Kommunale Teilhabekonzepte

Die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise haben die gesetzliche Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass soziale Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen rechtzeitig, ausreichend und in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen. Dazu dient die kommunale Teilhabeplanung.

Auf Wunsch unterstützt der KVJS die Sozialplanung der Stadt- und Landkreise bei der Erstellung von kommunalen Teilhabeplanungen für Menschen mit Behinderung. Dazu erteilen die Kreise einen Auftrag an den KVJS – die Federführung bleibt beim Kreis. Dieser bestimmt auch den Umfang der Dienstleistung des KVJS. Der KVJS erstellt auf Nachfrage ein Festpreis-Angebot, das auf die besondere Situation vor Ort und den erforderlichen Leistungsumfang abgestimmt ist.

Im Rahmen der kommunalen Teilhabeplanung werden Handlungsempfehlungen für die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Angebote im Kreise formuliert. Die Handlungsempfehlungen sind an die örtlichen Bedingungen angepasst und mit den zentralen Akteuren abgestimmt.

Kontakt

Heidrun Meyer

Referatsleiterin "Teilhabe und Soziales"

Telefon: 0711 6375-219