Hilfe zur Erziehung

Der Bereich Hilfe zur Erziehung betrifft Eltern, die Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes benötigen. Sie können diese Hilfe in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form erhalten.

Informationen

Dieses Maßnahmespektrum ist noch erweitert um Hilfen für Kinder, die seelisch behindert oder beeinträchtigt sind.

Die genannten Hilfen werden gemeinsam von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe abgestimmt und konzeptionell ausgestaltet und mit Beteiligung Leistungsberechtigten durchgeführt.

Das KVJS-Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter durch Fachberatungen, Fortbildungen und Arbeitshilfen z.B. in den Bereichen Allgemeiner Sozialer Dienst, Erziehungsberatung, Pflegekinderhilfe oder Jugendgerichtshilfe. 

Das KVJS-Landesjugendamt erteilt für Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, eine Betriebserlaubnis. Sinn und Zweck der Betriebserlaubnis ist die Sicherung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen.

Über diese Schutzfunktion hinaus hat das KVJS-Landesjugendamt auch die Aufgabe, die Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung zu beraten. Neben der individuellen Beratung bietet der KVJS-Fortbildungen zur Weiterqualifizierung, Arbeitskreise zur konzeptionellen Weiterentwicklung und Tagungen zum fachlichen Austausch an.

Aktuelle Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine finden Sie hier:

Ukraine-Blog

Aktuelle Informationen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) finden Sie hier:

KJSG-Blog