Vollstationäre Langzeitpflege und Kurzzeitpflege
Rund 92.000 pflegebedürftige Menschen werden in Baden-Württemberg laut Statistischem Landesamt in stationären Einrichtungen betreut. Die Pflegeselbstverwaltung, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungserbringer, der Pflegekassen und der kommunalen Verbände zusammensetzt, hat am 20. September 2024 nach intensiven Beratungen neue Rahmenverträge sowohl für die vollstationäre Langzeitpflege als auch für die Kurzzeitpflege beschlossen. Mit dem Abschluss wird den neuen gesetzlichen Vorgaben sowie geänderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Zudem werden die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Pflege geschaffen, wodurch trotz fortschreitendem Fachkräftemangel eine gleichbleibende Qualität der Pflege sichergestellt wird. Beide Rahmenverträge treten zum 01.01.2025 in Kraft.
Neben vielen praktischen oder redaktionellen Anpassungen war eine Neufassung der Rahmenverträge vor allem aufgrund einer Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI notwendig. Die Frage, wann jemand pflegebedürftig ist, orientiert sich inzwischen nicht mehr nur an körperlichen Einschränkungen, sondern berücksichtigt zusätzlich kognitive und psychische Aspekte und legt den Schwerpunkt auf den Hilfebedarf. Die neuen Rahmenverträge bilden diese Hilfeleistungen als Richtschnur für die Pflegeeinrichtungen nun ab.
Der neue Rahmenvertrag für die vollstationäre Langzeitpflege ermöglicht künftig die Einführung eines Personalbemessungssystems (PeBeM). Damit soll ein zielgerichteterer Einsatz von Pflegefachkräften ermöglicht werden, die dabei durch ausgebildete Pflegehilfskräfte unterstützt werden. Außerdem sorgt der neue Rahmenvertrag durch die Festsetzung bisheriger Bandbreiten im Personalbestand dafür, dass kein Heim im Zuge der Umstellung Personal abbauen muss.
Der neue Rahmenvertrag für die Kurzzeitpflege hat das Ziel, diesen Bereich personell zu stärken und zu flexibilisieren und somit zu einem weiteren Ausbau von dringend benötigten Kurzzeitpflegeplätzen beizutragen. Mit einem größeren und kontinuierlicheren Personalbestand für Pflege, Hauswirtschaft und Koordination kann künftig den gestiegenen Anforderungen gerecht werden, die mit der kurzen Verweildauer bei Kurzzeitpflegeaufenthalten einhergehen. Die Kurzzeitpflege kann von ambulant betreuten Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, findet allerdings stationär statt.
Presseinformation der Pflegeselbstverwaltung Baden-Württemberg