|
![]() |
Unsere Themen:Neues aus dem LandesjugendhilfeausschussAm 23. Oktober 2024 trat der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) zu seiner letzten Sitzung in der laufenden Amtsperiode beim KVJS in Stuttgart zusammen. Die Agenda stand nicht nur für eine große Themenvielfalt, sondern markierte zugleich die Dringlichkeit, den zahlreichen Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe wirkungsvoll zu begegnen. Mit Blick auf das „Startchancen-Programm“ des Bundes und die Landesförderung Schulsozialarbeit betonte Dezernent Gerald Häcker, Leiter des KVJS-Landesjugendamtes, eine nötige Prioritätensetzung: „Es muss gute Regelungen geben, um Doppelstrukturen zu vermeiden und effizient arbeiten zu können.“ Ungeachtet der verschiedenen Förderprogramme herrschte im Gremium Einigkeit darüber, dass die Schulsozialarbeit per se ein unverzichtbares Instrument ist – vor allem hinsichtlich ihrer präventiven Wirkung. Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung bildete das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Dieses sieht ab 2026 für Eltern den Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung ihrer Grundschulkinder vor – eine Aufgabe, welche die Kommunen umzusetzen haben. Und für die es vor allem sichere Rahmenbedingungen brauche, so Stimmen aus dem Gremium. „Kleine Schritte mit Lösungen sind besser als große Sprünge ins Ungewisse“, unterstrich KVJS-Verbandsdirektorin Kristin Schwarz die Bedeutung des Vorhabens, das alle Akteure weiterhin intensiv beschäftigen wird. In diesem Zusammenhang beabsichtigt das Land Baden-Württemberg eine Änderung des Schulgesetzes, um die Inanspruchnahme von Ganztagsangeboten einheitlich zu erfassen. Der KVJS wird hierbei als zentrale Stelle für die Datenerhebung bestimmt, insbesondere aufgrund seiner Erfahrung mit dem Verfahren „KiTa-Data-Webhouse“ (KDW). Um offene Fragen im Bereich der Ferienbetreuung zu klären, beschloss der Ausschuss, beim Kultusministerium die Einrichtung einer Unter-AG „Ferienangebote“ im Rahmen des Runden Tischs Ganztag anzuregen. Ziel ist es, bestehende und neue Betreuungsangebote in den Ferien bedarfsorientiert zu gestalten. In diesem Zusammenhang würdigte er auch das ausscheidende Mitglied Joachim Sautter (langjähriges Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten -AGJF- Baden-Württemberg e.V. und ehemaliger Geschäftsführer des Kreisjugendrings Ravensburg). Er hatte dem Landesjugendhilfeausschuss über 20 Jahre angehört. Das Gremium konstituiert sich zum 1. Januar 2025 neu. Die Sitzungstermine 2025:
Neue Rundschreiben-Suche auf der Webseite des LandesjugendamtsWir freuen uns, Ihnen eine wichtige Neuerung auf unserer Webseite vorstellen zu dürfen: die neu eingerichtete Rundschreiben-Suche. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, schnell und unkompliziert auf alle Rundschreiben des KVJS-Landesjugendamts zuzugreifen. Die Rundschreiben-Suche wurde implementiert, um Ihnen eine benutzerfreundliche und effiziente Möglichkeit zu bieten, relevante Informationen direkt zu finden. Sie können nun über Veröffentlichungsdatum, Thema und Schlüsselwörter gezielt nach den Dokumenten suchen, die für Sie von Interesse sind. Diese neue Funktion ist ein wesentlicher Schritt, um den Informationsfluss zu verbessern und den Austausch mit unseren Partnern zu erleichtern. Wir laden Sie ein, die Suche auf unserer Webseite auszuprobieren und von dieser neuen Möglichkeit zu profitieren: hier geht's zur Rundschreiben-Suche FortbildungMitte September 2024 sind die Fortbildungsprogramme des KVJS-Landesjugendamts für das Jahr 2025 erschienen. Darin enthalten sind für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe sowohl bewährte als auch neue Angebote (in Präsenz oder im digitalen Format). Das Fortbildungsprogramm Kinder- und Jugendhilfe hält für das Jahr 2025 spannende Neuerungen bereit: Darunter das Seminar „Brüchige Übergänge und Lebensperspektiven“ im Aufgabenfeld der Jugendberufshilfe, das die Gestaltung ressourcenorientierter pädagogischer Arbeit mit jungen Frauen mit Fluchtgeschichte in biografischen Umbruchphasen thematisiert. Im Bereich Hilfe zur Erziehung beleuchtet die Fortbildung „Gaming, Sexting, Cyber-Grooming“ die Mediennutzung von Mädchen und Handlungsansätze für die Arbeit mit ihnen. Aufgrund hoher Nachfrage wieder mit dabei: das Online-Seminar „Social Media in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“. Im Fortbildungsprogramm Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesbetreuung sind – neben den bereits etablierten und an die aktuellen Bedarfe angepassten Veranstaltungen für die Fachkräfte – besonders die neuen Veranstaltungen für die Zielgruppe der Zusatzkräfte hervorzuheben. Zum Beispiel: „Als Zusatzkraft zur Entwicklungsbegleiterin werden“. Darüber hinaus legt das neue Programm verstärkt Wert auf Veranstaltungen zum Kinderschutz. Darunter: „Neue Autorität – Verhaltensauffälligen Kindern begegnen“. Erstmalig bieten wir in unserem Portfolio eine Fortbildung zum Thema „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) in der Bildungslandschaft – dem Alltag auf der Spur zum digitalen Kita-Management“. Sollte sich die inklusive Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII-Reform) 2025 hinreichend konkretisieren, greifen wir dieses Thema selbstverständlich in unserem Fortbildungsportfolio kurzfristig umfassend auf. Wir hoffen sehr, dass unsere Veranstaltungen Ihr Interesse finden und freuen uns auf Ihre Teilnahme! Online-Fachtag: Vertrauliche Geburt im Kontext der Adoption Online-Seminar: Rechtliche Themen im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit Als Zusatzkraft zur Entwicklungsbegleiterin werden! Einführung für neue Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit und Mobilen Jugendarbeit Neu in der stationären Jugendhilfe (Fortbildungsreihe in Flehingen) Online-Kurzseminar: Mitarbeiterförderung Online-Seminar: Verflixte Konflikte am Übergang Schule – Beruf Neue Autorität – Verhaltensauffälligen Kindern begegnen Online-Seminar: Neu in der Jugendhilfeplanung – Einführung Das Schutzkonzept in der Kita Psychiatrische Krankheitsbilder bei Kindern und Jugendlichen Brüchige Übergänge und Lebensperspektiven Selbststeuerung mit dem Züricher Ressourcen Modell (ZRM) ® Recht und GesetzAuskunft des Vormunds über die persönlichen Verhältnisse des Mündels In Anlehnung an das Auskunftsrecht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, gegenüber dem (anderen) Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes hat auch der Ergänzungspfleger bei einem berechtigten Interesse eines nahestehenden Angehörigen oder einer sonstigen Vertrauensperson, die die Entwicklung des Mündels verfolgen will, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Mündels zu erteilen, soweit dies dem Wohl des Mündels nicht widerspricht. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Auskunftsberechtigte keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich einen Überblick über die Entwicklung und das Befinden des Kindes zu verschaffen. Der Umfang der Informationen, die der Auskunftsberechtigte beanspruchen kann, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei muss die Auskunftserteilung dem Vormund bzw. Pfleger zuzumuten sein. Unzumutbar wird sie insbesondere sein, wenn die Auskunft übermäßig oft oder übermäßig detailliert verlangt wird. OLG Bremen – Urteil vom 12. Januar 2024 – 4 UF 49/23
Anordnungsgrund hinsichtlich vorläufiger Zuweisung eines bedarfsgerechten und zumutbaren Betreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung bei Arbeitslosigkeit eines sich um Arbeit bemüht Elternteils Für die Bejahung eines Anordnungsgrundes im Sinne des § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO reicht die glaubhaft gemachte Absicht eines Elternteils aus, sich im Anschluss an den Nachweis eines Betreuungsplatzes durch den Jugendhilfeträger umgehend um eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit ernsthaft zu bemühen, wenn der andere Elternteil nicht als Betreuungsperson zur Verfügung steht und auch eine anderweitige zumutbare Betreuung des Kindes nicht sichergestellt ist. Weiter dürfen keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich sein, dass zukünftige ernsthafte Bemühungen um eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit von vornherein offensichtlich erfolglos bleiben werden. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist davon auszugehen, dass vorbehaltlich etwaiger Besonderheiten des Einzelfalls eine Entfernung von maximal 30 Minuten pro Weg bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zwischen dem Wohnsitz des Kindes und der Tageseinrichtung im Sinne des § 24 Abs. 3 SGB VIII als zumutbar angesehen werden kann. VGH Mannheim – Beschluss vom 27. September 2024 – VGH 12 S 883/24
