Aufsichtspflicht in der Kindertagesbetreuung
Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen, Fachkräfte aus Kindertages-einrichtungen, Fachberatungen von Kindertageseinrichtungen. Fachkräfte nach § 7 Abs. 2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG). Auch geeignet für Fachkräfte, die sich nach § 7 KiTaG nachqualifizieren.
Austauschtreffen zur Erstellung eines Schutzkonzeptes im Anschluss an die Fortbildungsveranstaltung: Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt an Kindern in Kindertageseinrichtungen
Personen, die die Veranstaltung bereits besucht haben und an Ihrem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt arbeiten.
Beschwerdemanagement in Kindertageseinrichtungen
Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen
Das Schutzkonzept in der Kita
Leitungskräfte und Träger von Kindertageseinrichtungen. Auch geeignet für Fachkräfte, die sich nach § 7 Abs. 2 Ziffer 10 Kindertagesbetreuungsgesetz nachqualifizieren.
Elterngespräche nach § 8a SGB VIII führen: Kinder schützen und Eltern stützen
Gesprächsführung mit Eltern in Situationen, in denen es nicht nur, aber auch um Kindeswohlgefährdung geht
Leitungskräfte und Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen. Auch geeignet für Fachkräfte, die sich nach § 7 Abs. 2 Ziffer 10 Kindertagesbetreuungsgesetz nachqualifizieren.
Gewaltprävention in der Kindertageseinrichtung
Konflikte, Gewalt und Aggression bei Kindern (Eine Kooperationsveranstaltung von Aktion Jugendschutz (ajs), Landesarbeitsstelle Baden Württemberg und KVJS)
Leitungen und stellvertretende Leitungen von Kindertageseinrichtungen
Resilienz – Anleitung zur Stärkung psychischer Widerstandskraft von 4- bis 10-Jährigen
Pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen, Schulsozialarbeit sowie Schule
nach Vereinbarung | - | Details | Verfügbarkeit: Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten) |