Fachschule für Sozialwesen – Schwerpunkt Jugend- und Heimerziehung
Berufsbegleitende Ausbildung zu staatlich anerkannten Jugend- und Heimerzieherinnen und -erziehern
Interessierte können sich ganzjährig bewerben.
Ziele
Ausgebildete Fachkräfte der Jugend- und Heimerziehung können selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs-, Förder-, Rehabilitations- und Betreuungsaufgaben übernehmen. Sie sind in der Lage, sozial- und sonderpädagogische Maßnahmen der Erziehungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und der Hilfe für junge Erwachsene mit Behinderung zu ergreifen. Zudem können sie Leitungs- und Verwaltungsaufgaben übernehmen.
Aufnahmevoraussetzungen
- Nachweis eines mittleren Schulabschlusses oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstands
- Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige geeignete praktische Tätigkeit / Vorpraktikum (zwölf Monate in Vollzeit beziehungsweise sechs Wochen in Vollzeit bei Fachhochschulreife oder Abitur) in einem pädagogischen Arbeitsfeld in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens
- Zusage einer Einrichtung mit einem Tätigkeitsbereich in Sozialpädagogik, für die zur Ausbildung notwendige Beschäftigung zu sorgen
- Ein durch ärztliches Attest zu erbringender Nachweis der gesundheitlichen Eignung für eine Tätigkeit in der Jugend- und Heimerziehung
- Ausreichende, deutsche Sprachkenntnisse
Die Schulleitung entscheidet nach einem Vorstellungsgespräch über die Aufnahme in die Ausbildung.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben mit Informationen über die derzeitige Tätigkeit
- Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben) mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- Identitätsnachweis (z. B. beglaubigte Kopie eines amtl. Ausweises oder Geburtsurkunde…)
- Beglaubigte Kopie des mittleren Schulabschlusses (Mittlere Reife) oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
- Nachweis über das Vorpraktikum (Bescheinigung über Zeitraum und Einsatzstelle) – bei Schulbeginn ist eine Bescheinigung über das abgeschlossene Vorpraktikum nachzureichen (zwölf Monate in Vollzeit beziehungsweise sechs Wochen in Vollzeit bei Fachhochschulreife oder Abitur)
- Ärztliches Attest (im Original) über die gesundheitliche Eignung für die Ausbildung der Jugend- und Heimerziehung
Den Aufnahmeantrag und eine Vorlage für das ärztliche Attest finden Sie auf dieser Seite unter „Formulare“.
Gliederung
Die Fachschulausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer fachpraktischen Ausbildung. Sie umfasst mindestens 2.000 Stunden fachbezogenen und allgemein bildenden Unterricht, weitere 400 Unterrichtsstunden, die auch in besonderen vor- und nachbereitenden Lernformen erbracht werden können. Die fachpraktischen Ausbildungen finden in den jeweiligen sozialpädagogischen Einrichtungen der Studierenden statt.
Lernbereiche
Pädagogik und Sozialarbeitswissenschaft, Psychologie und Soziologie, Didaktik und Methodik, Rechts- und Berufskunde, Umwelt- und Gesundheitserziehung, Medienpädagogik.
Organisatorischer Ablauf
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. In 14-tägigem Rhythmus sind in der Regel zwei Unterrichtstage und circa fünfmal jährlich eine Blockwoche festgesetzt. Das Konzept der Blockwochen vereint zusätzliche Abendveranstaltungen mit den gruppendynamischen Prozessen des Zusammenlebens und -lernens. Das Bildungszentrum empfiehlt den Studierenden während dieser Zeit auch dort Quartier zu beziehen.
Prüfung und Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Sie setzt sich aus einer schriftlichen Prüfung, einer mündlichen Prüfung und einer Facharbeit mit nachfolgendem Kolloquium zusammen. Das Regierungspräsidium verleiht die staatliche Anerkennung.
Kosten
Die Verwaltungs- und Sachkostengebühren betragen 450 Euro jährlich. Zum Ende der Ausbildung fällt eine einmalige Prüfungsgebühr von 350 Euro an.
Bankverbindung:
Landesbank Baden-Württemberg
IBAN DE14 6005 0101 0002 2282 82
BIC SOLADEST600
Kontakt
Daniel Weindel
Leitung Fachbereich Jugend- und Heimerziehung; stellvertretende Schulleitung
Telefon: 07258 75-733