Fachschule für Pflege
Berufsbegleitende Ausbildung zu staatlich anerkannten Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern
Ziele
Die angehenden Fachkräfte streben die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann an. Die dreijährige Ausbildung vermittelt umfangreiche Kenntnisse, die für eine selbstständige und bedarfsgerechte Pflege von Pflegeempfängerinnen und -empfängern jeden Alters benötigt werden – unabhängig davon, ob es sich dabei um Akutpflege, stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege handelt. Darüber hinaus erlangen künftige Fachkräfte mit der Ausbildung soziale und interkulturelle Kompetenzen.
Aufnahmevoraussetzungen
- Ein mittlerer Schulabschluss beziehungsweise ein gleichwertiger, anerkannter Abschluss ist Aufnahmevoraussetzung.
Oder
- ein Hauptschulabschluss beziehungsweise ein gleichwertiger, anerkannter Abschluss mit einem zusätzlichen Nachweis
a) einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten, mindestens einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege. Diese muss die „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllen. Diese Eckpunkte wurden im Jahr 2012 von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und im Jahr 2013 von der Gesundheitsministerkonferenz als Mindestanforderungen festgelegt.
c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen und erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten, mindestens einjährigen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
d) einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer, die auf dem Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893) basiert, welches durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist.
Oder
- ein erfolgreicher Abschluss einer sonstigen allgemeinen Schulbildung mit einer Dauer von zehn Jahren.
Wichtig:
Wer einen Ausbildungsantrag stellt, muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest vorlegen, um die persönliche und gesundheitliche Eignung für den Beruf nachzuweisen. Bewerber mit nicht-deutschem Schulabschluss benötigen zudem den Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf B2 Niveau.
Bewerbung
Eine gesonderte Bewerbung an unserer Schule ist nicht notwendig. Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz erfolgt über den Träger der praktischen Ausbildung.
Inhalt
Die Ausbildung sieht mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht vor. Hinzu kommen mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Zu dieser gehört der Orientierungseinsatz beim Träger der fachpraktischen Ausbildung. Des Weiteren umfasst die praktische Ausbildung Pflichteinsätze in folgenden Bereichen: stationäre Langzeitpflege (Alten- und Pflegeheime), stationäre Akutpflege (Krankenhäuser) sowie ambulante Akut- und Langzeitpflege. Zusätzlich sind Pflichteinsätze ebenfalls auf dem Gebiet der pädiatrischen sowie psychiatrischen Versorgung zu absolvieren.
Ablauf
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. In 14-tägigem Rhythmus sind in der Regel zwei bis drei Unterrichtstage und circa fünfmalig im Jahr eine Blockwoche festgesetzt. Das Konzept der Blockwochen vereint zusätzliche Abendveranstaltungen mit den gruppendynamischen Prozessen des Zusammenlebens und gemeinsamen Lernens. Das Bildungszentrum empfiehlt den Auszubildenden während dieser Zeit auch dort Quartier zu beziehen.
Prüfung und Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Das anschließende Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann setzt die Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums voraus.
Kosten
Ein Schulgeld für die Ausbildung, die über einen Ausgleichsfonds finanziert, wird, fällt nicht an. Über den Ausgleichsfonds erfolgt auch die Ausbildungsvergütung. Deren Höhe wird (tarif)-vertraglich vereinbart.