Fachschule für Heilpädagogik
Berufsbegleitende Ausbildung zu staatlich anerkannten Heilpädagoginnen und -pädagogen
Interessierte können sich ganzjährig bewerben. Ausbildungsbeginn ist immer im September.
Ziele
Die Ausbildung soll dazu befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich Kinder, Jugendliche und Erwachsene in erschwerten Lebenslagen durch heilpädagogische Hilfe in ihrer personalen und sozialen Integration zu unterstützen. Sie soll auch dazu befähigen, Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zu übernehmen.
Aufnahmevoraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher, Jugend- und Heimerzieherin / -erzieher oder Heilerziehungspflegerin / -pfleger zu führen
- Mindestens einjährige, geeignete praktische Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Arbeitsfeldern nach Vollendung der Berufsausbildung
- Ärztliches Attest der gesundheitlichen Eignung für eine Tätigkeit in Heilpädagogik
- Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Vorliegen entsprechender Berufserfahrung in heil-, sonder-/rehabilitations- oder sozialpädagogischen Einrichtungen oder gerontopsychiatrischen bzw. psychiatrischen Handlungsfeldern ist gegebenenfalls auch eine Aufnahme von Personen mit Berufsabschlüssen in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Familienpflege, Arbeitserziehung, pädagogische Fachkraft / pädagogisches Hochschulstudium, Arbeitserziehung, Meisterabschluss im gewerblich-technischen Bereich und Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung möglich
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben mit Informationen über die derzeitige Tätigkeit
- Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben) mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- Identitätsnachweis (z. B. beglaubigte Kopie eines amtl. Ausweises oder Geburtsurkunde…)
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und der staatlichen Anerkennung zur Erzieherin und Erzieher, Jugend- und Heimerzieherin und Jugend- und Heimerzieher oder Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger beziehungsweise des fachverwandten Berufsabschlusses
- Nachweis der einjährigen Tätigkeit (in Vollzeit) in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld.
- Ärztliches Attest (im Original) über die gesundheitliche Eignung für die Ausbildung in der Heilpädagogik
Den Aufnahmeantrag und eine Vorlage für das ärztliche Attest finden Sie auf dieser Seite unter „Formulare“.
Gliederung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie umfasst 1.800 Stunden Unterricht, der mindestens 500 Stunden angeleitete Fachpraxis enthält. 300 Stunden der angeleiteten Fachpraxis haben einen fachübergreifenden Inhalt.
Lernbereiche
Pädagogik und Heilpädagogik, Psychologie und Soziologie, Didaktik heilpädagogischer Handlungskonzepte und Medien, Medizin, Rechtskunde.
Organisatorischer Ablauf
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. In 14-tägigem Rhythmus sind zwei Unterrichtstage und circa drei bis vier Blockwochen jährlich festgesetzt. Das Bildungszentrum bietet entsprechende Übernachtungsmöglichkeiten an.
Prüfung und Abschluss
Die staatliche Prüfung umfasst zwei schriftliche Prüfungsarbeiten unter Klausurbedingungen und eine Facharbeit mit nachfolgendem Kolloquium im didaktisch-methodischen Anwendungsbereich. Das Kolloquium bildet den Abschluss der Prüfung.
Kosten
Die Verwaltungs- und Sachkostengebühren betragen 1.000 Euro jährlich. Zum Ende der Ausbildung fällt eine einmalige Prüfungsgebühr von 300 Euro an.
Bankverbindung:
Landesbank Baden-Württemberg
IBAN DE14 6005 0101 0002 2282 82
BIC SOLADEST600
Kontakt
Info-Flyer
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Die Fachschule ist Mitglied im bundesweiten Berufs- und Fachverband für Heilpädagogik (BHP) und bei der
Ständigen Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in Deutschland (STK).
Infos zur Fördermöglichkeit durch "Aufstiegs-BaföG" finden Sie hier.