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Themen der Ausgabe Mai 2024Neues aus dem LandesjugendhilfeausschussUnter der Sitzungsleitung des KVJS-Verbandsvorsitzenden, Landrat Gerhard Bauer, trat am 20. März 2024 der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) zusammen. Zu Beginn der Frühjahrssitzung beschlossen die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses einstimmig die Arbeitsschwerpunkte des KVJS-Landesjugendamts für 2024. Zu diesen zählen u.a. die fachliche Begleitung von Gesetzesvorhaben (z. B. die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg sowie die SGB VIII-Reform), die Umsetzung des KiTa- Erprobungsparagrafen, die Entwicklung neuer Lösungsansätze in der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe, die Fortschreibung des Landesförderprogramms der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen (Schulsozialarbeit), die Weiterentwicklung des Fortbildungsbereichs für ASD-Mitarbeitende sowie die Veröffentlichung verschiedener fachlicher Berichte und Arbeitshilfen (u.a. KVJS-Fokus: „Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen in belasteten Lebenslagen“/ KVJS-Fokus: „Ehrenamtliche in der Jugendarbeit“). Den thematischen Schwerpunkt der Sitzung bildete die Situation in der Kinder- und Jugendhilfe. Wie stellt sich die aktuelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe dar? Seit einigen Jahren wirken multiple Krisen und Herausforderungen auf die verschiedenen Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ein. Die Corona-Pandemie, der Zuzug schutzsuchender Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine und aus anderen Ländern, weitreichende Gesetzesreformen sowie der Fachkräftemangel zeigten und zeigen ihre Auswirkungen mit teilweise weitreichenden Folgen für die Kinder- und Jugendhilfe. Der Themenkomplex wurde vom stellvertretenden Dezernatsleiter des KVJS- Landesjugendamts Dr. Jürgen Strohmaier analysiert und mit den Ausschussmitgliedern diskutiert. Der LJHA war sich einig, dass die prekäre Situation entschlossenes Handeln aller Akteure in einer Verantwortungsgemeinschaft verlangt, zur Entlastung der Fachkräfte, zur Fachkräftegewinnung und zur Entbürokratisierung. In einem Impulspapier hat das KVJS-Landesjugendamt unter anderem Ansätze zur Verbesserung der Fach- und Betreuungskräftesituation im Bereich stationäre HzE und der Allgemeinen Sozialen Dienste in den Jugendämtern vorgestellt. Mit dem Rundschreiben Nr. 53/2024 „Situation in der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg“ wurde das Impulspapier HzE veröffentlicht. Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte beschäftigten sich mit dem Themenbereich unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA). Seit Januar 2024 werden das Verteilmanagement (Terminkoordination) und die begleitete Übergabe (Beförderung durch externe Dienstleister) von UMA durch einen gemeinsamen Dienst der baden-württembergischen Jugendämter organisiert. Zur Übernahme des Transportdienstes hat sich das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bereit erklärt, als Dienstleister agieren aktuell 15 Kreisverbände und Ortsvereine des DRK. Die Finanzierung des beim KVJS-Landesjugendamt angesiedelten Verteilmanagements ist durch das Land Baden-Württemberg sichergestellt und erfolgt zwischen den teilnehmenden Kreisverbänden des DRK, dem KVJS und dem Land. In der Sitzung konnte über erste Erfahrungen informiert werden: Bis zum 08. Februar 2024 nahmen vier Stadt- und Landkreise für 53 UMA das Verteilmanagement in Anspruch. In der Sitzung wurde mitgeteilt, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg auf Vorschlag des KVJS die Laufzeit des Eckpunktepapiers „Unterbringungsformen für minderjährige Geflüchtete und unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) und junger Menschen aus der Ukraine“ sowie die Regelungen zur „Anerkennung von Notfallunterbringungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von UMA und deren Kostenerstattungsfähigkeit“ jeweils bis 