Adoptionsverfahren – Beteiligung des Samenspenders Das grundrechtlich geschützte Interesse des möglichen leiblichen Vaters, die Rechtsstellung als Vater des Kindes einnehmen zu können, ist verfahrensrechtlich dadurch zu sichern, dass dieser vom Familiengericht entsprechend § 7 Abs. 4 FamFG vom Adoptionsverfahren benachrichtigt werden muss, um ihm eine Beteiligung am Verfahren zu ermöglichen. Von einer solchen Benachrichtigung kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn aufgrund der umfassend aufgeklärten Umstände unzweifelhaft ist, dass eine Beteiligung des möglichen leiblichen Vaters nicht in Betracht kommt. Das ist der Fall, wenn dieser auf sein grundrechtlich geschütztes Interesse, die rechtliche Vaterstellung zu erlangen, verzichtet hat. Darüber hinaus ist eine Benachrichtigung vom Adoptionsverfahren regelmäßig nur unter den Voraussetzungen des § 1747 Abs. 4 BGB entbehrlich. Bloße Erklärungen der Annehmenden und der Kindesmutter, der diesen bekannte private Samenspender sei mit der Adoption einverstanden und lege keinen Wert auf eine Beteiligung am Adoptionsverfahren, sowie von diesen vorgelegte, nicht auf ihre Authentizität überprüfbare Textnachrichten entsprechenden Inhalts entbinden das Tatgericht nicht ohne Weiteres von der Benachrichtigung des Samenspenders von dem Adoptionsverfahren. BGH – Beschluss vom 31. Juli 2024 – XII ZB 147/24
Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab 2026Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erhalten Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Um diesen Schritt umzusetzen, steht bereits eine wichtige Frist bevor: Die Stichtagsmeldung zum 1. März 2025. Hierfür hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden (KLV), dem Kultusministerium (KM), dem Statistischen Landesamt (StaLA) und dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ein digitales Verfahren konzipiert. Die technische Umsetzung wurde durch den KVJS entwickelt und wird ab Mitte Februar allen Auskunftspflichtigen zur Verfügung gestellt. Das KM und der KVJS werden Anfang Februar in gesonderten Schreiben über die nächsten Schritte im Verfahren informieren. KitaFlexMit „KitaFlex“ präsentiert sich ein innovatives „Rahmenkonzept zur Erprobung von Angebotsformen und Personalstruktur“, das gemeinsam vom KVJS- Landesjugendamt mit Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag Baden-Württemberg entwickelt wurde. Ziel ist es, den Trägern von Kindertageseinrichtungen im Rahmen von Erprobungen mehr Flexibilität in der Betriebsführung zu ermöglichen sowie gleichzeitig die pädagogische Qualität zu sichern. Wie genau soll das funktionieren? KitaFlex setzt auf eine klare Trennung zwischen unmittelbarem und mittelbarem Personaleinsatz, wobei die Fachkräfte weiterhin die pädagogischen Aufgaben übernehmen. Zusatzkräfte sollen unterstützend wirken. Das Modell bietet außerdem eine reduzierte Anzahl von lediglich zwei Angebotsformen (U3/ Ü3 ), ist auf die gesamte Einrichtung bezogen und stärkt die Eigenverantwortung der Träger, insbesondere bei der Personalplanung. Es kann auf die Bedarfe vor Ort angepasst oder direkt übernommen werden. Mehr zu den Hintergründen und Möglichkeiten von KitaFlex lesen Sie in der nächsten Ausgabe des „KVJS aktuell“. Dort erwartet Sie ein ausführliches Interview mit Kristin Hermann, Referatsleitung Kindertageseinrichtungen KVJS-Landesjugendamt. Ein Jahr TransfermanagementSeit dem 1. Januar 2024 bietet das KVJS-Landesjugendamt den Jugendämtern in Baden-Württemberg ein freiwilliges Transfermanagement für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) an. Die Geschäftsstelle erledigt das Terminmanagement und koordiniert landes- sowie bundesweite UMA-Transfers in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK). Aktuell