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Im Spannungsfeld zwischen Gesetz und Praxis

Landesweite Tagung nimmt neues Betreuungsrecht unter die Lupe

Die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrechts soll die Autonomie und Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen stärken. Soweit die Theorie – doch wie sieht die Umsetzung in der Praxis aus? Mit dieser Frage befassten sich Ende März 2023 zahlreiche Akteure. Über 140 rechtliche Betreuer, institutionelle Vertreter sowie Fachleute aus Politik, Medizin und Wissenschaft nutzten den Betreuungsgerichtstag (BGT) im KVJS-Tagungszentrum in Gültstein für einen intensiven Austausch.  Die Veranstaltung stellte das Spannungsfeld freier Wille und Selbstbestimmung vulnerabler Personen contra Lebenswirklichkeit in den Mittelpunkt. Die Betreuungsrechtsreform bringt für alle Akteure in der rechtlichen Betreuung auch zusätzliche Aufgaben mit sich. In Arbeitsgruppen ging es um konkrete Erfahrungen mit den neuen Herausforderungen in Betreuungsbehörden, -vereinen und -gerichten sowie im Rahmen von beruflichen Betreuungen. 

Hintergrund
2019 wurden die beiden Traditionsveranstaltungen Badischer BGT und Württembergischer BGT zu einem gemeinsamen Fachtag zusammengefasst. Der Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg findet alle zwei Jahre statt. Der KVJS wirkt in seiner Funktion als überörtliche Betreuungsbehörde in der Vorbereitungsgruppe mit, die die Veranstaltung organisatorisch und inhaltlich gestaltet. 

Kontakt

Monika Leutenecker

Stv. Leiterin Referat "Inklusionsbetriebe"

Telefon: 0711 6375-750