Betreuungsbehördenstatistik Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg führen die örtlichen Betreuungsbehörden seit 1997 auf Empfehlung der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten in Baden-Württemberg (LAG) eine Betreuungsstatistik. Dabei werten die örtlichen Betreuungsbehörden die ihnen vorliegenden Beschlüsse der Betreuungsgerichte des jeweiligen Jahres aus.
Informationen zu den statistischen Zahlen der örtlichen Betreuungsbehörden in Baden-Württemberg können gerne bei uns angefordert werden.
Den Erhebungsbogen 2024 für die Betreuungsbehörden finden Sie hier.
Den Erhebungsbogen 2024 für die Betreuungsvereine finden Sie hier.
Der KVJS führt die Daten jährlich zusammen
Zum Stichtag 31.12. wird die Anzahl der eingerichteten Betreuungen bei den örtlichen Betreuungsbehörden der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg erhoben. Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Summe aller eingerichteten Betreuungen in Baden-Württemberg von 2010 bis einschließlich 2020. Seit dem niedrigsten Wert in 2010 mit 114.284 eingerichteten Betreuungen steigen die Zahlen insgesamt gesehen stetig an. Derzeitiger Höhepunkt sind 121.709 eingerichteten Betreuungen zum 31.12.2020.
Sinkende Zahlen wie zum Beispiel in 2018 sind in der Regel auf fehlende Angaben einzelner Betreuungsbehörden zurückzuführen.
Die Anzahl der zum Stichtag 31.12. eingerichteten Betreuungen im jeweiligen Land- bzw. Stadtkreis in Baden-Württemberg wird ins Verhältnis gesetzt zur Anzahl der volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis im Vorjahr.
Die Tabelle zeigt die Anzahl der Betreuungen pro 1.000 volljähriger Einwohnerinnen und Einwohner in allen 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg im Jahr 2022.
Mit rund 24 eingerichteten Betreuungen pro 1.000 volljähriger Einwohnerinnen und Einwohner ist der Neckar-Odenwald-Kreis der Spitzenreiter.
Im Gegensatz dazu kommen im Landkreis Ludwigsburg nur gut sieben eingerichteten Betreuungen auf 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner.
Im Durchschnitt waren 2022 in Baden-Württemberg knapp dreizehn Betreuungen pro 1.000 volljähriger Einwohnerinnen und Einwohner eingerichtet.
Die Grafik stellt dar, wie alt die Personen waren, für die in den Jahren 2019, 2021 und 2023 in Baden-Württemberg eine Betreuung eingerichtet wurde. Dabei wird jeweils der prozentuale Anteil von vier Altersgruppen aufgeführt: Betreute Personen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, zwischen 31 und 60 Jahren, zwischen 61 und 90 Jahren sowie die Altersgruppe der über 90-Jährigen.
Die Verteilung ist in den Berichtsjahren nahezu gleich:
Über die Hälfte aller neu eingerichteten Betreuungen pro Jahr betrifft Menschen, die zwischen 61 und 90 Jahre alt sind (55,5 Prozent in 2023).
Ungefähr ein gutes Viertel aller neu eingerichteten Betreuungen umfasst die Altersgruppe der 31- bis 60-Jährigen (26,7 Prozent in 2023).
Auf die jüngste Personengruppe im Alter von 18 bis 30 Jahren entfällt ca. ein Achtel (13,3 Prozent in 2023).
Personen, die bereits über 90 Jahre alt waren, gehören zu den verbleibenden 4,5 Prozent, für die in 2023 eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde.
Die Gründe für die Einrichtung einer Betreuung sind vielfältig. Für die Betreuungsstatistik gibt es fünf Hauptgruppen.
Die Gruppen und ihr Anteil an der Betreuerbestellung sind folgende:
- Seelische Behinderung/psychische Erkrankung mit 28,6 Prozent.
- Altersdemenz mit 23,6 Prozent.
- Körperliche Krankheit / Behinderung mit 22,3 Prozent.
- Medizinische Notfälle (unter anderem Schlaganfall) mit 8,1 Prozent.
- Geistige Behinderung mit 10,2 Prozent.
Als nicht zuordenbar werden Betreuungen gezählt, bei denen sich aus dem gerichtlichen Beschluss nicht der Grund für die Einrichtung der Betreuung ergibt. Es handelt sich 2023 um 7,2 Prozent aller neu eingerichteten Betreuungen.
Aufgabenbereiche beschreiben die Lebensbereiche, für die eine Betreuung vom Betreuungsgericht angeordnet wurde. Ein Betreuungsbeschluss kann auch mehrere Aufgabenbereiche beinhalten.
Über viele Jahre hinweg sind die drei am häufigsten eingerichteten Aufgabenbereiche die Gesundheitsfürsorge, die Vermögenssorge und die Aufenthaltsbestimmung.
Die Bereiche Immobilien und Behördenangelegenheiten werden ab 2023 kumulativ bei der Vermögenssorge gezählt. Daher stiegen hier die Zahlen in 2023 auf knapp 90 Prozent.
Seit 2023 müssen freiheitsentziehende Unterbringungen und die Bestimmung des Umgangs ausdrücklich angeordnet werden, weshalb sie ab diesem Zeitpunkt explizit statistisch erhoben werden können.
Ab 2023 ist die Bestellung eines Betreuers für „Alle Angelegenheiten“ nicht mehr möglich.
Das Betreuungsgesetz sieht vor, dass Betreuungen ehrenamtlich geführt werden, beruflich geführte Betreuungen sollen die Ausnahme sein.
Tatsächlich ist es so, dass die Zahl der ehrenamtlich geführten Betreuungen seit Jahren zurückgeht.
War es 2022 noch nahezu hälftig verteilt, wurden erstmals in 2023 von den neu eingerichteten Betreuungen deutlich mehr beruflich als ehrenamtlich geführt (56 Prozent beruflich zu 44 Prozent ehrenamtlich).
Bundeseinheitliche Betreuungsbehördenstatistik
Die örtlichen Betreuungsbehörden beklagen seit Jahren die fehlende Statistik im Betreuungswesen. Über die Statistik der Justiz werden lediglich die Betreuungszahlen und die Ausgaben der Justiz erfasst. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag befürworten daher eine vergleichende bundeseinheitliche Betreuungsbehördenstatistik.
Seit 2015 wird auf freiwilliger Basis eine bundeseinheitliche Betreuungsbehördenstatistik durchgeführt.
Informationen zu den statistischen Zahlen der bundeseinheitlichen Betreuungsbehördenstatistik können gerne bei uns angefordert werden.
Zentrales Vorsorgeregister
Die Bundesnotarkammer fasst - für den Bereich des Zentralen Vorsorgeregisters - jährlich in einem Bericht die Entwicklungen des vergangenen Jahres zusammen.
Ebenso werden Statistiken erstellt, in denen die wesentlichen Kennzahlen des Zentralen Vorsorgeregisters erfasst sind. Weitere Informationen unter Jahresbericht und Statistik | Zentrales Vorsorgeregister
Kontakt
Annette Kurowski
Stv. Referatsleiterin "Betreuungsrecht und Stiftungen"
Telefon: 0711 6375-279
Carmen Kreß
Stv. Referatsleiterin "Betreuungsrecht und Stiftungen"
Telefon: 0711 6375-325