen der Jugendhilfe. Weitere Informationen finden Sie hier. Für die Einrichtungsleitungen von (teil-)stationären Erziehungshilfen planen wir in Kooperation mit dem Landesarbeitskreis Erziehungshilfe einen Online-Fachtag am 11.12.2020. Dort soll die aktuelle Entwicklung der Heimerziehung in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erörtert werden. Geplant sind unter anderem Fachvorträge und Analysen zur Weiterentwicklung dieses Handlungsfeldes. Die Veranstaltung wird gesondert beworben. Was bedeutet Daseinsvorsorge für Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe?Um unmittelbarer auf die Entwicklungen in der Kinderschutzpraxis reagieren zu können, hat das KVJS-Landesjugendamt für das Referat „Hilfe zur Erziehung“ einen Blog eingerichtet. In diesem Blog werden Fragen zu fachlichen und rechtlichen Entwicklungen im Kinderschutz in Zeiten der Corona-Pandemie beantwortet. Ganz aktuell stellt sich die Frage der Bedeutung der Daseinsvorsorge für Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe. Außerdem hat das KVJS-Landesjugendamt die Corona-Verordnungen, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen, ausgewertet und im sogenannten FAQ-Eckpunktepapier für (teil-)stationäre Hilfen dargestellt und stetig aktualisiert. Den aktuellen Blogbeitrag zur Bedeutung der Daseinsvorsorge sowie weitere "Fragen und aktuelle Aspekte der stationären Hilfen" finden Sie hier. Flagge zeigen für FamilieDer KVJS hat zusammen mit dem Netzwerk Familie und der Familienforschung sowie Vertretern von Städten, Gemeinden und Landkreisen die Broschüre „Familienfreundliche Kommune“ neu aufgelegt. Sie bietet einen Überblick über wesentliche Felder kommunaler Familienpolitik und zeigt Wege auf, um das familienfreundliche Profil einer Kommune zu schärfen. Die rasanten und dynamischen gesellschaftlichen Entwicklungen in einer globalisierten und digitalisierten Welt stellen die Kommunen mit ihren Akteuren und Verantwortungsträgern vor große Herausforderungen. Zusätzlich belasten veränderte Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Mangel an bezahlbarem Wohnraum oder das Fehlen passgenauer Kinderbetreuung, das Familienleben immer mehr. „Wir möchten mit unserer Broschüre den Städten und Gemeinden eine systematische Bestandsaufnahme, eine Festlegung von bedarfsorientierten Zielen und damit eine strategische Weiterentwicklung ihrer familienfreundlichen Infrastruktur ermöglichen“, so Andreas Reuter vom KVJS. Die Handreichung erfasst mit Hilfe von zehn Handlungsfeldern die wichtigsten relevanten kommunalen Fragestellungen. Praxisorientiert können somit Kommunen, Institutionen und Organisationen anhand von mehr als 200 einzelnen Aspekten ihre jeweils lokale Familienfreundlichkeit analysieren. Themen sind zum Beispiel Familienförderung und Familienbildung, Betreuung, Ausbildung und Erziehung, Integration und Antidiskriminierung, Älterwerden und Generationenbeziehungen, Gesundheitsförderung sowie Wohnen, Wohnumfeld und Mobilität. Praktisch ist auch die Anwendung: Es müssen nicht alle Handlungsfelder von einer Kommune parallel bearbeitet werden, sondern die Broschüre eignet sich auch dazu, spezielle Handlungsfelder auszusuchen, um diese nach dem aktuellen kommunalen Bedarf zu bearbeiten. Die Handreichung „Familienfreundliche Kommune“ ist hier bestellbar. Die Online-Broschüre ist abrufbar unter: www.familienfreundliche-kommune.de. Informationen zum Corona-Virus im Kontext der Kinder- und JugendhilfeInformationen der Landesregierung Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter Informationen des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)
Informationen des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe
