Arbeitgeber-Information
Unsere Beratung gibt es nicht nur am Telefon, sondern auch vor Ort im Betrieb. Die Expertinnen und Experten des Integrations- und Inklusionsamts und die in unserem Auftrag arbeitenden Fachdienste - der Technische Beratungsdienst und die Integrationsfachdienste - helfen weiter bei
- Fragen zum Schwerbehindertenrecht
- Fragen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
- psychischen und sozialen Problemen schwerbehinderter Beschäftigter
- Betrieblicher Prävention
Pro Jahr fördern wir Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen mit rund 20 Millionen Euro - mit Geld aus der Ausgleichsabgabe. Diese Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als der Gesetzgeber vorschreibt.
Unser Service ist für Sie kostenfrei!