Förderung Modellprojekte in der Pflege
Innovationsprogramm Pflege 2024
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellt auch im Jahr 2024 Zuwendungsmittel im Rahmen des Innovationsprogramms Pflege zur Verfügung.
Im Fokus des Förderprogramms 2024 stehen zum einen nicht-investive Modellprojekte mit neuer und innovativer Ausrichtung insbesondere im Bereich der Kurzzeitpflege oder zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Zum anderen wird der Ausbau (z. B. Neubau, Umbau oder Erwerb) von Angeboten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege investiv gefördert.
Die Landesregierung fördert seit 2011 jährlich im Rahmen des Innovationsprogramms Pflege modellhafte Projekte zur Verbesserung der Betreuungs- und Strukturqualität im Pflegebereich.
Durch das Landesprogramm wurden bisher gefördert:
- Einsatz innovativer Technologien
- Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation dementiell erkrankter Menschen
- Ausbau des stationären Angebots
- Projekte im Rahmen der kultursensiblen Pflege
- Weiterentwicklung wohnortnaher Versorgungsstrukturen als Maßnahme der Verbesserung der Strukturqualität
- Forschungsprojekte
- Innovative Konzepte zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege
Das Ministerium hat den KVJS – wie in den vorangegangenen Jahren auch – mit der Abwicklung des Förderprogramms beauftragt.
Bewerbungsschluss ist der 31.01.2024.
Genauere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen zur Förderrunde 2024 stehen hier auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg unter Förderaufruf „Innovationsprogramm Pflege 2024“zur Verfügung.
Lesen Sie die Pressemeldung des Ministeriums um zu mehr zu den Hintergründen der aktuellen Ausschreibung zu erfahren.
Baufachliche Nebenbestimmungen NBest-Bau - Stand 01.01.2019
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P - Stand 01.01.2019
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften ANBest - K- Stand 01.01.2019