Pflegende Angehörige entlasten
„Gemeinsame Erklärung 2.0“ weiterentwickelt
Mehr Beratung, die Überführung gelungener Projekte in die Regelversorgung, die Verbesserung der Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt und eine Stärkung der Sozialplanung vor Ort – das sind die Punkte, auf die sich Baden-Württembergs Sozialminister Lucha mit den kommunalen Landesverbänden und dem KVJS sowie den Pflegekassen und Einrichtungsträgern in der weiterentwickelten „Gemeinsamen Erklärung 2.0“ des Aktionsbündnisses Kurzzeitpflege verständigt hat. Besonders zur Förderung der Kurzzeitpflege wurden im Haushalt 2022 die Mittel nochmals erheblich um rund 5 Millionen Euro aufgestockt, auf insgesamt 7,4 Millionen Euro.
Innovationsprogramm Pflege: Projekte erhalten Förderung in Millionenhöhe
Als Beitrag zum „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ wird das Land den Ausbau solitärer Kurzzeitpflegeeinrichtungen weiterhin im „Innovationsprogramm Pflege“ mit rund 6,2 Millionen Euro fördern. Eine Liste mit den geförderten Projekten finden Sie hier. Darunter sind sechs Tagespflegeeinrichtungen mit 84 Plätzen und eine Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 15 Plätzen sowie zwölf Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege. Der KVJS ist – wie in den verangegangenen Jahren auch – mit der Abwicklung des Förderprogramms beauftragt.
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