31. Dezember 2025 verlängert hat. Rechtliche Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zum 10. Juni 2021 sowie der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) vom 06. April 2021 boten Anlass, die Arbeitshilfe „Die Eignung von Kindertagespflegepersonen und die Erlaubnis zur Kindertagespflege – Fachliche Hinweise für die Jugendämter der Stadt- und Landkreise“ aus dem Jahr 2018 zu aktualisieren. Neu aufgenommen wurden rechtliche Änderungen durch das KJSG, die VwV Kindertagespflege und das Qualifizierungskonzept für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg. Die Änderungen dienen insbesondere der Stärkung des Kinderschutzes und sie konkretisieren bereits bestehende Vorgaben. Der KVJS-Landesjugendhilfeausschuss empfiehlt den Jugendämtern der Stadt- und Landkreise die Anwendung der fachlichen Hinweise. Die Arbeitshilfe kann hier heruntergeladen werden. Schließlich befasste sich der LJHA mit der Frage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie speziell auf die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (KJA/JSA) in Baden-Württemberg hatte. Der Alltag junger Menschen veränderte sich in dieser Zeit erheblich. So führten Kontaktverbote zu Gleichaltrigen zum Wegfall altersspezifischer Lebensstile. Prägende Bildungs- und Sozialisationsmomente zur Persönlichkeitsentwicklung entfielen, bedeutende Übergänge (z. B. Schule-Beruf) gerieten in Gefahr. Eine große Zahl junger Menschen fühlte sich seitens der Politik nicht hinreichend beteiligt und gerade Kinder, Jugendliche und Familien in prekären Lebenslagen trafen die Auswirkungen in besonderem Maße. Studien wiesen als Folge auf die Zunahme von körperlichen sowie psychischen Belastungen/Gefährdungen hin. Innerhalb der Verbandlichen Jugendarbeit (VKJA) ist aufgrund der pandemiebezogenen Einschränkungen allein die Anzahl an ehrenamtlich Tätigen in Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zwischen 2019 und 2021 um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Neben der starken Abhängigkeit von den demographischen Entwicklungen wird es eine zentrale Herausforderung sein, junge Menschen als aktuelle und zukünftige Ehrenamtliche (zurück) zu gewinnen. Der KVJS nimmt dieses Thema gesondert in den Blick: Für 2024 ist ein KVJS-Fokus „Ehrenamtliche in der Jugendarbeit“ geplant. Die nächste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses findet am 10. Juli 2024 statt. Rundschreiben 2024Das KVJS-Landesjugendamt veröffentlicht regelmäßig Rundschreiben für alle relevanten Themen der Jugendhilfe. Hier finden Sie diese nach der Aktualität geordnet:
RS 64/2024: RS 53/2024: RS 49/2024: RS 48/2024: RS 47/2024: RS 39/2024: RS 32/2024: RS 27/2024: RS 23/2024: RS 22/2024: FortbildungIn der Jugendhilfe kommt es mehr denn je auf Sie als starke, qualifizierte Fachkräfte an. Die Fortbildungen und Tagungen des KVJS-Landesjugendamts sind darauf ausgerichtet, Sie im anspruchsvollen Arbeitsalltag zu unterstützen. Die Fortbildungsangebote und Fachtagungen 2024 für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg können Sie auf unserer Homepage unter www.kvjs-fortbildung.de einsehen und online buchen. Die Programme enthalten wieder bewährte Inhalte für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, jedoch auch viele neue Angebote, die in Präsenz und online angeboten werden, beispielsweise für die Frühen Hilfen, die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit. Für die Fachkräfte der Sozialen Dienste der Jugendämter und der freien Jugendhilfe wird unter anderem Know-how für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermittelt. Aufgrund von aktuellen Bedarfen wurden noch weitere Fortbildungen für die Fachkräfte der Träger und der Kindertageseinrichtungen ergänzt:
Wir freuen uns, Sie auf einer oder mehrerer unserer Veranstaltungen – ob in Präsenz oder online – begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen, dass Sie durch Ihre Teilnahme gestärkt werden sowie viele Erkenntnisse und Impulse für Ihre Arbeit mitnehmen können.
