Jugendhilfeplanung und -berichterstattung
Jugendhilfeplanung ist nach § 80 SGB VIII eine Pflichtaufgabe der
örtlichen Jugendämter und des Landesjugendamtes
Die Jugendhilfeplanung der örtlichen Ebene nach §§ 79, 80 SGB VIII wird durch das Landesjugendamt unterstützt. Einerseits durch die Beratung zu allen Fragen der Jugendhilfeplanung, aber auch durch Qualifizierungsangebote für die Fachkolleginnen und Fachkollegen vor Ort.
Darüber hinaus beschäftigt sich das KVJS-Landesjugendamt in diesem Arbeitsbereich mit Untersuchungen und landesweiten Berichterstattungen zu Entwicklungen in wesentlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Themenschwerpunkte der Berichte sind Ausgangslagen und Perspektiven im Bereich der Kindertagesbetreuung, der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, der Angebots- und der Inanspruchnahmeentwicklungen bezüglich der Hilfen zur Erziehung sowie die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Kinder- und Jugendhilfe.