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Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen nach § 20 SGB VIII, 2012

Die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen ist ein wichtiges Instrument, wenn in Familien der betreuende Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt.

In Paragraf 20 Achtes Sozialgesetzbuch hat der Gesetzgeber die Unterstützung für betroffene Kinder und Familien geregelt. Diese Orientierungshilfe bietet wertvolle Anregungen für die rechtliche und praktische Ausgestaltung der Hilfe und enthält fundierte Praxisbeispiele.

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