Beratung für hörgeschädigte Menschen
In Baden-Württemberg leben mehr als 37.000 gehörlose und hörgeschädigte Menschen. Durch ihre Behinderung sind sie oft benachteiligt. Damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können, unterstützt der KVJS die Hörgeschädigten-Beratungsstellen jährlich mit 490.000 Euro.
Die offenen Sprechstunden bieten psychosoziale Beratung für Familien, zu Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung oder Hilfen bei Sucht und psychischen Erkrankungen.
Über viele Jahre wurden die Gehörlosenberatungsstellen - neben vereinzelten Zuschüssen von kommunaler Seite - vorwiegend aus Kirchensteuermitteln und Spenden finanziert. Dies wäre auf Dauer nicht möglich gewesen. Seit 2009 bezuschusst der KVJS die Beratungsdienste, damit sie erhalten bleiben und weiterentwickelt werden können. Das Angebot wurde flächendeckend ausgebaut, die Standards wurden vereinheitlicht und neue Träger hinzugewonnen. Fast die Hälfte der Kosten bringen nach wie vor die freien Träger auf. Das Diakonische Werk Württemberg koordiniert die Arbeit der sieben Beratungsstellen-Träger.
Kontakt
Die Beratungsstellen im Internet
Eine Liste aller Beratungsstellen in Baden-Württemberg mit Stand Dezember 2023 finden Sie in dieser PDF-Datei, die uns freundlicherweise vom Diakonischen Werk Württemberg zur Verfügung gestellt wurde.
Nicht zum Angebot der psychosozialen Beratungsstellen gehört die berufliche Beratung hörbehinderter Menschen. Dafür sind die Integrationsfachdienste des KVJS zuständig.
Aktueller Jahresbericht
Hier finden Sie den Jahresbericht aus dem Jahr 2023 über die Arbeit der Beratungsstellen für Hörgeschädigte in Baden-Württemberg.