sind 13 Orts- und Kreisverbände des DRK für den sicheren Transport und die Übergabe der UMA tätig (Rundschreiben 140/2023). Durch die zentrale Steuerung erleichtert die Geschäftsstelle den baden- württembergischen Stadt- und Landkreisen die Organisation der Transfers und übernimmt zusätzlich die Prüfung und Abrechnung – kostenfrei für die Jugendämter. Im Jahr 2024 wurden 849 UMA zum Transfer angemeldet. Die Jugendämter im Land sind noch bis 9. März 2025 zur bundesweiten Verteilung berechtigt. Im Anschluss erfolgt bis 8. Juni 2025 im wöchentlichen Wechsel eine bundes- und landesweite Verteilung (weitere Informationen im Rundschreiben 157/2024). Bei der bundesweiten Verteilung entscheidet das Bundesverwaltungsamt, in welches Bundesland UMA aus Baden-Württemberg zugewiesen werden. Die meisten angemeldeten UMA wurden bisher nach Bayern transferiert. Unsere neuesten VeröffentlichungenDer Ratgeber “Was Pflegeeltern wissen sollten” bietet einen umfassenden Überblick für alle, die darüber nachdenken, ein Pflegekind in ihre Familie aufzunehmen. Die Broschüre behandelt die wichtigsten Themen rund um die Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII, von der Situation der Herkunftsfamilie über die emotionalen Herausforderungen der Kinder bis hin zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Pflegeeltern. Dieser Ratgeber ist eine wertvolle Informationsquelle für alle, die sich auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorbereiten möchten. Von der Konzeption bis zur Betriebserlaubnis Die örtlichen Gegebenheiten sowie die organisatorischen Herausforderungen verlangen eine maßgeschneiderte Konzeption. Was Sie hierfür benötigen, vermittelt Ihnen dieser Ratgeber. Neben Themen wie Standortwahl und Ausstattung werden auch Aspekte wie Personalbedarf und Finanzierung beleuchtet. Fachlicher Überblick für Träger der Eingliederungshilfe und Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg Das KVJS Aktuell ist eine Verbandszeitschrift mit aktuellen Berichten und Meldungen. Die Publikation wird postalisch nur an Mitglieder verschickt! Interessierten steht das Heft hier zum Download bereit. Unser KVJS Aktuell gibt es auch als e-paper. Sie erhalten das KVJS Aktuell bereits postalisch und möchten es künftig elektronisch zugeschickt bekommen? Registrieren Sie sich für die Online-Version. Geben Sie bitte an, ob Sie auf eine postalische Zustellung verzichten möchten. Neue TagungsberichteAm 11.–12. und 25.–26. November 2024 veranstaltete das KVJS-Landesjugendamt in Kooperation mit dem Netzwerk Schulsozialarbeit im Tagungszentrum der Evangelischen Akademie in Bad Boll die Jahrestagungen der Schulsozialarbeit. „Zuversicht braucht Vertrauen! Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe sind gefragt, jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken sowie resilienten Angeboten und Leistungen zu bieten“, mit diesem Zitat des aktuellen Kinder- und Jugendberichts des Bundes eröffnete Marion Steck (Referatsleiterin, KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg) die Jahrestagungen Schulsozialarbeit 2024. Mit einem breitgefächerten Angebot von Vorträgen, Workshops, Foren und Austauschformaten zu verschiedenen aktuellen Themen bot die Jahrestagung eine Plattform für den Dialog und die Entwicklung neuer Lösungsansätze. Am 04. Dezember 2024 trafen sich rund 40 Fachkräfte der Schulsozialarbeit an SBBZ (insbesondere vom Schwerpunkt „Lernen) zu einem landesweiten Fachaustausch in den Tagungsräumen beim KVJS. Dieser Fachaustausch wurde in Kooperation zwischen dem Kreisjugendreferat des RMK, dem Netzwerk Schulsozialarbeit Baden-Württemberg und dem KVJS-Landesjugendamt organisiert, um auf den wachsenden Bedarf an Vernetzung einzugehen, der im Alltag oftmals nur schwer erfüllt werden kann. Am 6. und 7. November 2024 fand die diesjährige Jahrestagung der Netzwerkkoordinierenden der Frühen Hilfen im KVJS-Tagungszentrum in Gültstein statt. Mit rund 45 Teilnehmenden, darunter viele neue Koordinierende, bot die Veranstaltung eine wertvolle Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und sich über die neuesten Entwicklungen in den Frühen Hilfen