Förderung der beruflichen Inklusion

Menschen mit einer wesentlichen Behinderung benötigen besondere Unterstützung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und zur Teilhabe am Arbeitsleben. 

Seit 2005 konnten in Baden-Württemberg mehr als 6300 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden.

Zur erfolgreichen Teilhabe am Arbeitsleben hat der KVJS mit seinen Kooperationspartnern (siehe Kooperationsvereinbarung) nachhaltige Strukturen entwickelt, um den Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen oder von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Im Schulbereich spielen individuelle Berufswegekonferenzen und das Kompetenzinventar eine zentrale Rolle. Jeder Schüler hat das Recht, mit Hilfe der Schule, der Berufsberatung und des Integrationsfachdienstes, seine berufliche Perspektive früh zu planen und zu erproben.

Flächendeckend stehen zudem das schulische Angebot "Berufsvorbereitende Einrichtung" ( BVE ) und eine Variante der dualen Ausbildung, die „Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" ( KoBV ),  zur Verfügung.

Auch für junge Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung, mit Epilepsie, mit funktionalen Einschränkungen des Körpers und der Sinnesorgane steht der Integrationsfachdienst mit seinen Angeboten zur Verfügung.

Das Förderprogramm „Arbeit Inklusiv - Teil 1 und 2“ unterstützt Arbeitgeber wirksam bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen mit einer wesentlichen Behinderung.

 

Kontakt

Ansprechpersonen finden Sie in der
Rubrik Integrationsfachdienst der  Ansprechpartnersuche 

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