Arbeitgeber-Information

Unsere Beratung gibt es nicht nur am Telefon, sondern auch vor Ort im Betrieb. Die Expertinnen und Experten des Integrations- und Inklusionsamts und die in unserem Auftrag arbeitenden Fachdienste - der Technische Beratungsdienst und die Integrationsfachdienste - helfen weiter bei

  • Fragen zum Schwerbehindertenrecht
  • Fragen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
  • psychischen und sozialen Problemen schwerbehinderter Beschäftigter
  • Betrieblicher Prävention

Pro Jahr fördern wir Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen mit rund 20 Millionen Euro - mit Geld aus der Ausgleichsabgabe. Diese Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als der Gesetzgeber vorschreibt.

Unser Service ist für Sie kostenfrei!