BAGüS-Fachausschuss in Stuttgart
Der BAGüS-Fachausschuss I, der sich inhaltlich insbesondere mit den Themen Schulbildung und soziale Teilhabe befasst, tagte am 5. und 6. Oktober 2021 in Stuttgart. Im Fokus stand der Austausch zu fachlichen und fiskalischen Fragen in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe.
KVJS-Verbandsdirektorin Kristin Schwarz eröffnete die Sitzung und zeigte sich erfreut darüber, dass ein Treffen in Präsenz nach langer Zeit wieder möglich ist: „Dieser Fachausschuss befasst sich mit einem sehr spannenden und dynamischen Arbeitsfeld, das viele Herausforderungen für die Zukunft bereithält. Umso wichtiger ist es, in den persönlichen Austausch zu treten und all die Themen gemeinsam anzupacken, die der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung dienen.“ Zweimal jährlich trifft sich das Gremium der Bundearbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS). Es berät über zentrale Themen, die die Träger bundesweit derzeit besonders bewegen. Ganz oben auf der Tagesordnung stand ein Dauerbrenner: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dessen konkrete Umsetzung. Die Mitglieder berichteten über Herausforderungen bei der Einführung der neuen Leistungs- und Vergütungssystematik und tauschten sich über den aktuellen Stand bei der Anwendung des Bedarfsermittlungsinstruments aus. Dezernent Frank Stahl und Referatsleiterin Julia Lindenmaier brachten zudem eigene Aspekte ein, wie beispielsweise das Erstattungsverfahren auf Landesebene bei den BTHG-bedingten Mehrkosten.
Weiter befassten sich die Gremienmitglieder mit der neuen gesetzlichen Vorgabe zur Begleitung von Menschen mit Behinderung durch vertraute Personen im Krankenhaus. Auch die Sinnesbehinderung Taubblindheit stand auf der Agenda: In Deutschland sitzt geschätzt etwa 9.000 Menschen davon betroffen. Die Organisation und Finanzierung erforderlicher Assistenzleistungen dieser Personengruppe ist mit Herausforderungen verbunden. Um gemeinsam in den Dialog zu treten, referierten Interessenvertreter, die zum Teil selbst von Taubblindheit betroffen sind, zu der Thematik und traten anschließend in den gemeinsamen Austausch mit dem Fachausschuss.
In der BAGüS sind die 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe vertreten. Je nach Landesrecht sind dies entweder die Bundesländer oder höhere Kommunalverbände wie der KVJS, die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Kommunale Sozialverband Sachsen.