Informationen der neuen Plattform für die Kinder- und Jugendhilfe "Forum Transfer" Prävention sexualisierter Gewalt an der Schule – die Rolle der SchulsozialarbeitSchulen spielen im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt eine wichtige Rolle, da sich hier (fast) alle jungen Menschen im schulpflichtigen Alter täglich aufhalten und erreicht werden können. Die Entwicklung von Schutzkonzepten ist für alle am Schul-Leben Beteiligten ein anspruchsvoller und intensiver Prozess. Welche Position die Schulsozialarbeit dabei einnehmen kann, war Thema der Tagung „Prävention sexualisierter Gewalt an der Schule – Die Rolle der Schulsozialarbeit“, die im April 2019 von der Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg (ajs), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg (GEW) und dem Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS-Landesjugendamt) durchgeführt wurde. Mit Fachkräften, Akteurinnen und Akteuren, Fachverantwortlichen und Trägern von Schulsozialarbeit und Schule wurden Ideen und Hinweise besprochen, die den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern Anregungen und Handlungssicherheit für ihr Arbeitsfeld geben können. Die Ergebnisse der Tagung, die in dieser Handreichung vorliegen, sollen nicht als „Rezepte“, sondern als Orientierungsleitlinien verstanden werden. Die Handreichung finden Sie hier. Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen SchulenDie fortgeschriebenen Grundsätze des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit) an öffentlichen Schulen wurden veröffentlicht. Sie haben eine Geltungsdauer von fünf Jahren, vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024. Als wesentliche inhaltliche/fachliche Neuerung wurde im „Zuwendungszweck“ der fachliche Ansatz der Sozialraumorientierung in der Schulsozialarbeit aufgenommen. Bei den „Fachlichen Grundlagen“ wurde das Leistungsspektrum der Schulsozialarbeit zur Präzisierung aufgenommen. Die Fördergrundsätze finden Sie hier. Weitere Informationen des KVJS-Landesjugendamtes zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen finden Sie unter: Fortschreibung des Berichts zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen (Schulsozialarbeit) erscheint Mitte Oktober 2020In Bezug auf die Schulsozialarbeit gibt das KVJS-Landesjugendamt jährlich einen Strukturbericht zum Ausbaustand und zu Kerndaten sowie Vorausschätzungen zu den zu erwarteten Ausbaudynamiken heraus. Auf Grundlage der offiziell abgerechneten Daten zum Schuljahr 2017/2018 sowie offiziell beantragten Stellen zum Schuljahr 2018/2019 erfolgt nun die Fortschreibung des im Jahre 2014 erstmals vorgelegten, umfangreichen Berichts zum Landesförderprogramm sowie zum Tätigkeitsfeld der Schulsozialarbeit. Dabei können auf Grundlage der zum Schuljahr 2917/2018 eingeführten Online-Erhebung erstmals die Tätigkeiten der Fachkräfte der Schulsozialarbeit gesondert in Bezug auf die einzelnen Schularten dargestellt werden. Die im Bericht aufbereiteten Daten verdeutlichen, welche beeindruckende Entwicklung die Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren genommen hat. Gab es am 31.12.2006, also ein Jahr nach dem Ende des ersten Landesförderprogramms, umgerechnet 486 Vollzeitstellen in der Schulsozialarbeit, bauten die Kommunen den Bestand ausschließlich aus eigenen Mitteln bis 31.12.2011 auf 803 Vollzeitstellen aus. Das neue Landesförderprogramm brachte bis zum heutigen Tag einen deutlichen Schub: Seit dem Wiedereinstieg des Landes in die Förderung im Jahre 2012 kam es zu einem Zuwachs von knapp 1.000 tätigen Personen in diesem Arbeitsfeld. Im Schuljahr 2018/2019 verfügte Baden-Württemberg nach Antragslage zum Stichtag 03.09.2019 an 2.654 Schulen über 2.531 Fachkräfte in der Schulsozialarbeit. Umgerechnet auf 100 Prozent-Stellenanteile entspricht dies einem landesweiten Umfang von 1.701,92 Vollkraftstellen. Damit verfügen knapp 65 Prozent aller Schulen in Baden-Württemberg