Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das „Parlament“ des KVJS. Es trifft die verbandspolitischen Grundsatz-Entscheidungen, genehmigt den Haushalt des KVJS und entscheidet damit über die Höhe der Verbandsumlage und wählt den Verbandsvorsitzenden. Mitglieder der Verbandsversammlung sind die 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Sie entsenden 88 Delegierte. Ein Landkreis wird durch die Landrätin oder den Landrat, ein Stadtkreis durch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister vertreten. Jeder Kreis entsendet zusätzlich je einen weiteren Vertreter. Die beiden Vertreter eines Kreises müssen ihr Stimmrecht einheitlich ausüben.

Ausschüsse

Die Mitglieder der beim KVJS angesiedelten Ausschüsse kommen aus Behörden, Einrichtungen, Verbänden und der Wirtschaft. Darüber hinaus unterstützen sachkundige Bürgerinnen und Bürger die Arbeit des KVJS.

Der Verbandsausschuss ist ein beschließendes Gremium. Sein Vorsitzender und seine zehn Mitglieder tagen mehrmals im Jahr. Vorsitzender ist der KVJS-Verbandsvorsitzende, Landrat Gerhard Bauer.
Der Verbandsausschuss bereitet die verbandspolitischen Grundsatz-Entscheidungen und den Haushalt vor und empfiehlt die Höhe der Verbandsumlage.

Der Ausschuss für Eingliederungshilfe- und Integrationsgesellschaften ist ein beschließendes Gremium. Sein Vorsitzender und seine zehn Mitglieder tagen mehrmals im Jahr. Vorsitzender ist Landrat Joachim Walter.

Der Ausschuss für Eingliederungshilfe- und Integrationsgesellschaften entscheidet über Angelegenheiten des KVJS als Gesellschafter der Habila GmbH und der ZEMO gGmbH. Dazu gehören auch die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Ellwangen (Rabenhof), in Markgröningen, Reutlingen (Rappertshofen) und Ulm (Tannenhof).

Dem Fachausschuss gehören 24 stimmberechtigte Mitglieder an. 14 vertreten die Kommunen, fünf die freie Jugendarbeit und fünf die übrigen Arbeitsfelder der Jugendhilfe. Ihnen zur Unterstützung bestellt der KVJS acht beratende Mitglieder. Weiteres beratendes Mitglied ist der Leiter des KVJS-Landesjugendamtes. Ausschuss-Vorsitzender ist der Verbandsvorsitzende.

Der Landesjugendhilfeausschuss tritt nach Bedarf mindestens zwei Mal jährlich öffentlich zusammen.

Zu seinen Aufgaben gehören die

  • Erarbeitung von Empfehlungen und Grundsätzen für die Jugendhilfe,
  • Entscheidung über Fördermaßnahmen im Jugendhilfebereich.

Der Ausschuss entscheidet über Widersprüche in Kündigungsangelegenheiten von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Das Gremium besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern sowie bei Bedarf einer medizinischen Sachverständigen. Mitglieder sind zwei schwerbehinderte  Arbeitnehmer, zwei Arbeitgeber, je ein Vertreter des KVJS-Integrations- und Inklusionsamts und der Landesagentur für Arbeit sowie eine Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen.

Der Widerspruchsausschuss tagt meist monatlich und nicht öffentlich. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre.

Gemäß § 186 SGB IX

Das Gremium hat 10 Mitglieder. Zwei vertreten Arbeitnehmer, je ein Mitglied vertritt die Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Vier Mitglieder stammen aus Behindertenorganisationen. Je ein Mitglied vertritt das Land und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit.

Der Ausschuss tagt nicht öffentlich. 

Zu seinen Aufgaben gehören die

  • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben,
  • Mitwirkung bei der Vergabe der Mittel der Ausgleichsabgabe,
  • Unterstützung des Inklusions- und Integrationsamtes bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Mehr Informationen finden Sie hier

Kontakt

Sima Arman-Beck

Leiterin der Stabsstelle des Verbandsvorsitzenden und der Verbandsdirektorin

Telefon: 0711 6375-204

Larissa Straub

Gremien

Telefon: 0711 6375-267

Sitzungsunterlagen

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