auszutauschen. Eine besondere Neuerung in diesem Jahr war die Wahl des Open Space-Formats, das den Großteil der zwei Tage bestimmte und den Teilnehmenden großen Gestaltungsspielraum für ihre Diskussionen bot. Vom 20. bis 22. November 2024 wurde die Fachtagung „Planst du schon oder schwimmst du noch? Steuerung und Gestaltung kommunaler Kinder- und Jugendarbeit“ durchgeführt. Rund 80 Teilnehmende, darunter Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendarbeit sowie Vertreter*innen aus Verwaltung und Wissenschaft, kamen zusammen, um aktuelle Herausforderungen und innovative Ansätze in der kommunalen Planung und Steuerung zu diskutieren. Die Tagung bot eine Mischung aus fachlichem Input, praxisnahen Workshops und regem Austausch. Eine Kooperationsveranstaltung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle, der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V., des Fraueninformationszentrums und des KVJS - Landesjugendamts Ziel der Veranstaltung war es, das Bewusstsein für das Thema Zwangsverheiratung auf breiter Ebene zu stärken. Eine gut informierte und sensibilisierte Gesellschaft kann aktiv dazu beitragen, Betroffene zu unterstützen und präventiv zu handeln. Dabei geht es nicht nur um spezialisierte Fachstellen, sondern auch um Sensibilisierung im Alltag – in Schulen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Ein Netzwerk aus geschulten Akteur:innen muss Gefahren erkennen, ohne die Situation der Betroffenen ungewollt zu verschärfen, und wissen, an wen sie sich im Verdachtsfall wenden können. Sechstes Vernetzungs- und Austauschtreffen für Koordinationsstellen / Fachverantwortliche für die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen (Schulsozialarbeit) der Stadt- und Landkreise / Jugendämter Baden-WürttembergsAm 25. Oktober 2024 versammelten sich in den Räumlichkeiten des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Fachverantwortliche und Koordinator*innen, um die Zukunft und die aktuellen Herausforderungen der Schulsozialarbeit zu diskutieren und um sich zu vernetzen. Im Mittelpunkt standen die dringenden Themen Diskriminierung im Schulalltag, Fachkräftemangel und die kommende Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Regelung der Landesförderung Schulsozialarbeit. Interessante Informationen und Hinweise für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit Förderung der sexuellen Gesundheit und Prävention bei Jugendlichen und Kindern Im KVJS-Tagungszentrum Gültstein fand am 18. und 19. Juli 2024 eine interessante Fortbildung zur sexuellen Bildung statt. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe erhielten von Magdalena Zidi, klinische Sexologin und Sexualpädagogin, wertvolle Impulse für ihre tägliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Online-Spotlight: Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-WürttembergJährlich werden Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg durch den KVJS gefördert. Dabei handelt es sich um innovative Projekte aus dem ganzen Land, in welchen hohes Transferpotenzial gesehen wird. In den Online-Spotlight-Formaten werden abgeschlossene Vorhaben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse vorgestellt und diskutiert. Am 04. Dezember 2024 wurde das Projekt „AuLiD - Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Ortenaukreises (Jugendberufshilfe Ortenau e.V.) präsentiert. Ziel des Vorhabens war es, jungen Menschen mit Fluchterfahrung einen planbaren und sicheren Übergang in die Arbeitswelt zu ermöglichen und somit eine selbständige Lebensführung unabhängig vom öffentlichen Unterstützungssystem sicherzustellen. Welche Bausteine und Handlungsfelder hierfür notwendig waren, erfahren Sie hier. Mehr zur Jugendberufshilfe finden Sie hier Mehr zu unseren Modellvorhaben finden Sie auf unserer Webseite. Verwaltungshochschule Ludwigsburg zu Gast beim KVJSVolles Haus im Tagungsbereich - Über 40 Studierende des Bachelor-Studiengangs Public Management waren am 10. Oktober 2024 für eine Exkursion beim KVJS. Am Nachmittag standen die "Herausforderungen und Perspektiven in der kommunalen Leistungsverwaltung" im Fokus. Dabei erhielten die Studierende gleichzeitig