Auf folgende Angebote von Februar bis April 2024 möchten wir Sie besonders hinweisen:Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte 15. gemeinsamer Fachtag mit dem Ministerium der Justiz und für Migration sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Termin: 11.07.2024
Online-Seminar: Social Media in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Offenen, Kommunalen und Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Fachkräfte der Mobilen Jugendarbeit und Schulsozialarbeit, die Interesse daran haben, ihre Kompetenzen im Bereich digitale Medien zu vertiefen und diese stärker im pädagogischen Alltag nutzen und einbinden wollen Termin: 13.06.2024 – 14.06.2024
Zukünftige Mitarbeitende begeistern! Gelungene Praktikumsanleitung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die Praktikantinnen und Praktikanten und Studierenden anleiten Termin: 02.07.2024 - 03.07.2024
Online-Seminar: Träger Service-Veranstaltung zum Erprobungsparagraf § 11 KiTaG Die Fortbildung richtet sich an Bereichs-, Fach- und Abteilungsleitungen von Kindertageseinrichtungen, KiTa-Beauftragte, Träger und Trägervertretungen von Kindertageseinrichtungen Termin: 19.09.2024, 10:00 bis 12:00 Uhr / 21.10.2024, 14:00 bis 16:00 Uhr
Neue Autorität- Verhaltensauffälligen Kindern begegnen Die Fortbildung richtet sich an Träger und Trägervertretungen von Kindertageseinrichtungen, Fachberatungen von Kindertageseinrichtungen, Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen, Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen, Fachkräfte und andere Betreuungskräfte im Hort und Hort an der Schule. Geeignet zur Nachqualifizierung für Fachkräfte nach § 7 Abs. 2 Ziffer 10 Kindertagesbetreuungsgesetz. Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen Termin: 12.09.24 - 13.09.24
Die eigene Biografie und deren Einflüsse auf unser berufliches Handeln Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen. Auch geeignet für Fachkräfte, die sich nach § 7 Abs. 2 Ziffer 10 Kindertagesbetreuungsgesetz nachqualifizieren. Termin: 23.07.2024 – 24.07.2024
Online-Kurzseminar: Hilfe- die Presse ruft an! Die Fortbildung richtet sich an Träger und Trägervertretungen von Kindertageseinrichtungen, Bereichs-, Fach- und Abteilungsleitungen von Kindertageseinrichtungen, KiTa-Beauftrage, Fachberatungen von Kindertageseinrichtungen Termin: 13.06.2024
Fachtag Übergang Schule – Beruf New Work, Fachkräftemangel… Können wir uns Ausbildungsreife noch leisten? Termin: 13.06.2024
Jahrestagung Jugendhilfeplanung Die Fortbildung richtet sich an Fachplanerinnen und Fachplaner im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Termin: 17.06.2024 – 18.06.2024
Jahrestagung für Leitungen und Träger von Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Baden-Württemberg Die Fortbildung richtet sich an Leitungen und Träger von freien und kommunalen Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Baden-Württemberg Termin: 16.06.2024 – 17.07.2024 Die Fortbildung „Motivations- und Beziehungsarbeit mit jungen Menschen“ bot praxisnahe Einblicke in effektive Methoden und Konzepte, darunter das Motivational Interviewing. Die Teilnehmenden lernten, wie sie durch Change- und Confidence-Talk sowie das Verständnis der Stadien der Veränderung Jugendliche unterstützen können. Durch interaktive Übungen und Fall-Demonstrationen konnten die Teilnehmenden ihre Fähigkeiten verbessern und Jugendliche besser unterstützen. Diese Fortbildung wird im Jahr 2025 wieder angeboten. Den ganzen Bericht zur Fortbildung finden Sie hier
Neueste Veröffentlichungen des KVJSDie Eignung von Kindertagespflegepersonen und die Erlaubnis zur KindertagespflegeDie Überprüfung der Eignung von Kindertagespflegepersonen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Eine überarbeitete Eignungsbroschüre bietet nun Unterstützung für Mitarbeitende der Jugendämter und Fachberatungen. Die Broschüre enthält aktualisierte rechtliche Änderungen, Impulsfragen zum Prüfungsprozess und praktische Umsetzungshilfen. Der KVJS-Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) empfiehlt die Broschüre per einstimmigem Beschluss zur Anwendung. Um über die Neuerungen zu informieren, fand am 25. April 2024 eine digitale Infoveranstaltung statt. Mehr Infos auch im Rundschreiben:
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in stationären AngebotsformenIn diesem Grundlagenpapier wird insbesondere auf das Erfordernis einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII und die Anforderungen für deren Erteilung eingegangen. Zentrale Parameter, die in der Konzeption zu beschreiben sind, umfassen neben der Angebotsform die Zielgruppe, die Ziele der Maßnahme, die Inhalte der Hilfe, die räumlichen Gegebenheiten, die strukturelle Ausgestaltung sowie die personelle Ausstattung. Durch die Definition der Rahmenbedingungen sollen gemeinsame fachliche Standards geschaffen werden, welche eine angemessene Qualität von betriebserlaubnispflichtigen Angeboten in Einrichtungen sichern und in denen Kinderschutzstrukturen gewährleistet sind.
