Kommunales Teilhabekonzept für Menschen mit kognitiven Teilhabebeeinträchtigungen

Der KVJS unterstützt die Stadt- und Landkreise bei der Erarbeitung eines kommunalen Teilhabekonzepts für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, das der neugefassten Eingliederungshilfe Rechnung trägt. Im Mittelpunkt steht die Aufgabe, „eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern“ (§ 90 SGB IX). Dazu werden Analysen zu bestehenden sowie erforderlichen Teilhabeangeboten aus unterschiedlichen Perspektiven durchgeführt. Ein Fokus liegt dabei auf der Personenzentrierung sowie inklusiven und sozialräumlichen Ausrichtung der Angebote.

Im Prozess der Entwicklung des Teilhabekonzepts werden quantitative und qualitative Methoden zur Analyse der Ist-Situation und Einschätzung zukünftiger Bedarfe auf Ebene des Kreises und einzelner Planungs- oder Sozialräume verknüpft. Ergänzend dazu kann - unter Berücksichtigung der zu erwartenden demographischen Veränderungen im Kreis - eine quantitative Vorausschätzung des zukünftigen Bedarfs erfolgen. Unter Berücksichtigung bestehender Angebote und Nutzung unterschiedlicher methodischer Ansätze können so in einem gemeinsamen Prozess Handlungsempfehlungen auf Kreis- und Planungsraumebene abgeleitet werden. Diese bieten der kommunalen Sozialplanung und Politik einen Handlungs- und Bewertungsrahmen für die nächsten Jahre.  

Die partizipative Ausrichtung des Planungsprozesses zeigt sich nicht nur am Einbezug der zahlreichen Akteure des Unterstützungssystems für Menschen mit kognitiven Teilhabebeeinträchtigungen sowie der politischen Ebene. Als zentrales Qualitätsmerkmal wird die Partizipation der Leistungsberechtigten selbst angesehen. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache sollen sie im kompletten Prozess – von der Teilnahme an Befragungen und Workshops, bis hin zur gemeinsamen Verabschiedung der Handlungsempfehlungen – eine zentrale Position einnehmen.

Ausgehend davon, welche Fragestellungen und Themenschwerpunkte für den beauftragenden Stadt- oder Landkreis aktuell von besonderem Interesse sind, kann aus verschiedenen Modulen ein passendes Produkt erstellt werden. Das Teilhabekonzept kann - je nach Auftragsumfang – folgende inhaltliche Module umfassen:

  • Soziale Teilhabe (Assistenzleistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten)
  • Teilhabe am Arbeitsleben (Allgemeiner Arbeitsmarkt, WfbM, Andere Leistungsanbieter)
  • Teilhabe an Bildung (Elementar- und Schulbildung, Aus- und Weiterbildung)
  • Teilhabemanagement und Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
  • Schnittstelle Pflege – Eingliederungshilfe
  • Gesundheit und medizinische Versorgung
  • Selbsthilfe und niedrigschwellige Unterstützung
  • Mobilität, Barrierefreiheit
  • Ressourcen im Sozialraum
  • Feldübergreifende Themen und Schnittstellen zu angrenzenden Planungsbereichen.

Bei entsprechender Beauftragung ist in Abstimmung mit dem KVJS auch die Bearbeitung weiterer Themenfelder möglich.

Ebenso besteht die Möglichkeit, das Teilhabekonzept auf Wunsch des Kreises auf bestimmte Zielgruppen - wie z.B. Kinder und Jugendliche oder Seniorinnen und Senioren mit kognitiven Teilhabebeeinträchtigungen, Menschen mit einem sehr hohen Unterstützungsbedarf oder Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen – zu fokussieren.

Für die Bearbeitung der Themenfelder steht beim KVJS ein bewährtes Repertoire an quantitativen und qualitativen Methoden zur Verfügung (siehe Prozessablauf), die bei Bedarf an die spezifischen Anforderungen des Kreises angepasst werden können. Darüber hinaus kann das Repertoire bei entsprechender Beauftragung um zusätzliche, vertiefende Elemente der Prozessstruktur ergänzt werden – zum Beispiel:

  • Stakeholder und Netzwerkanalyse,
  • Weiterentwicklung von Partizipationsstrukturen.

Die Prozessmodule „Stakeholder- und Netzwerkanalyse“ und „Weiterentwicklung von Partizipationsstrukturen“ sind auch als Extramodule ohne Bezug zu bestimmten inhaltlichen Modulen beim KVJS buchbar.

Teilhabepläne für Menschen mit geistiger Behinderung

 

 

 

 

Der Kreiskarte können Sie entnehmen, in welchen Kreisen mit Beteiligung des KVJS Teilhabepläne für Menschen mit geistiger Behinderung abgeschlossen sind (dunkelblau) oder gerade erstellt werden (hellblau):

Stand 20. Dezember 2018

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