Inklusion und Beruf

Es fördert und sichert die Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen durch fachliche Beratung, finanzielle Unterstützung und ein großes Schulungs- und Bildungsangebot.

Das KVJS-Integrationsamt ist für alle Fragen rund um das Thema „Behinderung und Beruf" der richtige Ansprechpartner.

Eine "Schwerbehinderung" besteht ab einem Grad der Behinderung von 50.

Das Angebot des KVJS-Integrationsamts gilt aber auch für Menschen, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen "gleichgestellt" wurden.

Für eine Gleichstellung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein Grad der Behinderung von mindestens 30
  • ohne Gleichstellung kann aufgrund der Behinderung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder behalten werden.

Das aktuelle Fortbildungsangebot des KVJS-Integrationsamts finden Sie auf der KVJS-Fortbildungsseite.

News

Landesausgabe 1/2022 der Zeitschrift Behinderung und Beruf (ZB)

Die aktuelle Baden-Württemberg-Beilage zur Zeitschrift Behinderung und Beruf

Infozeichen

Informationen aus einer Hand

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber kommen zu den IFD

Newsletteranmeldung

Hier konnen Sie sich zum Newsletter Behinderung und Arbeit anmelden