Handlungsfeld Erziehungs- und Familienberatung in Baden-Württemberg (Juli 2023)Die vorliegende Publikation behandelt die Erziehungs- und Familienberatung, strukturiert in verschiedene Abschnitte. Dabei werden Rahmenbedingungen, Leistungsspektrum, Ziele, Arbeitsweisen, Angebotsvielfalt und Qualitätsstandards beleuchtet. Praxisbeispiele aus Baden-Württemberg verdeutlichen regionale Entwicklungen, darunter Integration der Frühen Hilfen, Präventionsstrategien, Zusammenarbeit mit Sozialen Diensten, Unterstützung bei Trennung, Mitarbeit im Kinderschutz und mehr. Aktuelle Herausforderungen, wie das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, Digitalisierung der Beratungsarbeit und Blended Counseling werden ebenfalls diskutiert, bevor das Werk mit einem Fazit abschließt.
Soziale Handlungsfelder im demografischen WandelDer demografische Wandel verändert die Bevölkerung und ist immer wieder Teil von öffentlichen sowie fachlichen Debatten. So existiert bereits eine Vielzahl an Veröffentlichungen, Wissen und Erkenntnissen zum demografischen Wandel. Diese Arbeitshilfe gibt einerseits einen umfangreichen Überblick über die Auswirkungen des demografischen Wandels. So werden Perspektiven verschiedener sozialer Handlungsfelder (u. a. Kinder- und Jugend-, Alten- sowie Eingliederungshilfe) einbezogen. Andererseits verfolgt dieser Fokus das Ziel, als Planungs- und Handlungsinstrument Informationen sowie Impulse für Kreise und Kommunen sowie mitwirkende Akteure (z. B. Planende, Beratende, Verwaltung) zu liefern. Hierfür werden beispielsweise Datenquellen genannt sowie Handlungsmöglichkeiten aus Literatur und Praxis vorgestellt. Zudem stehen umfangreiche Diskussionsimpulse für die Stadt- und Landkreise zur Verfügung.
Das KVJS Aktuell 1/2024Das neue KVJS Aktuell 2/2024 ist da! Lesen Sie spannende Reportagen und Beiträge aus dem KVJS. Wir werfen einen Blick auf die Umsetzung des SGB IX beim KVJS, informieren über das breite Fortbildungsangebot im Bereich Betreuungsrecht und berichten vom Fachtag zum erfolgreichen Förderprogramm Arbeit Inklusiv – um nur einige der vielfältigen Themen zu benennen. Hier gehts zum KVJS Aktuell als PDF.
Das KVJS Aktuell 1/2024Das KVJS Aktuell 1/2024 ist erschienen – lesen Sie spannende Reportagen und Beiträge aus dem KVJS. Wir berichten u. a. über die Verbandsversammlung, die KVJS-interne Geschäftsstelle zur Durchführung des Verteilmanagements der UMA sowie die Förderung von Modellvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe. Hier gehts zum KVJS Aktuell. Rechtsprechung/GesetzesvorhabenNeues Soziales Entschädigungsrecht – Inkrafttreten des SGB XIV zum 01.01.2024 Mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I, 2019, 2652 ff.) wurde das Soziale Entschädigungsrecht zum 01. Januar 2024 vollständig überarbeitet und neu geregelt. Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen, die in vielen verschiedenen Einzelgesetzen (bspw. dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Opferentschädigungsgesetz) zu finden waren, werden nunmehr weitgehend durch das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung - (SGB XIV) abgelöst.
Rechtsmäßigkeit der Jugendhilfeleistung als Voraussetzung der Kostenheranziehung Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. SGB VIII setzt die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Jugendhilfemaßnahme voraus. In Fällen, in denen die behördliche Übermittlung von Informationen über die dem Kostenbeitrag zugrunde liegende Hilfeleistung an das Verwaltungsgericht wegen des Sozialdatenschutzes iSv § 65 SGB VIII vollständig oder in einer Weise unterbleibt, die eine inzidente Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Jugendhilfemaßnahme gänzlich unmöglich macht, ist eine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag ausgeschlossen. VG Bremen, Urteil vom 08. September 2023 – 3 K 100/22
Anordnung einer Vormundschaft über einen Minderjährigen bei Unmöglichkeit der Ausübung des Sorgerechts durch die im Kurdengebiet lebenden Eltern Kann der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen, sei es etwa infolge langfristiger Inhaftierung oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege, sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts, ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen. Die sich aus der Inobhutnahme ergebenden Befugnisse des Jugendamts nach § 42 SGB VIII machen eine Beantragung von Hilfen durch einen Sorgeberechtigten - seien dies die Eltern, sei es ein Vormund - nicht entbehrlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2023 - II-7 UF 67/23, BeckRS 2023, 20715). OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2023 – 4 UF 108/23