über Fachkräfte der Schulsozialarbeit. Baden-Württemberg steht mit dieser Entwicklung mit an der Spitze beim bundesweiten Engagement und Ausbau der Schulsozialarbeit und verfügt – gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen – über die höchste Anzahl an Vollkraftstellen in der Schulsozialarbeit einschließlich eines entsprechenden umfangreichen Fördervolumens des Landes. Die vielfältigen und schulartübergreifenden Rückmeldungen belegen dabei, dass sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Eltern und Lehrkräfte den Angeboten der Schulsozialarbeit offen gegenüberstehen und die einzelnen Angebotsbausteine und Unterstützungsmöglichkeiten sehr gerne in Anspruch nehmen. Die erstmals mögliche schulartspezifische Auswertung verdeutlicht, dass die einzelnen Tätigkeitsfelder – je nach Schulart – unterschiedlich gewichtet und umgesetzt werden. Dies bedingt mittelfristig schulartspezifische Schwerpunktsetzung in den einzelnen Konzeptionen vor Ort, wie auch schulartspezifische Rahmenkonzepte auf Kreis- und oder Landesebene, um den unterschiedlichen Spezifika und Voraussetzungen vor Ort gerecht werden zu können. Der vollständige Bericht steht voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 auf unserer Website zum Download zur Verfügung: Jahrestagung der Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner des KVJS-Landesjugendamtes 2020Eigentlich ist die Jahrestagung für die Fachkräfte in der Jugendhilfeplanung ein beliebtes Forum um sich auszutauschen und mit Kolleginnen und Kollegen zu fachsimpeln. Coronabedingt war das in diesem leider Jahr nicht möglich. Dennoch wurden sowohl die Fachvorträge zum Thema Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Workshops zum selben Thema auch online gut besucht. Prof. Dr. Stefan Bestmann vom Europäischen Institut für Sozialforschung in Berlin ordnete die Diskussion der Sozialraumorientierung für die Jugendhilfeplanung fachlich ein. Alltagsorientierung und Lebensweltorientierung als zentrale Maximen der Kinder- und Jugendhilfe sind auf den Sozialraum, die Gemeinde, den Stadtteil gerichtet, in dem Kinder, Jugendliche und Familien leben. Auch planerisch muss diese Maxime ihren Niederschlag finden. Frau Prof. Dr. Anja Teubert erweiterte die fachliche Sicht der Sozialraumorientierung um die Perspektive der sozialraumorientierten Eingliederungshilfe, die mit dem BTHG einhergeht und auch die Kinder- und Jugendhilfe vor neue Herausforderungen stellen wird. Konkrete Beispiele sozialraumorientierter Planungen und Planungsansätze sowie Projekte wurden in den Workshops anhand von Beispielen aus dem Ortenaukreis, der Stadt Ulm und dem Landkreis Karlsruhe vorgestellt und diskutiert. Alles in allem waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer überrascht, wie gut Fortbildung auch online funktionieren kann! Für den Austausch und das Fachsimpeln hoffen dennoch alle auf ein persönliches Treffen in 2021! Neue Veröffentlichungen des KVJS-LandesjugendamtesSchutz von jungen Menschen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe Seit der Veröffentlichung der ersten Auflage unserer Arbeitshilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung im Jahr 2007 hat sowohl im SGB VIII als auch in der Praxis der Heimerziehung eine Weiterentwicklung stattgefunden, die in dieser aktualisierten Version Eingang findet. Wir verstehen auch diese neue Auflage des Grundlagenpapiers mit der Beschreibung des Rechtsrahmens als Beitrag zur Handlungssicherheit im Praxisalltag, der das KVJS-Landesjugendamt in aufsichtsrechtlich-pädagogischen Fragen mit einbezieht. Der erste Teil betrifft alle Angebotsformen der stationären Unterbringung, der zweite Teil befasst sich speziell mit Angebotsformen im Rahmen freiheitsentziehender Unterbringung. Die Publikation zum Download finden Sie hier.
