Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.

    Das KVJS-Landesjugendamt berät die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben, entwickelt für diese Empfehlungen, Arbeitspapiere, Orientierungshilfen etc. und bietet fachspezifische Fortbildungen an. 

     

    Themenschwerpunkte unserer Beratung sind:

     

    Die Fachberatung für das Arbeitsfeld der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist im KVJS-Landesjugendamt nach Themenschwerpunkten gegliedert.

    Die überörtliche Beratungstätigkeit wird themenbezogen von verschiedenen Arbeitsgruppen unterstützt, u.a. von der Arbeitsgruppe mit dem bisherigen Namen „AG Wirtschaftliche Jugendhilfe“ (AG WJH). Um die Struktur der Fachberatung mit den dazugehörigen Arbeitsgruppen zu verdeutlichen, wurde in Abstimmung mit dem Städte- und Landkreistag Baden-Württemberg eine Namensänderung der AG WJH beschlossen. Die Umbenennung erfolgte in Arbeitsgruppe „Kostenbeteiligung und Sonderaufwendungen“. Diese kommunale Arbeitsgruppe unterstützt eine landeseinheitliche Verfahrensweise bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften nach dem 8. Kapitel des SGB VIII sowie die Entwicklung und Anpassung von Empfehlungen zur Kostenbeteiligung und Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen. Die Zusammensetzung der AG gestaltet sich paritätisch mit praxiserfahrenen Mitgliedern aus max. 6 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg, je einer Vertretung aus dem Städte- und Landkreistag Baden-Württemberg sowie dem KVJS-Landesjugendamt und unter Beteiligung des Gemeindetags Baden-Württemberg.

    Die Ergebnisprotokolle können künftig im Mitgliederbereich der Stadt- und Landkreise auf der KVJS-Internetplattform eingesehen werden. Die Protokolle haben jedoch inhaltlich keinen offiziellen bzw. verbindlichen Charakter. Die landesweite Veröffentlichung verbindlicher Ergebnisse erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung über entsprechende Rundschreiben.  

    Kontakt

    Christine Kremer

    Kostenerstattung, örtliche Zuständigkeit

    Stadt Baden-Baden, Lkr. Emmendingen, Lkr. Freudenstadt, Lkr. Heilbronn, Lkr. Karlsruhe, Lkr. Lörrach, Lkr. Ludwigsburg, Stadt Pforzheim, Schwarzwald-Baar-Kreis

    Telefon: 0711 6375-130

    N. N.

    Kostenerstattung, örtliche Zuständigkeit

    Lkr. Böblingen, Enzkreis, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Main-Tauber-Kreis, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Lkr. Rastatt, Rems-Murr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Lkr. Schwäbisch Hall, Lkr. und Stadt Tübingen

    Telefon: 0711 6375-296

    Andreas Sträßle

    Kostenerstattung, örtliche Zuständigkeit

    Alb-Donau-Kreis, Lkr. Biberach, Bodenseekreis, Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald, Lkr. Calw, Lkr. Esslingen, Stadt Freiburg, Lkr. Göppingen, Lkr. Heidenheim, Lkr. und Stadt Konstanz, Lkr. Ravensburg, Lkr. Reutlingen, Lkr. Rottweil, Lkr. Sigmaringen, Stadt Stuttgart, Lkr. Tuttlingen, Stadt Ulm, Lkr. Waldshut, Zollernalbkreis; Stadt- und Landkreise außerhalb Baden-Württembergs; Hilfe für Deutsche im Ausland

    Telefon: 0711 6375-122