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Der Mensch mit Handicap im Mittelpunkt

Verbandsdirektorin Kristin Schwarz und Sozialdezernent Gerald Diem überreichen dem Vorstand der Weckelweiler Gemeinschaften Petra Bittinger und Prof. Dr. Steffen Koolmann den neuen Vertrag.

Landesweit erstes Leistungspaket für mehr Teilhabe abgeschlossen

Den Menschen in den Mittelpunkt stellen: Das ist Ziel des neuen Bundesteilhabegesetzes. Und es ist das Ziel der sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler e.V. in Kirchberg an der Jagst: Als erste Einrichtung der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg haben sie nun ein Leistungspaket für Menschen mit Behinderung abgeschlossen, welches dieses Ziel umsetzt.

Gemeinsam mit dem KVJS, der den Landkreis Schwäbisch Hall vertritt, haben die sozialtherapeutischen Gemeinschaften ihr Leistungsspektrum neu gestrickt: Weg von einem pauschalen Angebot, hin zu einem personenorientierten Konzept: „Es bildet die Lebenswelt der in Weckelweiler lebenden Menschen ab und stellt vorbildlich die Menschen in den Fokus“, sagt KVJS-Verbandsdirektorin Kristin Schwarz. „Gleichzeitig wird eines der Hauptziele des schwarz-grünen Koalitionsvertrages von kommunaler Seite forciert: mehr Teilhabe, mehr Personenzentrierung und nach Möglichkeit landesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderung.“

Bei der Umsetzung des neuen Gesetzes geht es um viel Geld: „Individuelle Angebote bringen höhere Kosten mit sich, die wir als Landkreis tragen müssen. Umso erfreulicher ist es, dass wir konstruktiv mit den Weckelweiler Gemeinschaften verhandeln konnten“, sagt Gerhard Bauer, Landrat des Landkreises Schwäbisch Hall. „Wir hoffen, dass wir Angebote dieser Art mit weiteren Einrichtungen verwirklichen können.“

Ziel aller Beteiligten war es, dass die durch das neue Bundesteilhabegesetz ausgeweiteten Leistungen auch wirklich bei den Menschen mit Behinderung ankommen. Die Weckelweiler Gemeinschaften haben seit ihrer Gründung ein künstlerisches und kulturelles Programm, das mit inklusiven Ansätzen den Sozialraum einbindet. Aufgrund fehlender Finanzierung musste der Fachbereich Kunst und Therapie 2017 jedoch aufgelöst werden. „Endlich können wir wieder ein Angebot an künstlerischen, kulturellen und therapeutischen Angeboten für unsere Klientinnen und Klienten schaffen. Diese machen einen wichtigen Teil der anthroposophisch arbeitenden sozialtherapeutischen Gemeinschaft aus“, so Petra Bittinger und Prof. Dr. Steffen Koolmann, Vorstände der Weckelweiler Gemeinschaften. Das sogenannte „Art.The.Fonds“- Paket soll ein breites Spektrum an Wünschen der von den Gemeinschaften betreuten Menschen abbilden. Im Sinne der Inklusion richtet sich das Angebot aber auch an die Bürgerinnen und Bürger der Region. „Die gesetzlich geforderte Sozialraumorientierung wird gewährleistet und ein inklusives Angebot geschaffen“, so Bittinger. Das Angebot finanziert sich aber nicht nur über die Eingliederungshilfe, die der Landkreis übernimmt. Mitgliedsbeiträge des Trägervereins der Gemeinschaften sowie die Eigenbeteiligung externer Teilnehmenden fließen mit ein.

„Dieser erste Abschluss ist in doppelter Hinsicht besonders: Die von uns entwickelten Pakete sind Grundlage der Vereinbarung zwischen Einrichtung und Landkreis, sie sichern die Angebote dauerhaft und lassen der Einrichtung individuellen Spielraum“, so Schwarz.

Hintergrund:
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erlebt durch das Bundesteilhabegesetz einen kompletten Systemwechsel: Weg vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe, hin zu einem eigenständigen, modernen Recht auf Teilhabe. Die Änderungen gehen mit neuen Anforderungen einher – besonders für das Vertragsrecht: Die Eingliederungshilfeträger (Landkreise) schließen mit den Leistungserbringern (Einrichtungen) neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen ab. Die Grundlage für künftige Verhandlungen bildet dabei der Landesrahmenvertrag, der 2021 in Kraft trat.

Kontakt

Monika Leutenecker

Stv. Leiterin Referat "Inklusionsbetriebe"

Telefon: 0711 6375-750