Selbstständige
Das Integrationsamt des KVJS kann die Gründung und die Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz schwerbehinderter Menschen fördern.
Schwerbehindert bedeutet, dass ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen muss.
Unternehmensgründerinnen und -gründer müssen folgende Fachkenntnisse haben:
- eine abgeschlossene Lehre oder ein Studium
- einschlägige Berufserfahrung
- betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse
Die angestrebte Tätigkeit muss der schwerbehinderte Mensch überwiegend selbst ausführen können. Dies setzt voraus, dass er erwerbsfähig ist.
Gefördert werden Antragsteller, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur schwer in eine abhängige Beschäftigung zu vermitteln sind und denen es auf Grund ihrer Vermögenssituation nicht zugemutet werden kann, die erforderlichen Mittel zur Existenzgründung oder -erhaltung selbst aufzubringen.
Bei den Leistungen des Integrationsamts zur Existenzgründung und -erhaltung handelt es sich um Ermessensleistungen. Es gibt keinen Rechtsanspruch.
Darlehen werden nur gegeben, wenn die Rückzahlung gesichert ist.
Die Förderungen sind grundsätzlich mit diesem Formular zu beantragen:
Antrag auf Leistungen zur Wirtschaftlichen Selbstständigkeit
Ausführliche Informationen bietet unser KVJS-Ratgeber: Selbstständige Existenz.
Nützliche Internetadressen finden Sie hier.