Landesstiftung "Familie in Not" und Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Die Stiftung „Familie in Not“ des Landes Baden-Württemberg gewährt in Not geratenen Familien, Einelternfamilien, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften finanzielle Leistungen, soweit diese Notlagen nicht durch andere Hilfen abgewendet oder beseitigt werden können.
Die Stiftung ist zudem Zuweisungsempfänger der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“. Die Bundesstiftung unterstützt schwangere Frauen, die sich in einer Notlage befinden, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Anträge auf Leistungen können ausschließlich über die genannten Beratungsstellen gestellt werden. Diese leiten die Anträge an den KVJS weiter, welcher für die Antragsbearbeitung und Vergabe der Stiftungsmittel zuständig ist.