Inklusion und Beruf

Es fördert und sichert die Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen durch fachliche Beratung, finanzielle Unterstützung und ein großes Schulungs- und Bildungsangebot.

Das Inklusions- und Integrationsamt ist für alle Fragen rund um das Thema „Behinderung und Beruf" der richtige Ansprechpartner.

Eine "Schwerbehinderung" besteht ab einem Grad der Behinderung von 50.

Das Angebot des Inklusions- und Integrationsamts gilt aber auch für Menschen, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen "gleichgestellt" wurden.

Für eine Gleichstellung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein Grad der Behinderung von mindestens 30
  • ohne Gleichstellung kann aufgrund der Behinderung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder behalten werden.

Das aktuelle Fortbildungsangebot des Inklusions- und Integrationsamts finden Sie auf der KVJS-Fortbildungsseite.