Investive Förderung in der Wohnungslosenhilfe

Der KVJS fördert Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aus Mitteln des KVJS-Haushaltes und als Förderbehörde aus Mitteln des Landeshaushalts. Voraussetzungen zur Bewilligung von Mitteln ist eine Empfehlung durch den Förderausschuss sowie die Verabschiedung eines Förderprogramms.

Kontakt

Melissa Vomweg

Telefon: 0711 6375-271