Aufgaben

Das KVJS-Landesjugendamt nimmt die überörtlichen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg wahr.

    Unsere Aufgaben

    Das KVJS-Landesjugendamt berät die Jugendämter und freien Träger bei der Konzeptentwicklung, Organisation, Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Personalentwicklung.

    Analysiert gesellschaftliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Jugendhilfe.

    Bei Heimen der Erziehungshilfe, Behindertenheimen mit Kindern und Jugendlichen, Internate, Schüler- und Jugendwohnheime garantiert die Betriebserlaubnis des KVJS-Landesjugendamtes den Bürgerinnen und Bürgern, dass die Heime in Baden-Württemberg auf einem vergleichbaren Qualitätsniveau arbeiten.

    Kindergarten, Krippe oder Schülerhort, jede Kindertageseinrichtung braucht ebenfalls eine Betriebserlaubnis des KVJS. Dies stellt sicher, dass in allen Einrichtungen eine Mindestqualität an personellen und räumlichen Standards gegeben ist.

    Das KVJS-Landesjugendamt wirkt in allen seinen Aktivitäten darauf hin, dass Kinder frei von Gewalt und Missachtung aufwachsen können. Der KVJS unterstützt und qualifiziert zum Beispiel Fachkräfte der Jugendhilfe, bietet Hilfe für Eltern, Kinder und Jugendliche und fördert Netzwerke zum Schutz von Jungen und Mädchen.

    Das KVJS-Landesjugendamt ist Träger der Zentralen Adoptionsstelle (ZAS) und führt internationale Adoptionsvermittlungsverfahren für Bewerber aus Baden-Württemberg durch, beaufsichtigt die Adoptionsvermittlungsstellen von freien Trägern in Baden-Württemberg und nimmt gutachtlich Stellung, wenn bei hiesigen Adoptionsverfahren einer der Beteiligten eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt.

    Der Bereich Planung und Forschung nimmt eine wichtige Stellung im Dienstleistungsangebot ein. Fachlich relevante Fragestellungen werden für alle beteiligten Partner in der Jugendhilfe erarbeitet.

    Das KVJS-Landesjugendamt ist im Auftrag des Landes für die inhaltliche Begleitung und administrative Ausführung von verschiedenen Bundes- und insbesondere Landesförderprogrammen zuständig.

    Die Landesförderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen ​(Schulsozialarbeit) unterstützt die Einrichtung von Schulsozialarbeit an den Schulen vor Ort.

    Die Bundesstiftung Frühe Hilfen ​sorgt für die Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien (mit Säuglingen und Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren).

    Das Landesprogramm STÄRKE verfolgt das Ziel die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken.

    Die Landesverteilstelle UMA übernimmt die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) und berät dazu bei fachlichen Fragestellungen.  

    Die Landesgeschäftsstelle (gemeinsamer Dienst der Stadt- und Landkreise) zur Durchführung des Verteilmanagements unterstützt die Jugendämter bei der Terminkoordination zur Beförderung im Rahmen der landes- und bundesweiten Verteilung von UMA.  

    Abgerundet werden diese Angebote durch Tagungen und Fortbildungen zu allen aktuellen Themen des Arbeitsbereiches.