Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie stehen Arbeitgebern als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung. Nicht zuletzt unterstützen sie Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.
Die Einheitlichen Ansprechstellen wurden mit dem Teilhabestärkungsgesetz neu in den Aufgabenkatalog der Integrationsämter aufgenommen. Das KVJS-Integrationsamt hat diese neue Aufgabe den Integrationsfachdiensten (IFD) übertragen. Die Integrationsfachdienste sind als kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der beruflichen Teilhabe gut mit den örtlichen Arbeitgebern vernetzt und für diese Aufgabe prädestiniert.
Die IFD werden dabei eng mit den örtlichen Arbeitsagenturen, den Jobcentern und den Rehabilitationsträgern und allen von diesen Leistungsträgern beauftragten Diensten und Einrichtungen zusammenarbeiten.
Im Unterschied zu ihren bisherigen Aufgaben gehen die Integrationsfachdienste nun auch verstärkt und unabhängig vom Einzelfall proaktiv auf Betriebe zu, um sie für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren. Hierzu wird die Vernetzung ausgebaut mit den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Bildungswerken der Wirtschaft sowie den regionalen Arbeitgeberverbänden, Innungen, kommunalen Stellen zur Wirtschaftsförderung und anderen Beratungsnetzwerken mit Wirtschaftsnähe.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Integrationsfachdienst vor Ort.
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Einen Erklärfilm zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber finden Sie auf der Internetseite der BIH.
Ein Filmbeispiel zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber finden Sie auf der Internetseite der Integrationsfachdienste.