Übermittlung von Sozialdaten vom Jugendamt an die Ausländerbehörde Der Kläger ist nigerianischer Staatsangehöriger und seit 2005 vollziehbar ausreisepflichtig, konnte aber wegen fehlender Pass- oder Passersatzpapieren nicht abgeschoben werden. Ihm wurden daher seit 2005 aufenthaltsrechtliche Duldungen erteilt. Seit 2019 ist er Vater einer Tochter mit deutscher Nationalität, deren Vaterschaft er anerkannte. Er sieht seine Tochter im Rahmen gerichtlich geregelter, begleiteter Umgangskontakte. Im Rahmen einer ausländerrechtlichen Prüfung bat die Ausländerbehörde das Jugendamt um Auskunft zum Umgang des Klägers mit seiner Tochter. Dieses informierte die Ausländerbehörde, dass die künftige Vater-Kind-Beziehung nicht als stabil eingeschätzt werden könne. Der Kläger forderte das Jugendamt des Beklagten auf, Auskunftserteilungen gegenüber der Ausländerbehörde zukünftig zu unterlassen und hat Feststellungsklage bezüglich der Rechtswidrigkeit der Datenübermittlung vom Jugendamt an die Ausländerbehörde erhoben, welche das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz als unbegründet abgewiesen hatte. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Urteil: „Anvertraut" im Sinne des § 65 Abs. 1 SGB VIII sind nur die Daten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe in einem bewussten "Akt des Anvertrauens" mitgeteilt worden sind oder die dem Mitarbeiter in einem sensiblen Lebensbereich in Erwartung einer Vertraulichkeit bekannt werden. Die Datenübermittlung kann auch bei einem erwachsenen Ausländer auf § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit.d) SGB X gestützt werden. OVG Lüneburg, Urteil vom 28. November 2023 – 11 LC 273/21
Neues aus dem Referat 44UMA-Geschäftsstelle übernimmt das Verteilmanagement für unbegleitete minderjährige Kinder und JugendlicheKVJS-Landesjugendamt übernimmt das Verteilmanagement für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche. In einer digitalen Infoveranstaltung informierte das KVJS-Landesjugendamt über den Ablauf der Transferplanung für Jugendämter und Mitarbeitende der DRK-Verbände. Weitere Informationen finden Sie hier
15 Jahre nach dem tragischen Amoklauf in Winnenden ist die Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg unverändert von wichtiger Bedeutung. Die Kommunen und das Land investieren gezielt in Bildungsgerechtigkeit, den Übergang von der Schule in den Beruf, in die gesellschaftliche Integration und in die lebensweltorientierte Förderung von jungen Menschen. Schulträger und Landesregierung setzen viele Millionen Euro ein, um Mobbing, Gewalt und Sucht präventiv einzudämmen. Eine zentrale Rolle in der fachlichen Begleitung und Entwicklung des Arbeitsfeldes sowie in der Abwicklung und Koordination der Landesmittel übernimmt das KVJS-Landesjugendamt. Seit 2012 stellt es sicher, dass die finanziellen Ressourcen effektiv und zielgerichtet eingesetzt werden, um Schulsozialarbeit flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen und anzubieten. Dabei arbeitet das Landesjugendamt partnerschaftlich mit den Schulträgern zusammen, um die bestmöglichen Maßnahmen zur Förderung von jungen Menschen zu entwickeln und umzusetzen. Durch den landesweiten Ausbau seit dem Wiedereinstieg des Landes in die Förderung im Jahr 2012 hat sich die Schulsozialarbeit zu einem grundlegend präventiven Ansatz und selbstverständlichen Regelangebot unabhängig von Schulart und besonderen Bedarfslagen fortentwickelt. Im Zuge der SGB VIII-Reform wird Schulsozialarbeit seit 2021 als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in § 13a SGB VIII als ein sozialpädagogisches Angebot für alle jungen Menschen am Ort Schule verortet. Im Rahmen des sozialraumorientieren Handlungsprinzips setzt sich Schulsozialarbeit für die Themen und Bedarfe der jungen Menschen und für die Bedingungen des Aufwachsens in den Kommunen ein. Die bestehenden Grundsätze des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit) an öffentlichen Schulen laufen zum Ende des Jahres aus. Am 22. April 2024 lud das Ministerium zur Auftaktsitzung der AG zur Fortschreibung bzw. zur Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift für die Förderung der Schulsozialarbeit ein. Das KVJS-Landesjugendamt war hier vertreten und bringt seine Expertise in den Prozess zur zukünftigen Förderung und Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg ein. Unter den nachstehenden Links finden Sie das umfassende Angebot des KVJS-Landesjugendamts für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit:
Berichte zu den Jahrestagungen im Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit, JugendsozialarbeitAm 26. und 27. Februar 2024 fand die Jahrestagung der Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter 2024 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein statt. Sie begann mit einem klaren Statement des Dezernatsleiters Gerald Häcker, der die aktuellen Belastungen und Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe ansprach und die Bedeutung von Zusammenarbeit und Innovation betonte.