KVJS Aktuell, Heft 3, 2020 Das KVJS Aktuell ist eine Verbandszeitschrift und wird postalisch nur an Mitglieder verschickt. Interessierten steht das Heft hier zum Download bereit. Sie erhalten das KVJS Aktuell bereits postalisch und möchten das Heft künftig elektronisch zugeschickt bekommen? Registrieren Sie sich für die Online-Version. Geben Sie bitte an, ob Sie auf eine postalische Zustellung verzichten möchten.
Verwaltungsrechtliche Hinweise für das Verfahren der Inobhutnahme Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII zählt zu den großen Herausforderungen bei der täglichen Arbeit in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter. Die nachfolgenden Ausführungen haben sich zum Ziel gesetzt, notwendige Kenntnisse der verwaltungsrechtlichen Umsetzung einer Inobhutnahme zusammenzufassen und dadurch den Fachkräften in der Praxis der Jugendämter eine Hilfestellung zu geben. Die Publikation zum Download finden Sie hier.
KVJS Ratgeber „Der Bau von Kindertageseinrichtungen“, 2020 Träger von Einrichtungen, Fachkräften, Fachberatungen und Kommunen erhalten Impulse, Anregungen und Unterstützung für den Bau, die Raumgestaltung und die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Planung der Gesamteinrichtung und deren Raumausstattung. Die Publikation zum Download finden Sie hier.
Situation und Handlungspraxis der Jugendhilfeplanung in Baden-Württemberg Fortschreibung der Befragung der örtlichen Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner 2019 Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument in der Kinder- und Jugendhilfe. Das Landesjugendamt hat einen gesetzlichen Beratungs- und Unterstützungsauftrag für die örtliche Ebene. In dieser Funktion hat der KVJS erstmals 2015 und nun auch 2019 eine Bestandserhebung zur Jugendhilfeplanung in Baden-Württemberg erarbeitet. Deren Ergebnisse sind in dieser Broschüre zusammengefasst. Die Publikation zum Download finden Sie hier.
KVJS Spezial „Heimerziehung“, 2020 Dieses Heft gibt Einblicke in die verschiedenen Formen der modernen Heimerziehung, lässt Experten des Landesjugendamts zu Wort kommen und zeigt Projekte und Möglichkeiten der Fortbildung, wie sich die moderne Heimerziehung zukunftssicher aufstellen lässt. Die Publikation zum Download finden Sie hier. Arbeiten beim KVJSUnser Verband deckt viele Bereiche ab: Kinder- und Jugendhilfe, Behinderung und Pflege, Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben, Forschung, Fortbildung sowie Planung und landesweite Berichterstattung. So vielfältig wie unsere Aufgabengebiete sind auch die Fachlichkeiten und Qualifikationen, die wir suchen. Um Interessierten konkrete Einblicke in die Arbeit beim KVJS zu geben, haben wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Schulter geschaut. Hier geht es zum Film. Mehr Infos erhalten Sie auch unter www.kvjs.de/der-kvjs/karriere/ Kitu-App – Gemeinsam spielen und bewegenIn dieser „coronabedingt“ immer noch starken Ausnahmesituation zu Ferienbeginn bietet die kostenfreie „Kitu-App: Gemeinsam spielen und bewegen“ der Kinderturnstiftung Baden-Württemberg mit ihren über 200 „großen und kleinen“ Übungen in Schatzkarte und Bewegungsglücksrad viele Bewegungsideen. Mit der App können sich Familien, pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte in den App-Stores ein Hilfsmittel herunterladen, das ihnen kreative Anregungen für die alltägliche Bewegungszeit gibt! Weitere Informationen zur Kitu-App finden Sie unter: https://www.kinderturnstiftung-bw.de/kitu-app-gemeinsam-spielen-bewegen/ Hier geht es zur Kitu-App im Google Play Store. Hier geht es zur Kitu-App im App Store. Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-PandemieDie Corona-Pandemie und die ab Mitte März 2020 zu deren Eindämmung verhängten Maßnahmen haben Auswirkungen auf zahlreiche Lebens- und Gesellschaftsbereiche. Auch die Kinder- und Jugendhilfe ist hiervon betroffen. Um einen ersten empirischen Eindruck zu gewinnen, wie sich die Corona-Pandemie auf bestimmte Bereiche der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe auswirkt, wurde vom Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) eine bundesweite Onlinebefragung bei allen 575 Jugendämtern durchgeführt, an der sich 371 Ämter beteiligt haben (Rücklaufquote 65 %). Im Fokus der Erhebung stehen Fragen zum Kinderschutz, zur Bereitstellung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und zur Kommunikation mit den Adressaten. Die empirischen Ergebnisse beziehen sich auf den Zeitraum der Erhebung zwischen 23. April und 12. Mai 2020. Den Ergebnisbericht können Sie hier herunterladen: https://www.dji.de/veroeffentlichungen/literatursuche/detailansicht/literatur/29015-kinder-und-jugendhilfe-in-zeiten-der-corona-pandemie.html Strategie „Starke Kinder – chancenreich“Die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sollen durch weitere lokale Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut im Land gesteigert werden. Der wirkungsvolle Ansatz der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut wurde durch eine ausführliche Bilanzierung seitens der FamilienForschung Baden-Württemberg konzeptionell vertieft und soll mit einer ausgeweiteten Förderung weiterverbreitet werden. Ziel des Landes ist es, dass im Jahr 2030 Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut möglichst in allen Stadt- und Landkreisen erprobt wurden. Das Ministerium für Soziales und Integration stellt deshalb Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro für den Aufbau oder die Weiterentwicklung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut an verschiedenen Standorten bereit. Weitere Information zum Förderaufruf und den Antragsrichtlinien sowie das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetplattform zur Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ (www.starkekinder-bw.de) unter der Rubrik „Aufrufe und Ankündigungen“ (Antragsfrist ist der 24. September 2020). Bei Fragen zum Förderaufruf und Anregungen zur Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ können Sie sich an Herrn Michael Wolff (Armutspraevention@sm.bwl.de, Telefon: 0711 123-3735) wenden. Weitere Informationen: Förderaufruf und Antragsformular Vernetzungsplattform der Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ SINUS-Jugendstudie 2020 – Wie ticken Jugendliche?Die SINUS-Jugendstudie 2020 „Wie ticken Jugendliche?“ untersucht alle vier Jahre die Lebenswelten 14- bis 17-jähriger Teenager in Deutschland. Die Fragestellungen der neuen Studie waren: Welche Themen sind der Jugendgeneration wichtig? Wie blicken die jungen Menschen in die Zukunft? Und nicht zuletzt: Wie kommen die Jugendlichen in der Ausnahmesituation der Corona-Krise zurecht? „Wie ticken Jugendliche?“ ist eine im Auftrag von der Bundeszentrale für politische Bildung, der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz, der BARMER, dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend, dem Deutschen Fußball-Bund, der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, der Deutschen Sportjugend und der DFL Stiftung durchgeführte Studie des SINUS-Instituts, Heidelberg/Berlin. Die SINUS-Jugendstudie 2020 – Wie ticken Jugendliche? ist im Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) als gedrucktes Buch in der Schriftenreihe (Band-Nr. 10531, Bereitstellungspauschale 4,50 €) erschienen. Sie steht auch als ePub kostenfrei zum Download bereit: https://www.bpb.de/311857/. Newsletter für Jugendämter erschienenIn diesem Jahr startet eine neue deutschlandweite Offensive zur Arbeit der Jugendämter. Im aktuellen Newsletter Juni 2020 stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ) diese neue Offensive vor. Die neue Offensive eröffnet den Jugendämtern weitere Möglichkeiten zur wirkungsvollen Präsentation ihrer Leistungen. Ziel ist es, ein breites Bewusstsein für die wachsende