Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE)
Durch Orientierung das berufliche Ziel finden.
Die Schülerinnen und Schüler der BVE haben in diesen Schuljahren die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren. Während der zwei BVE-Jahre finden neben dem Unterricht bereits Praktika am allgemeinen Arbeitsmarkt ergänzend statt. An bis zu drei Tagen in der Woche erproben sich die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Tätigkeitsbereichen in individuell ausgesuchten Betrieben. Diese Klasse ist ein gemeinsames Angebot von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Beruflichen Schulen. Die BVE ist an einer Berufsschule verortet.
Die Schülerinnen und Schüler waren zuvor in der Hauptstufe eines SBBZ mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, in einem anderen SBBZ oder in einer Schule mit inklusivem Bildungsangebot. Während des umfassenden Prozesses der Vorbereitung auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis werden sie durch die Fachberater des Integrationsfachdienstes (IFD) begleitet und unterstützt.
Zum Unterricht der BVE gehört auch, dass die individuellen Praktika gemeinsam vorbereitet werden. Während des Praktikums finden begleitende Gespräche in den Betrieben statt. Am Ende des Praktikums werden der Verlauf und die Ergebnisse gemeinsam mit den betrieblichen Ansprechpartnern und dem Praktikanten besprochen. Zurück in der Schule werden die gesammelten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus den Praktika gemeinsam mit dem IFD und den Lehrern ausgewertet und weitere individuelle Förderziele verabredet.
Fragen und Antworten zur BVE
Vor der Aufnahme findet eine individuelle Berufswegekonferenz statt. Die Grundlage für dieses Gespräch bildet das "Kompetenzinventar", in dem die gegenwärtigen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beschrieben sind. Gemeinsam mit den Schülern, deren Eltern, den Lehrern und dem IFD wird besprochen, ob die BVE der passende Weg zur beruflichen Orientierung ist.
Ja – die Schüler aus den SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen, die aufgrund der Auswirkung ihrer Behinderung keine Ausbildung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes machen können. In diesem Fall besuchen sie dann die BVE anstelle eines Berufsvorbereitungsjahres. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die zuvor inklusiv an Regelschulen unterrichtet wurden.
Das Ziel der BVE wird durch den Unterricht und die praktische Erprobung zur Orientierung und Vorbereitung für den allgemeinen Arbeitsmarkt verfolgt. Wenn sich die Arbeitstugenden und die Arbeitsleistung beständig entwickeln, ist zu prüfen, ob der Zeitpunkt zum Wechsel in die „Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ (KoBV) erreicht ist. Häufig ist das mit einer Aussage zur Einstellung des Arbeitgebers verbunden.
Wenn im Verlauf der BVE ersichtlich wird, dass die Schülerin oder der Schüler kein Arbeitsverhältnis erreichen kann, dann soll im Rahmen einer Berufswegekonferenz über Alternativen der beruflichen Eingliederung beraten werden.
Kontakt
Ansprechpersonen finden Sie in der
Rubrik Integrationsfachdienst der Ansprechpartnersuche