spannende Einblicke in die Tätigkeitsbereiche des KVJS. Die Exkursionen sind bereits seit einigen Jahren fester Bestandteil der Kooperation von KVJS und Verwaltungshochschule. Erfreulich ist, dass der Vertiefungsbereich "Leistungsverwaltung" personenbezogen gewachsen ist, so dass noch mehr Studierende als in den Jahren zuvor begrüßt werden konnten. Aktuell befinden sich diese im letzten Semester und stehen kurz vor ihrem Abschluss – ein guter Zeitpunkt also, um nicht nur auf die vielfältigen Aufgaben in der Leistungsverwaltung, sondern auch auf den KVJS als attraktiven Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Wir freuen uns sehr über das positive Feedback und Interesse der Studierenden sowie der Hochschule und blicken bereits gespannt auf die Exkursion im nächsten Jahr. Ein großes Dankeschön nochmals allen Referierenden des KVJS, die maßgeblich zum Erfolg der Exkursion beigetragen haben! Erklärfilm BAG Landesjugendämter: Wie können wir Pflegefamilie werden?In diesem Video wird erklärt, wer Pflegeeltern werden darf und welche Verantwortung das mit sich bringt. Ob Einzelpersonen oder Paare, mit oder ohne eigene Kinder – wichtig sind stabile Lebensverhältnisse und die Bereitschaft, einem Kind in schwierigen Situationen ein liebevolles Zuhause zu bieten. Pflegekinder haben oft traumatische Erlebnisse hinter sich und benötigen besondere Unterstützung und Betreuung. Das Jugendamt begleitet den gesamten Prozess – von der Bewerbung bis zur Aufnahme des Kindes. Schulungen und regelmäßige Treffen helfen dabei, Pflegeeltern optimal vorzubereiten. Wichtig ist: Das Jugendamt sucht Pflegepersonen für das Kind, nicht umgekehrt. Auch nach der Aufnahme bleibt das Jugendamt eine wichtige Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie spielt für die Pflegekinder eine zentrale Rolle, und eine Rückführung in die Herkunftsfamilie ist manchmal möglich. Natürlich werden auch finanzielle Fragen geklärt: Pflegeeltern erhalten eine Aufwandsentschädigung und Pflegegeld, um die Versorgung des Kindes sicherzustellen. Sind auch Sie interessiert, Pflegeeltern zu werden? Dann wenden Sie sich an den Pflegekinderdienst Ihres Jugendamtes! Weitere Informationen: www.unterstuetzung-die-ankommt.de Mobbing-BeratungDer AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. bietet vertrauliche und kostenfreie Online-Beratung zum Thema Mobbing zwischen Kindern und Jugendlichen. Sie unterstützen Fachkräfte in der Schule und Jugendhilfe dabei, typische Fehler zu vermeiden und zeigen Möglichkeiten zur Bewältigung der Situation auf. Die Mobbing-Beratung wird für Fachkräfte in ganz Baden-Württemberg angeboten. Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Kinderschutz geht uns alle an!Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ruft Städte, Gemeinden, Landkreise und zivilgesellschaftliche Akteure dazu auf, sich an den landesweiten Aktionstagen Kinder- und Jugendschutz 2025 zu beteiligen. Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und geht uns alle an. Es braucht eine Kultur des Hinsehens und Handelns. Mit den Aktionstagen wird das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Gemeinsam mit Städten, Gemeinden, Landkreisen und der Zivilgesellschaft wird ein starkes Zeichen für mehr Kinderschutz in Baden-Württemberg gesetzt. Die Aktionen können flexibel im Zeitraum von Februar bis Juli 2025 durchgeführt werden. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration unterstützt die Durchführung der Aktivitäten vor Ort, u. a. mit dem Förderprogramm „Aktionstaler“ der Allianz für Beteiligung, Information, Praxisbeispiele und Hilfsmittel für die Umsetzung von lokalen Maßnahmen sowie einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit, um eine größere Aufmerksamkeit zu erzielen. Weitere Informationen zu den Aktionstagen finden Sie hier. Neues Jahresprogramm 2025 der Jugendakademie verfügbar!Die Jugendakademie BW hat ihr Jahresprogramm für 2025 veröffentlicht! Alle Veranstaltungen sind ab sofort in übersichtlichen, chronologische Liste online abrufbar. Von spannenden Workshops bis hin zu praxisnahen Seminaren - hier ist für jeden etwas dabei. Hier geht's zum Jahresprogramm für 2025
|
|
|