gesellschaftliche Bedeutung der Jugendämter zu schaffen und ihre Leistungen eindrucksvoll zu beschreiben. Geplant sind eine Großveranstaltung in Berlin, lokale Aktionswochen im April/Mai 2021 und die breite Unterstützung der Jugendämter vor Ort in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem wird es einen Jugendamtsmonitor mit einer Leistungsbilanz der Jugendämter, eine Initiative zur Gewinnung von Nachwuchskräften und einen Relaunch der Website www.unterstuetzung-die-ankommt.de geben. Warum eine neue Offensive wichtig ist, wer hinter der Offensive steckt und was die Jugendämter erwartet, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Newsletters für Jugendämter. Bundesweite Corona-KiTa-Studie startetDie deutschlandweite Corona-KiTa-Studie untersucht aus medizinischer und sozialwissenschaftlicher Sicht, was die Pandemie für Kitas und die Tagespflege, Kinder und Eltern bedeutet. Welche Infektionsrisiken bestehen in diesen Netzwerken? Wie gelingt den Einrichtungen der Übergang in den Regelbetrieb? Vor welchen Herausforderungen stehen sie dabei? Wichtige Säule der Studie sind die regelmäßigen Befragungen der Kita-Leitungen und Tagespflegepersonen im Rahmen des KiTa-Registers. Alle Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen in Deutschland sind aufgerufen, sich auf www.corona-kita-studie.de im KiTa-Register zu registrieren und sich an regelmäßigen Online-Erhebungen zu beteiligen. Auf einer breiten Datenbasis werden das DJI und das RKI in den kommenden Wochen und Monaten Erkenntnisse zusammentragen, wie die Einrichtungen und die Tagespflege auf die organisatorischen, hygienischen und pädagogischen Herausforderungen während der Pandemie reagieren und wie sich das Infektionsgeschehen auf die Kindertagesbetreuung auswirkt. Ziel ist es, Erkrankungsrisiken in den Kitas und der Tagespflege besser einschätzen und Lösungsansätze identifizieren zu können. Die Studie soll zudem klären, wie stark das bisherige und weitere Öffnungsgeschehen mit gehäuften Infektionen von Kindern und Erwachsenen einhergeht und soll dazu beitragen, Familien und Fachkräfte gezielter zu schützen. Die Daten unterstützen Träger, Kommunen, Länder und Bund dabei, die regionale Situation genauer einschätzen und steuern zu können. Anmeldung zum KiTa-Register und weitere Informationen: Aktuelle Veranstaltungen und Angebote der Aktion JugendschutzVeranstaltungenHinsehen, handeln, schützen – Prävention sexualisierter Gewalt bei Kindern und Jugendlichen mit kognitiven Beeinträchtigungen Seminar am 8. Oktober 2020, Stuttgart, in Kooperation mit Kobra e.V. – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche mit kognitiven Beeinträchtigungen und Förderbedarf haben im Vergleich zu Gleichaltrigen ein erhöhtes Risiko, sexualisierte Gewalt zu erleben. Im Rahmen des Seminars möchten wir Fachkräfte für dieses Thema sensibilisieren und Möglichkeiten der Prävention aufzeigen. Dran bleiben! Deeskalation und Eskalation in Jugendhilfe und Schule Im Umgang mit Regelverletzungen und Gewalt-Eskalation – offline wie online – hilft pädagogischen Fachkräften ein vielfältiges Handlungsrepertoire. Daran wird die Seminargruppe praktisch und theoretisch arbeiten. Konflikte lösen – Gewalt vermeiden Medienpädagogische Fortbildung für die sozialpädagogische Familienhilfe Medienpädagogik in den Hilfen zur Erziehung Lesewut-Fernsehfieber-Smartphonelust: 20 Jahre medienpädagogisches Handeln des ajs LandesNetzWerks AngeboteWas tun in Zeiten von Corona? Digitale Pinwände mit Ideen aus den Fachreferaten der ajs. Wissensertes zu medialen Angeboten in den Hilfen zur Erziehung (digitale Spiele, Social Media) finden Sie in der Rubrik Videocasts. Aktuelles Positionspapier der LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e. V.Die anhaltenden Diskussionen über die Vorkommnisse in Stuttgart beschäftigt das Arbeitsfeld und die LAG nach wie vor sehr. Im Zuge des fachlichen Austausches mit