Inklusion und Beruf
Es fördert und sichert die Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen durch fachliche Beratung, finanzielle Unterstützung und ein großes Schulungs- und Bildungsangebot.
Das Inklusions- und Integrationsamt ist für alle Fragen rund um das Thema „Behinderung und Beruf" der richtige Ansprechpartner.
Eine "Schwerbehinderung" besteht ab einem Grad der Behinderung von 50.
Das Angebot des Inklusions- und Integrationsamts gilt aber auch für Menschen, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen "gleichgestellt" wurden.
Für eine Gleichstellung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- ein Grad der Behinderung von mindestens 30
- ohne Gleichstellung kann aufgrund der Behinderung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder behalten werden.
Das aktuelle Fortbildungsangebot des Inklusions- und Integrationsamts finden Sie auf der KVJS-Fortbildungsseite.