Die zweitägige Fachtagung am 14. und 15. März 2024 zum Thema "Künstliche Intelligenz - Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe?!" ermöglichte einen umfassenden Einblick in aktuelle Entwicklungen der stationären Erziehungshilfe. Gemäß dem diesjährigen Veranstaltungsthema wurden die Potenziale von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Sozialen Arbeit umfassend diskutiert und Chancen für innovative Lösungsansätze aufgezeigt. Ein besonderer Schwerpunkt lag unter anderem auf dem Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe, der eine Neuausrichtung von Arbeitsweisen und Denkmustern erfordert. Unter dem Motto „Orientierung haben, Orientierung geben – Haltung in der Mobilen Jugendarbeit“ fand von 22. bis 24. April 2024 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein die diesjährige Jahrestagung der Mobilen Jugendarbeit / Streetwork statt. Ein zentraler Punkt war ein Impuls vom „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“, der aktuelle Entwicklungen und Beispiele zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts beleuchtete. In Kürze finden Sie den Bericht hier bei unseren Tagungsunterlagen. Newsletter BAG Landesjugendämter: „Unterstützung, die ankommt“ (Ausgabe Mai 2024)In dieser Ausgabe wird die Aktionskampagne aller zwölf Berliner Jugendämter zu den Familienservicebüros vorgestellt, der Landkreis Karlsruhe berichtet über seinen Newsletter der Frühen Hilfen für Familien und darüber, wie es gelingt, Familien in einem Flächenkreis gut zu erreichen. Weiterhin geht es um:
18. DJHT 2025 in LeipzigEin Jahr vor dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 13. bis 15. Mai 2025 stattfindet, haben sich die über 100 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) in der gastgebenden Stadt Leipzig auf den größten Jugendhilfegipfel in Europa eingestimmt. Über den 18. DJHT hinaus prägten die Vorstandsneuwahlen die diesjährige Mitgliederversammlung am 16. Mai 2024. Mit deutlicher Mehrheit wählten die Delegierten Prof. Dr. Karin Böllert erneut zur Vorsitzenden. Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen, die die AGJ dazu veröffentlicht hat Noch bis zum 06. Juni 2024 können sich Aussteller:innen und Veranstalter:innen für den 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) anmelden, der unter dem Motto "Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!" steht. Der DJHT, der im Mai 2025 in Leipzig stattfindet, zielt darauf ab, die Demokratie zu stärken und Lösungen für aktuelle Herausforderungen in Zusammenarbeit mit jungen Menschen zu entwickeln, um eine gerechte und lebenswerte Zukunft für die Generation U27 sicherzustellen. Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) ist ein bedeutendes Forum für den Austausch und die Diskussion rund um Themen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Er bringt Fachleute, Entscheidungsträger, Praktiker, Wissenschaftler und junge Menschen zusammen, um aktuelle Herausforderungen zu erörtern, Best Practices auszutauschen und Lösungen zu entwickeln. Der DJHT findet regelmäßig statt und bietet eine Plattform für Vorträge, Workshops, Diskussionen und Networking. Weitere Infos zum DJHT erhalten Sie auf der Website des DJHT.