Beteiligten aus der Mobilen Jugendarbeit legt die LAG nun ihre Positionierung vor. Das Positionspapier finden Sie auf der Internetseite der LAG Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg e. V.: Suchtfrei 2020 – Gesundheitsförderung und Prävention in Baden-WürttembergDer Verband der Ersatzkassen (vdek) legt den Schwerpunkt seiner diesjährigen Ausschreibung auf das Handlungsfeld der Suchtprävention und möchte mit seinem Engagement die Bedeutung von primärer Suchtprävention im kommunalen Setting unterstreichen. Fokussiert werden dabei insbesondere Kinder und Jugendliche aus psychisch- und suchtbelasteten Familien. Die Maßnahmen sollen Aspekte der Verhaltens- und Verhältnisprävention effektiv miteinander verknüpfen und in Kooperation mit lokalen Akteuren durchgeführt werden. Ziel der Ausschreibung ist es, innovative Projekte, welche die Kriterien guter Praxis berücksichtigen, zu ermitteln und nachhaltig aufzubauen. Die Projekte und Maßnahmen sollen zu einem gesundheitsbewussten Verhalten im Umgang mit Stress und Suchtmitteln beitragen. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie über priya.murugaraj@vdek.com. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Settingprojekt „Suchtfrei 2020“ Jugend entscheidetDie Gemeinnützige Hertie-Stiftung schreibt im September 2020 erstmalig „Jugend entscheidet“ aus! Bis zum 04.12.2020 werden für das neue Hertie-Programm innovative Kommunen gesucht, die mitmachen und konkrete Entscheidungen von Jugendlichen treffen lassen wollen. Die Ausschreibung und damit auch die Website www.jugendentscheidet.de gehen am 22. September 2020 online. Bei „Jugend entscheidet“ geben Kommunen mit einem einfachen Instrument konkrete Entscheidungen an Jugendliche ab. So binden sie Jugendliche in die Kommunalpolitik ein und gewinnen damit eine Zielgruppe, die für die Zukunft entscheidend ist: um Fachkräfte in der Region zu sichern, dem demografischen Wandel zu begegnen und nicht zuletzt, um Nachwuchs für politische Ämter zu finden. Derzeit werden Jugendliche nur selten durch politische Parteien erreicht. Im Projekt beraten sie daher nicht nur, sondern entscheiden selbst. Das gelingt mit einem neu entwickelten, professionell moderierten Prozess, von dem die Jugendlichen vor Ort und die Verantwortlichen in kommunaler Politik und Verwaltung gleichermaßen profitieren: Jugendliche lernen dabei mit kreativen Methoden, wie Demokratie und Kommunalpolitik funktionieren, aber auch, dass sie politisch wirksam sein können, wenn sie sich aktiv beteiligen. Gleichzeitig steigt ihr Verständnis und ihre Wertschätzung für Kommunalpolitik, während Kommunalpolitiker mithilfe des Projektes die Bedarfe Jugendlicher besser verstehen und ihre eigene Arbeitsweise reflektieren können. Kooperationspartner für die Projektdurchführung ist Politik zum Anfassen e.V., ein gemeinnütziger Verein, der seit 2006 politische Bildung und Medienprojekte für Schulklassen und Erwachsene entwickelt. Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung verfolgt das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt Deutschlands und Europas zu sichern und die Grundlagen der Demokratie erlebbar zu machen. Kontakt und weitere Informationen: E-Mail: info@jugendentscheidet.de Internet: www.ghst.de/jugend-entscheidet ab 22.09.2020: www.jugendentscheidet.de Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnung verzichtet wird. Selbstverständlich beziehen sich die Texte in gleicher Weise auf Frauen, Männer und Diverse.
Bildnachweis Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken finden Sie hier.
Organigramm Regionale Zuständigkeiten und Themenschwerpunkte der Mitarbeitenden im KVJS-Landesjugendamt finden Sie hier.
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Newsletterdaten Aktuelle Abonnentenzahl: 1.609 Versanddatum: 1. September 2020 Titel: Newsletter Jugendhilfe September 2020 |
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