Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV)
Die KoBV ist eine Variante der Dualen Ausbildung
Der Zeitpunkt für den Übergang von der BVE in die KoBV ist häufig erreicht, wenn bei einem betrieblichen Praktikum die Aussicht auf einen Arbeitsvertrag gegeben ist. Spätestens aber am Ende der BVE, denn beide Klassen arbeiten eng verzahnt und aufeinander aufbauend zusammen. Ab diesem Zeitpunkt findet die praktische Erprobung regelmäßig an drei Tagen der Woche in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt.
Der sonderpädagogisch ausgerichtete Berufsschulunterricht erfolgt in einer Klasse an der beruflichen Schule und für den Unterricht der KoBV wurde ein modularer Lehrplan entwickelt. Dabei wird der individuelle berufliche Bildungsbedarf der Schülerinnen und Schüler über die Rückmeldung aus den Betrieben ermittelt und im Unterricht passgenau vermittelt. Zu den bestehenden Unterstützern aus Lehrer und IFD kommt in der KoBV noch ein Jobcoach, der von der Agentur für Arbeit bereitgestellt wird und die Schüler am Arbeitsplatz anleitet, dazu.
Fragen und Antworten zu KoBV
- Absolventen aus der Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE)
- Absolventen aus SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen, die aufgrund ihrer Behinderung eine besondere Förderung benötigen, um berufliche Bildungsziele zu erreichen.
- darüber berät die Berufswegekonferenz auf Basis des sogenannten Kompetenzinventars
- Die Zuweisung zu KoBV erfolgt über die Agentur für Arbeit.
- Die Agentur für Arbeit entscheidet auf Basis des Kompetenzinventars auch über Erfordernis zusätzlichen Jobcoachings.
- Bildungsträger können zum Beispiel die Träger der Werkstätten für behinderte Menschen sein. Mit diesen schließen die Schulabgänger einen Vertrag über die Teilnahme an der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
- Die Dauer der Maßnahme beträgt in der Regel 11 Monate und kann bei Bedarf auf 18 Monate verlängert werden.
- Die Teilnehmenden erhalten ein monatliches Ausbildungsgeld.
- Die Teilnehmenden sind während der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sozialversichert.
- Die notwendigen Fahrtkosten werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
- Die berufliche Vorbereitung erfolgt in der Regel in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
- Die Teilnehmer werden rechtlich wie Auszubildende im Dualen System behandelt.
- Während der Maßnahme muss die Berufsschule besucht werden.
Um jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer kümmert sich ein individuelles Unterstützungsteam.
Dieses Team besteht aus
- einem Mitarbeiter des örtlichen Integrationsfachdienstes (IFD),
- einem Jobcoach von der regional zuständigen Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM)
- Lehrkräften mit sonderpädagogischer und berufsschulischer Kompetenz
Das Team trifft sich regelmäßig mit den KoBV-Teilnehmern. Dabei wird die aktuelle Entwicklung in der Berufsschule und im Betrieb besprochen. So kann schnell auf den aktuellen Bedarf reagiert werden.
Kontakt
Ansprechpersonen finden Sie in der
Rubrik Integrationsfachdienst der Ansprechpartnersuche