Kinder- und Jugendhilfereport 2024Der Report gibt kennzahlenbasiert Auskunft über die unübersichtliche Landschaft der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland insgesamt sowie ihre Arbeitsfelder. Die Studie mit dem Titel „Kinder- und Jugendhilfereport 2024 beinhaltet eine kennzahlenbasierte Analyse mit einem Schwerpunkt zum Fachkräftemangel" und kann kostenlos als Open-Access-Version heruntergeladen werden. Als Printausgabe ist der „Kinder- und Jugendhilfereport 2024“ auf der Website des Verlags Barbara Budrich erhältlich. Hier geht’s zur Newsmeldung: Newsmeldungen des Staatsministeriums Baden-WürttembergAnhörung zur Förderrichtlinie gestartet – Anträge bis Ende Juli möglich Das Land Baden-Württemberg hat eine einmalige Förderung in Höhe von bis zu 105 Millionen Euro für Investitionsförderungen und Kindertagespflege angekündigt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Betreuungsplätze zu schaffen und zu erhalten, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage und der herausfordernden Personalsituation. Die Anhörung zur Förderrichtlinie hat begonnen, und Anträge müssen bis Ende Juli 2024 gestellt werden. Gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen sind nicht nur für Kinder und Familien von Vorteil, sondern dienen auch als Standortfaktor und unterstützen die Wirtschaft im Wettbewerb um Fachkräfte. Staatssekretär Volker Schebesta betont die Bedeutung des Programms und die kontinuierliche Unterstützung der Träger beim Ausbau der Kinderbetreuung. Hier geht’s zur Newsmeldung: Kultusministerin Schopper erweitert Direkteinstiegsverfahren, um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken Das Land Baden-Württemberg schreibt erstmals Stellen für einen Direkteinstieg in Lehrämtern Gymnasium und Sonderpädagogik aus. Kultusministerin Schopper erklärt: „Der Direkteinstieg ist nun in allen Lehrämtern möglich.“ Hier geht’s zur Newsmeldung: Entdecke, was junge Menschen bewegt! Von künstlicher Intelligenz bis zur Cannabis-Legalisierung – Jugendliche diskutieren bei den regionalen Jugendkonferenzen 2024 in Baden-Württemberg über relevante Themen. Hier geht’s zur Newsmeldung: Fortbildungsangebot der Aktion Jugendschutz12. Juni 2024, Online-Seminar Die wichtigsten Sozialen Medien für die Meinungsbildung junger Menschen sind heutzutage TikTok, Youtube und Instagram. Dabei stellen sich neue Fragen für die Begleitung und die Bildung von (jungen) Menschen. Wie verändert sich Meinungsbildung in und durch diese Plattformen? Was sind aktuelle Trends, was funktioniert und was nicht? Gibt es hier eine Regulierung oder ist das alles „Wild West“ da draußen? Und wie sollen pädagogische Fachkräfte handeln? Mehr Informationen und Anmeldung unter: Social Media (ajs-bw.de)
18. - 19. Juli 2024, Tagungszentrum Gültstein Sexualität ist als Thema in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit immer präsent, sexuelle Bildung somit ein wichtiger Bestandteil pädagogischer Arbeit mit jungen Menschen. Sie befähigt, den eigenen Körper zu kennen, sowie eigene und Bedürfnisse anderer wahrzunehmen und Grenzen zu achten. Doch kann es vorkommen, dass Wissen oder die richtigen Worte fehlen. Im Rahmen der Fortbildung werden die Möglichkeiten alters- und geschlechtergerechter sexueller Bildung fokussiert. Methoden, um mit Jugendlichen zu den Themen Gefühle, Sexualität, Beziehungen, Identität und Pornografie zu sprechen und zu arbeiten, werden vorgestellt. Die Reflexion der eigenen Haltung wie auch die Diskussion über förderliche Rahmenbedingungen sind ebenfalls Bestandteil der Fortbildung. Es gibt Raum und Zeit für Fragestellungen aus der Praxis. Gearbeitet wird im Plenum und in Kleingruppen mit Vortrag, Diskussion und praktischen Übungen. Mehr Informationen und Anmeldung unter: Sexuelle Bildung mit Jugendlichen – Gesundheitsförderung und Präventionsarbeit - 24-4-JSA16-1k: KVJS
Ein Blick auf unsere Online-Pinnwände lohnt sich. Hier finden Sie vielfältige Informationen und Anregungen, z.B. Zugänge schaffen: Informationsangebote für Erziehende in einfacher oder leichter Sprache und mehrsprachig Umsetzungsbegleitung des Kinder- und JugendstärkungsgesetzesDer AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. hat die Diskussion sowie die Umsetzung des KJSG seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf vielfältige Art und Weise begleitet - von Fachtagungen über Fortbildungen, Fachartikel und Stellungnahmen, den Austausch in Gremien sowie durch die Teilnahme am Dialogprozess auf Bundesebene. . Für die Fachpraxis hat der AFET insbesondere auch durch eine Serie Impulspapieren vielfältige Anregungen zu verschiedensten Themenfeldern des KJSG gegeben und zudem eine Informationsplattform eingerichtet.
