Betriebserlaubnis
Die Betriebserlaubnis ist vom Träger beim KVJS-Landesjugendamt zu beantragen. Diese wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt.
Informationen
Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt. Es handelt sich um ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot, sobald eine kontinuierliche Betreuung von Kindern in festen Gruppenangeboten ab 10 Stunden pro Woche angeboten wird.
Der Träger hat vor der Eröffnung der Einrichtung bzw. vor der Änderung der Angebotsform die erforderliche Betriebserlaubnis einzuholen. Nur wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig acht Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme beim Landesjugendamt vorliegen, kann eine rechtzeitige Antragsbearbeitung vor der geplanten Inbetriebnahme gewährleistet werden. Wer eine Einrichtung ohne die erforderliche Betriebserlaubnis betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 104 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII.
Die Betriebserlaubnis wird in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) erteilt, in welchem die Art der Angebotsform, die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, das notwendige Personal sowie sonstige Rahmenbedingungen festgelegt und beschrieben sind.
Rundschreiben: Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII, Erteilung der Betriebserlaubnis vor Inbetriebnahme vom 19.06.2015
Seit 15. März 2021 besteht die Möglichkeit das digitale Betriebserlaubnisverfahren (DiBev) zu nutzen. Dazu gibt es für Träger ein Anleitungsvideo zur Anmeldung und zur Anwendung auf der Startseite von KitaDataWebhouse (kitaweb-bw.de). Das Programm ermöglicht ein unkompliziertes, schnelles und effektives Betriebserlaubnisverfahren auf digitalem Wege.
Die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie gesammelt in einer FAQ-Liste:
FAQ – Digitales Betriebserlaubnisverfahren (DiBev) – Kindertageseinrichtungen (Stand: 15. Mai 2024)
Anlage zum Rundschreiben: § 1 KiTaVO in der künftig geltenden Fassung vom 19.11.2019
Fragen und Antworten zur Umsetzung der Leitungszeit vom 19.12.2019
Selbstverpflichtungserklärung für die Übermittlung der verpflichtenden Angaben zur Leitungszeit vom 01.2020
Rundschreiben: Berechnung der Leitungszeit nach § 1 Abs. 4 KiTaVO vom 26.02.2021
Informationen zum KiTa-Qualitätsgesetz vom 19.12.2022
Formulare
Antrag auf Erteilung/Änderung einer Betriebserlaubnis für eine Kindertageseinrichtung
Gruppenblatt zum Antrag auf Erteilung/Änderung einer Betriebserlaubnis
Antrag auf Auslagerung einer bestehenden Kindertageseinrichtung
Meldung nach § 47 SGB VIII - Personalveränderung(en)
Erklärung vorzeitige Aufnahme von einzelnen Kindern ab 2 Jahren und 9 Monaten