Der Schwerbehindertenausweis
Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg stellen - auf Ihren Antrag - den Grad der Behinderung (GdB) fest. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Dann können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Mit diesem können Sie Ihre Schwerbehinderung nachweisen. Das ist wichtig, wenn Sie bestimmte Rechte oder sogenannte Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen möchten - zum Beispiel Zusatzurlaub.
Weitere Informationen zur Antragstellung auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft finden Sie in unserer Broschüre "Behinderung und Ausweis" in der Rubrik "Publikationen".
Zu den Stadt- und Landkreisen gelangen Sie über "Kontakt".