Der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe hat eine umfangreiche Veröffentlichungsreihe zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz initiiert. Insgesamt sind 27 Impulspapiereentstanden und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Die Impulse wurden nunmehr in einem umfangreichen kostenlosen Reader zusammengefasst, was den Überblick erleichtert und ein Durchsuchen nach Stichworten ermöglicht. Der Reader ist downloadbar unter: https://afet-ev.de/assets/afet-impulspapiere/AFET-Impulspapiere-(Online-Reader).pdf
Der AFET hat 2023 eine Informationsplattform zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, auf den Weg gebracht, die in 2024 ergänzt und fortgeführt wird. Es findet sich auf der Plattform, nach Themen geordnet und ständig aktualisiert, ein Überblick zu Veröffentlichungen zum KJSG. In jeder Rubrik sind Fachliteratur, Links, Good-Practice-Beispiele und Handreichungen zu den Themenfeldern des KJSG´s aufgelistet. Anfang 2024 neu hinzugekommen ist eine Übersicht zu Gerichtsurteilen sowie zu Expertisen/Rechtsgutachten. Insgesamt finden sich bereits 17 Zusammenstellungen auf der Homepage, etwa zu Schutzkonzepten, dem § 20 SGB VIII, den Betriebserlaubnissen, den Verfahrenslots*innen, der inklusiven Hilfeplanung oder allgemein dem Inklusiven SGB VIII. Gedacht sind die Zusammenstellungen als Service für die Fachpraxis, die Leitungsebenen öffentlicher und freier Träger, die Wissenschaft sowie für weitere Interessierte. JUGEND@BW DER FACHTAG - Digitalisierung gestalten!Die digitale Transformation hat längst Einzug in die Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit gehalten. Um die Herausforderungen und Chancen dieser Entwicklung zu diskutieren, fand am 25. April 2024 im GENO-Haus Stuttgart der Fachtag "JUGEND@BW DER FACHTAG - Digitalisierung gestalten" statt. Auf http://www.jugend-bw-digital.de/ finden Sie alle notwendigen Ressourcen und Informationen, um Unterstützung zu erhalten oder sich eigenständig über die Selbstlernplattform weiterzubilden. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Akteur*innen, qualitative digitale und medienpädagogische Arbeit voranzubringen. Hier ein erster Überblick zu den Angeboten im Jahr 2024: Fortbildungen Selbstlernbereich Beratung jugend@bw - Projektbüro Digitale Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist ein Projekt der LKJ Baden-Württemberg e.V. und wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. „Filmstadt im Revier“: Bundes.Festival.Film. gastiert 2024 erstmalig in DuisburgEntdecken Sie vom 07. bis 09. Juni 2024 das Bundes.Festival.Film. in Duisburg! Erleben Sie 40 fesselnde Filme im filmforum, gewinnen Sie über 20.000 Euro in Wettbewerben und seien Sie dabei, wenn die Stadt Duisburg den Sonderpreis vergibt. Eine Jugendjury des lokalen Veranstaltungspartners doxs! vergibt diesen Sonderpreis der Stadt Duisburg. JUGEND für EuropaAuf Einladung der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) und JUGEND für Europa kamen Ende Januar diesen Jahres 80 Fach- und Führungskräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere aus der Europäischen und Internationalen Jugendarbeit, nach Bonn zur Jahrestagung "Fachkräfte im Blick". In einem Interview mit Johanna Adrian und Kerstin Giebel wird über die wichtigen Themen der Tagung, wie zum Beispiel den digitalen Wandel oder die Einbindung schwer erreichbarer Zielgruppen und damit verbunden Inklusion und Diversität berichtet. Auch die Auswirkungen der multiplen Krisen, Corona-Krise, Klima-Krise, der andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine, der Konflikt in Nahost, werden thematisiert, insbesondere welche Rolle das Arbeitsfeld bei der Krisenbewältigung hat. Immer auf dem Laufenden!Passgenau und zielgruppengerecht informiert der KVJS regelmäßig aus dem Dezernat Soziales sowie dem Integrationsamt und dem Landesjugendamt. Die Inhalte sind jeweils auf die speziellen Rahmenbedingungen der einzelnen Fachbereiche abgestimmt. Neben Hinweisen zu KVJS-Veranstaltungen, Rechtsprechung und Gesetzesänderungen fassen die Newsletter Publikationen, Arbeitshilfen und Rundschreiben übersichtlich zusammen. Darüber hinaus finden die Leserinnen und Leser Infos zu spannenden Themen, Projekten und Veranstaltungen außerhalb des Verbandes. Der Newsletter des Dezernats Soziales steht den Stadt- und Landkreisen exklusiv zur Verfügung. Die Newsletter aus den Bereichen Jugend sowie Behinderung und Beruf können alle Interessierten abonnieren.
Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis Bildnachweis Organigramm Der Newsletter Jugendhilfe informiert über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. Newsletterdaten |
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