Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist das Ziel formuliert, „bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden“. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 4. März 2024 den Referentenentwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (RefE Nationaler Aktionsplan) veröffentlicht. Die Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie die bedarfsgerechte Unterstützung werden als sozialstaatliche Pflichtaufgabe definiert. Mit dem Nationalen Aktionsplan werden Leitlinien zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland entwickelt.
Weiteres zum Aktionsplan finden Sie hier:
- Rundschreiben Nr. 62 / 2024 des KVJS: Referentenentwurf Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause
- Anlage 1 zu Rundschreiben Nr. 62 / 2024: Referentenentwurf
- Anlage 2 zu Rundschreiben Nr. 62 / 2024: Stellungnahme der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
- Anlage 3 zu Rundschreiben Nr. 62 / 2024: Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
- BMWSB - Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (bund.de)
- BMWSB - Startseite - Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 (bund.de)
- Dokumentation des Auftaktkongresses des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit vom 03.06.2024