Sonstige Hilfen
Der KVJS ist als überörtlicher Sozialhilfeträger für Leistungen der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland gem. § 24 SGB XII sowie die Kostenerstattung gem. §§ 106 ff. SGB XII zuständig. Des Weiteren können die Gesundheitsämter in bestimmten Einzelfällen die Kosten für die Beratung und Untersuchung bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten und Tuberkulose beim KVJS geltend machen.
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