Investive Förderung in der Wohnungslosenhilfe
Der KVJS fördert Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aus Mitteln des KVJS-Haushaltes und als Förderbehörde aus Mitteln des Landeshaushalts. Voraussetzungen zur Bewilligung von Mitteln ist eine Empfehlung durch den Förderausschuss sowie die Verabschiedung eines Förderprogramms.
Leitlinien und Grundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Wohnungslosenhilfe Stand 01.01.2019
Den Antrag auf investive Förderung können Sie hier stellen: Online-Antrag
Die Kosten- und Flächenrichtwerte finden Sie hier: Kosten- und Flächenrichtwerte (Stand Oktober 2024)