Der MPD
- übernimmt stellvertretend für und im Auftrag der Träger der Eingliederungshilfe Aufgaben im Rahmen des SGB IX Teil 2, wie z.B. die Bedarfsermittlung mittels BEI_BW.
- gibt fachliche Stellungnahmen zu unterschiedlichen Fragestellungen rund um die Belange von Menschen mit Teilhabeeinschränkungen ab, wie z.B. zur Frage der Leistungsberechtigung, zu geeigneten Leistungsangeboten oder zu sonderpädagogischen Fragestellungen.
- ist beratend für die Träger der Eingliederungshilfe tätig. Beratungen können turnusmäßig oder anlassbezogen sowohl zu einzelfallbezogenen als auch zu übergeordneten Fragestellungen stattfinden.
- bietet Fortbildungen für die Träger der Eingliederungshilfe zur Bedarfsermittlung und zu Fachthemen rund um die Belange von Personen mit behinderungsbedingten Beeinträchtigungen an und moderiert Austauschrunden zur Qualitätssicherung der Aufgabenwahrnehmung.
- ist Herausgeber von Fachpublikationen und wirkt themenbezogen bei Forschungsprojekten mit.
- engagiert sich in Gremien und Arbeitskreisen innerhalb des KVJS und mit externen Akteuren zu unterschiedlichen Themen rund um das BTHG.